Personalentwicklung für Professorinnen

 

Konzept und Zielsetzung

Mit einem Frauenanteil an Professuren von 43 %  liegt die Universität im bundesweiten Vergleich in der Spitzengruppe. Gleichzeitig sind sie auf den höchsten Führungsebenen, das heißt in der Hochschulleitung und als Dekan_innen, noch immer unterrepräsentiert.

Vor diesem Hintergrund werden erstmals Mittel für Personalentwicklungsmaßnahmen für Professorinnen bereitgestellt.

Das Gleichstellungsbüro der Universität Hildesheim stellt aus dem Professorinnenprogramm III Mittel bereit, um die Professorinnen in ihrer professionellen Entwicklung zu fördern und sie auf die Übernahme von Führungspositionen an ihren Fachbereichen (z.B. Institutsleitung/Studiendekanin/Dekanin) und auf Ebene der Hochschulleitung (z.B. Vizepräsidentin) vorzubereiten und bei ihrer Amtsausübung zu begleiten

Alle Maßnahmen sind selbst zu recherchieren bzw. zu organisieren. Auf den Webseiten des Gleichstellungsbüros findet sich ein Link zu Personen bzw. Netzwerken die Coaching anbieten.

 

Was wird gefördert?

Vor dem Hintergrund der individuell sehr unterschiedlichen Bedarfe ist auch die Förderung individuell. Gefördert werden können:

  • Coachings
  • Supervision
  • Personalentwicklungsmaßnahmen zur Förderung der Karriere an der Universität Hildesheim
  • Personalentwicklungsmaßnahmen, die auf die Übernahme einer Leitungsfunktion an der Universität Hildesheim vorbereiten und in der Anfangsphase unterstützen

 

Förderhöchstsumme

  • 2000 Euro pro Jahr pro Person bei einer Eigenbeteiligung von 25% .
  • Eigenbeteiligung entfällt, wenn die Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang mit der Übernahme einer Führungsposition steht.

 

Antrags- und Vergabeverfahren

  • Der Antrag ist in einfacher Form digital an gleichstellungsbuero@uni-hildesheim.de und schriftlich in Papierform in einfacher Ausführung über das Gleichstellungsbüro an die
    Unterkommission der Kommission für Gleichstellung (UKfG) zu richten . (Antragsformular)
  • Mit dem Antrag ist ein Motivationsschreiben ein zureichen, aus dem hervorgeht welcher Nutzen von der Maßnahme zu erwarten ist
  • Mit dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag der Einrichtung/ Person einzureichen, die die Leistung erbringen soll.
  • Gibt es mehr einschlägige Anträge als verfügbare Mittel reduziert sich die Fördersumme.
  • Alle Bewerbungen werden vertraulich behandelt.
  • Unvollständig und oder verspätet eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Rückmeldung/Evaluation

  • Nach Abschluss der Maßnahme ist ein einseitiger vertraulicher Bericht über den Erfolg der Maßnahme bei der Gleichstellungsbeauftragten einzureichen. Erst mit Eingang des Berichts im Gleichstellungsbüro können die Kosten für die Maßnahme abgerechnet werden!

 

Neue Antragstermine

  • 15.05.
  • 15.11..
     

Übersicht Antragsfristen

 

Ansprechpartnerin

Bei Rückfragen werden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte Frau Dr. Silvia Lange  - Tel. 883-92152 oder langes@uni-hildesheim.de
oder an Martina Melke-Harmgardt - Tel. 883-92150 melkeharmgardt@uni-hildesheim.de