Personalentwicklung für Professorinnen
Konzept und Zielsetzung
Mit einem Frauenanteil an Professuren von 43% liegt die Universität im bundesweiten Vergleich in der Spitzengruppe. Gleichzeitig sind sie auf den höchsten Führungsebenen, das heißt in der Hochschulleitung und als Dekan*innen, noch immer unterrepräsentiert.
Das Gleichstellungsbüro der Universität Hildesheim stellt aus dem Professorinnenprogramm III Mittel bereit, um die Professorinnen in ihrer professionellen Entwicklung zu fördern und sie auf die Übernahme von Führungspositionen an ihren Fachbereichen (z.B. Institutsleitung/ Studiendekanin/ Dekanin) und auf Ebene der Hochschulleitung (z.B. Vizepräsidentin) vorzubereiten und bei ihrer Amtsausübung zu begleiten.
Was wird gefördert?
Vor dem Hintergrund der individuell sehr unterschiedlichen Bedarfe ist auch die Förderung individuell. Gefördert werden können:
- Coachings
- Supervision
- Personalentwicklungsmaßnahmen zur Förderung der Karriere an der Universität Hildesheim
- Personalentwicklungsmaßnahmen, die auf die Übernahme einer Leitungsfunktion an der Universität Hildesheim vorbereiten und in der Anfangsphase unterstützen
Förderhöchstsumme
2000 Euro pro Jahr pro Person bei einer Eigenbeteiligung von 25%. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn die Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang mit der Übernahme einer Führungsposition steht.
Antrags- und Vergabeverfahren
Der Antrag ist in einfacher Form digital an gleichstellungsbuero(at)uni-hildesheim.de und schriftlich in Papierform in einfacher Ausführung über das Gleichstellungsbüro an die Unterkommission der Kommission für Gleichstellung (UKfG) zu richten. Mit dem Antrag ist ein Motivationsschreiben einzureichen aus dem hervorgeht, welcher Nutzen von der Maßnahme zu erwarten ist sowie ein Kostenvoranschlag der Einrichtung oder Person, die die Leistung erbringen soll.
Gibt es mehr einschlägige Anträge als verfügbare Mittel reduziert sich die Fördersumme. Alle Bewerbungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Unvollständig und oder verspätet eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Rückmeldung und Evaluation
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein einseitiger vertraulicher Bericht über den Erfolg der Maßnahme bei der Gleichstellungsbeauftragten einzureichen. Erst mit Eingang des Berichts im Gleichstellungsbüro können die Kosten für die Maßnahme abgerechnet werden.
Antragsfristen
- 15.05.
- 15.11.
Ihre Ansprechpersonen:
Dr. Silvia Lange
Kontakt:
Telefon: +49 5121 883-92152Fax: +49 5121 883-92151
E-Mail Kontaktformular
Raum: HC.I.0.03
Sprechzeit: n. telef. Vereinbarung
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/gleichstellungsbuero/ueber-uns/das-team-im-gleichstellungsbuero/gleichstellungsbeauftragte/ Homepage
Martina Melke-Harmgardt
Kontakt:
Telefon: 05121 883-92150E-Mail Kontaktformular
Raum: I 002 - Gebäude I (Hauptcampus)
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/gleichstellungsbuero/angebote/ Homepage