Stipendien zum Verfassen von Forschungsanträgen (Forschungsanschubfinanzierung)

 


Konzept und Zielsetzung

Viele Frauen gehen der Wissenschaft in der Post-Doc-Phase verloren (leaky pipeline), da sie in der Wissenschaft keine Perspektiven für sich sehen.

Eine wichtige Qualifikation für Nachwuchswissenschaftlerinnen ist Erfahrung im Einwerben von Drittmitteln.  Neben der Erfüllung der Lehrverpflichtung, Gremientätigkeiten und administrativen Aufgaben verbleibt Nachwuchswissenschaftlerinnen oft zu wenig Zeit, um Anträge auf Projektmittel zu verfassen. Vor diesem Hintergrund sollen die Forschungsanschub-Stipendien es Nachwuchswissenschaftlerinnen ermöglichen, sich ein halbes Jahr lang auf das Erarbeiten eines Forschungsantrags zu konzentrieren. Auf diese Weise können Sie sich eine eigene Stelle schaffen und ihre Chancen auf eine Professur bzw. eine Führungsposition bei wissenschaftsnahen Organisationen verbessern.  

Richtlinie.

 

Zielgruppe

Die Zielgruppe sind promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder weibliche promovierte Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die selbst ein Forschungsprojekt beantragen bzw. federführend an der Beantragung mitwirken möchten.

 

Förderdauer und -beginn

Die Förderdauer beträgt bis zu sechs Monate. Das Stipendium kann jederzeit angetreten werden. Die Förderung kann bis zu sechs Monaten nach Auslaufen des Arbeitsvertrags erfolgen oder bei einem laufenden Arbeitsvertrag in Form einer Beurlaubung. Im Falle einer Beurlaubung ist vorab zu klären, ob der Vertrag um die Laufzeit des Stipendiums verlängert werden kann.

 

Antragsverfahren

Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen sind in einfacher Ausführung digital an gleichstellungsbuero(at)uni-hildesheim.de und schriftlich in Papierform in 1-facher Ausfertigung über das Gleichstellungsbüro an die Unterkommission der Kommission für Gleichstellung (UKfG) zu richten. 

Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge bearbeitet werden!

 

Bewerbungsunterlagen

  • Antragsformular
  • Motivationsschreiben aus dem die Bedeutung des Forschungsantrags für die wissenschaftliche Karriere deutlich wird
  • Ausschreibung, in deren Kontext die Antragstellung erfolgen soll
  • Projektskizze / Exposé, in dem das Forschungsprojekt umrissen wird
  • Lebenslauf und akademischer Werdegang (ggf. mit Publikationsliste)
  • Gutachten einem/r Professor*in, zur Beurteilung der Qualität der Forschungsidee (Dieses soll der Auswahlkommission separat digital und 1-fach in Papierform zugeschickt werden.)
  • Im Falle der Beurlaubung die Zustimmung des/der Dienstvorgesetzten

 

 

Neue Antragsfristen

  • 31.01. 
  • 15.06.

Übersicht Antragsfristen

 

 

Fördersumme

2.000 Euro monatlich (zzgl. eines Sachkostenzuschuss von 100 Euro)
und Kinderzuschläge für Kinder unter 14 Jahren:
Ein Kind  400 Euro
Zwei Kindern: 500 Euro
Drei Kinder:  600 Euro
Für jedes weitere Kind beträgt der Zuschlag 100 Euro.

 

Ansprechpartner im Gleichstellungsbüro

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Martina Melke-Harmgardt Durchwahl 883-92 150 oder Dr. Silvia Lange Durchwahl 883-92 152