Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt

Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (SDG): Was ist das eigentlich?

„Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt (kurz: SDG) bezeichnet jedes psychische, physische oder verbale Verhalten mit sexuellem Bezug, das von der betroffenen Person als grenzüberschreitend, d.h. unerwünscht und entwürdigend / verletzend empfunden wird oder darauf gerichtet ist, diese Wirkung zu erzielen.“ (bukof)

Beispielsituationen

Einzelne Beispiele dafür sind:

  • Gender Harassment: Sexistische und objektifizierende Kommentare und Verhaltensweisen (Sprüche, „Witze“, vulgäre Gesten)
  • Anzügliche und ehrverletzende Bemerkungen und indiskretes Ausfragen über Körper, Lebensführung und/oder Liebesleben
  • Ungewollte sexualisierte Aufmerksamkeit: Ungewollte Annäherungsversuche, aufdringliche/taxierende Blicke, unangemessene Komplimente z. B. ungefragtes Kommentieren des Aussehens, Nachpfeifen u. ä. („Cat Calling“), unerwünschte Berührungen
  • Unprofessionelle und unangemessene Verhaltensweisen wie z. B. Einladungen in die Privatwohnung zur Besprechung von Prüfungsleistungen und Dienstgesprächen
  • Zeigen und Verbreiten von pornografischem Material oder Material sexuellen Inhalts
  • Stalking (persönlich und/oder digital)
  • Sexuelle Nötigung: Sexuelle Handlung wird durch Bedrohung oder angedrohte Strafe herbeigeführt
    • Androhung von schlechterer Benotung
    • Scientific Sabotage: Wissenschaftliche Laufbahn wird erschwert durch ein „Nein“
  • körperliche Übergriffe oder (versuchte) Vergewaltigung

Betroffene

Betroffen sind laut Studien v. a. Frauen und Personen, die auch von anderen Diskriminierungsformen betroffen sind. (Intersektionalität):

  • LSBTIQA*-Personen (lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, queer, asexuell und weitere Geschlechtsidentitäten)
  • von Rassismus Betroffene
  • Personen mit Behinderung 

Prozess für Betroffene

Innerhalb des universitären Kontextes:

Es gibt Ansprechpersonen der Universität, die aufgesucht werden können, wenn 

  • sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und/ oder Gewalt erfahren wurde 
  • Vorfälle beobachtet wurden oder Kenntnis davon besteht.

Ansprechpersonen sind die erste Anlaufstelle und unterliegen der Schweigepflicht.

Ansprechpartner*innen bieten:  

  • Beratung bezüglich Schutz und Handlungsmöglichkeiten 
  • Informationen über offiziellen Beschwerdeweg 
  • Informationen über spezialisierte Beratungsangebote. 

→ Ohne Einverständnis werden keine weiteren Schritte unternommen. 

→ Der Zeitpunkt des Vorfalls hat keine Relevanz

→ Beratung kann auch in Anspruch genommen werden, wenn Unsicherheiten darüber bestehen, ob es sich um sexualisierte Belästigung, Diskriminierung oder Gewalt handelt.

Es gibt zwei Möglichkeiten im universitären Kontext aus den Leitlinien von 2013: 

  1. Vor dem offiziellen Beschwerdeverfahren kann ein informelles Gespräch mit der beschuldigten Person in Begleitung der Ansprechperson geführt werden. Es kann bereits zu einer Einigung kommen. Ein offizielles Beschwerdeverfahren wird nur unter Zustimmung der betroffenen Person eingeleitet.
  2. Betroffene Person: Persönliches Gespräch über Rechte, Pflichten, das weitere Verfahren und über Unterstützungs- und Beratungsangebote 
    Beschuldigte Person: Schriftliche Stellungnahme und persönliches Gespräch Beschwerdestelle formuliert, Entscheidungsvorschlag an die Hochschulleitung, die über Maßnahme entscheidet oder das Verfahren einstellt. Ein offizielles Beschwerdeverfahren wird nach dem AGG mit der Begleitung durch die Ansprechperson oder von ihr eingeleitet.

=> Werden Maßnahmen ergriffen, wird sichergestellt, dass für die beschwerdeführende Person keine persönlichen oder beruflichen Nachteile entstehen.

Außerhalb des universitären Kontextes:

Anzeigen bei einer Strafverfolgungsbehörde (z. B. Polizei) leiten eine strafrechtliche Verfolgung ein, die zu einer Anklage und einem Gerichtsverfahren führen kann. Insbesondere die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige oder einer Klage können in der Regel nur durch fachkundige Personen bewertet werden. Betroffene sollten hier an Rechtsanwält*innen verwiesen werden, um keine falschen Hoffnungen zu wecken oder grundlos von einer erfolgversprechenden Klage/Strafanzeige/Beschwerde abzuraten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie einige Frauenberatungsstellen bieten eine kostenlose rechtliche Erstberatung für Betroffene an

Weitere Gesetze finden Sie im AGG oder bei Bukof

Tipps für den Alltag

Was können Sie tun…

… Grenzen wahrnehmen:

  • Nehmen Sie Ihre Gefühle ernst. Fragen Sie sich:
    • Fühle ich mich unwohl oder belästigt? -> Es bedarf keine Rechtfertigung für Ihr empfinden.
    • Würde das deinen männlichen Kollegen auch passieren? (Männlich gelesene Personen können auch Belästigung erfahren es nimmt nur andere Formen an.)
  • Persönliche Grenzen sind unabhängig von den Bedürfnissen anderer
  • Grenzen sind individuell und nicht für alle Menschen gleich –> Wenn Sie das Gefühl haben, ihre Grenze wurde überschritten, ist dieses Gefühl richtig!

Betroffene stehen nicht in der Verantwortung, Maßnahmen zu ergreifen, um die Institution zu revolutionieren. Sie können dazu beitragen Machtmissbrauch zu verhindern und aufzuklären, dabei ist es immer wichtig, die eigene Sicherheit und die Kapazitäten im Blick zu behalten.

… als Betroffene*r?

Zunächst führen Sie sich vor Augen:

  • Sie sind niemals schuld am übergriffigen Verhalten!
  • Sie sind kein Einzelfall!
  • Sie haben Rechte! Belästigendes Verhalten ist am Arbeitsplatz verboten!
  • Sie können Unterstützung erhalten und müssen das nicht alleine durchstehen!
  • Notieren Sie sich den Vorfall mit Datum, Uhrzeit, Namen, Ort und möglichen Zeug*innen. Sichern Sie gegebenen- falls E-Mails, Chat-Verläufe, Fotos und andere Dokumente an einem geschützten Ort.
  • Bleiben Sie mit dem Erlebten nicht allein! Sprechen Sie mit Menschen Ihres Vertrauens (Ally).
  • Holen Sie sich Unterstützung. Wenden Sie sich an eine der umseitig genannten Ansprechpartner*innen oder Beratungsstellen.

Wenn es Ihnen möglich ist:

  • Verbitten Sie sich jegliche Art sexualisierter Kommentare, Annäherungen und sonstiger Anzüglichkeiten. Sagen und zeigen Sie deutlich, dass Sie das gezeigte Verhalten nicht akzeptieren. Das können Sie auch nachträglich tun. Eine Vertrauensperson als Zeug*in kann sie dabei unterstützen.

Ernstnehmen bewirken:

  • Verweis nehmen auf Leitbild der Universität
  • Strafbestände aufzeigen 

… als Mitstudierende*r oder Kolleg*in?

  • Allyship (als Zeug*in bei sexualisierter Diskriminierung und Gewalt einschreiten) hat positiven Einfluss auf die psychische Gesundheit der betroffenen Person und setzt ein Zeichen dafür, dass das Verhalten nicht akzeptiert wird.

Nutzen Sie Ihre Privilegien

  • Fragen Sie sich: Wie ermächtigt Sie Ihre Position in der Gesellschaft Verbündete*r zu sein?

Direkte Konfrontation

  • Schauen Sie nicht weg! Machen Sie deutlich, dass Sie das beobachtete übergriffige Verhalten unangemessen finden.
  • Fordern Sie die Person dazu auf, das Verhalten zu unterlassen.

Unterbrechung der Situation

  • Gespräch mit Täter oder Opfer beginnen, um sie aus der Situation zu holen

Melden der Situation (Erfahrungen in die Öffentlichkeit zu tragen kann schmerzhaft sein.)

  • Beraten Sie sich mit einer Ansprechperson
  • Geteilte Verantwortung

Unterstützung der betroffenen Person

  • Fragen Sie nach dem Vorfall, wie es der Person geht und ob die Person Unterstützung braucht.
  • Falls die betroffene Person die Situation melden möchte, bieten Sie sich als Zeug*in an.
  • Ermutigen Sie die betroffene Person den Vorfall zu melden und betonen Sie, dass die Person damit nicht alleine ist.

als lehrende Person oder als Vorgesetzte*r?

  • Zeigen Sie sich dafür verantwortlich, dass in Ihrem Arbeitsbereich die persönliche Integrität und Würde aller Studierenden und Beschäftigten respektiert wird und sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Studien- und Arbeitsplatz auf keinen Fall geduldet werden.
  • Tolerieren, bagatellisieren oder ignorieren Sie sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt nicht. Werden Sie tätig, wenn Sie Vorfälle dieser Art erkennen oder Studierende bzw. Mitarbeiter*innen Sie um Hilfe bitten.

Ansprechpersonen & Beratungsstellen

Universitätsexterne:

Organisation

Website

Kontakt

Ombudsstelle

Ombudsstelle für Studierende an Universitäten & Hochschulen (hochschulombudsstelle.at)

info@hochschulombudsstelle.at

Wildrose Hildesheim – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt e.V.

Herzlich Willkommen – WILDROSE Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt eV (wildrose-hildesheim.de)

Beratungsstelle-Wildrose@web.de

Antifeminismus melden

Meldestelle Antifeminismus – Antifeminismus-melden.de

info@amadeu-antonio-stiftung.de

Bundesministerium der Justiz

BMJ – Psychosoziale Prozessbegleitung

poststelle@bmj.bund.de

Hilfetelefon

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

pressestelle(at)bafza.bund.de

Universitätsinterne:

Die universitätsinternen Ansprechpersonen finden Sie hier.
 

Du willst noch mehr wissen?

Hier können verschiedene PowerPoints mit weiterem Material nutzen. Die Themen sind:

Quellen

Förderhinweis

Das Projekt GenDisS wird aus Mitteln des Programms zukunft.niedersachsen gefördert.