Die Stiftung Universität Hildesheim ist ab sofort Kooperationsmitglied in der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DIGEV)

Die Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DIGEV) wurde 2006 auf Initiative der Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht Michael Rudolf und Jan Bittler gegründet. Der Verein ist im Verbund Erbrecht mit der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. sowie der Deutschen Vermögensschutzgemeinschaft e.V.

Die DIGEV versteht sich als Selbsthilfeorganisation für Rat- und Rechtsuchende im Bereich des Erb- und Vorsorgerechts nach Vorbild des Mieterschutzvereins bzw. des Vereins Haus und Grund. Sie verfolgt den Zweck, ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit über Fragen der rechtlichen und tatsächlichen Vorsorge für den Krankheits-, Pflege- und Todesfall zu informieren.

Natürliche und juristische Personen, die Kooperationsmitglied in der DIGEV sind, können Leistungen der auf Erb- und Vorsorgerecht spezialisierten anwaltlichen Fördermitglieder in Anspruch nehmen. Diese haben sich bereit erklärt, Spendern gemeinnütziger Kooperationsmitglieder ein erstes Beratungsgespräch von ca. 30-45minütiger Dauer zu gewähren.

Aufgrund unserer Mitgliedschaft als Kooperationsmitglied in der DIGEV können wir Ihnen ab sofort diese Möglichkeit einer professionellen und unabhängigen Beratung durch ausgewiesene Experten und Expertinnen in Ihrer Nähe anbieten. Dort erhalten Sie wertvolle erbrechtliche Informationen im Hinblick auf Ihre individuelle Vorsorge für den Krankheits-, Pflege- und Todesfall.

Sollten Sie an einer entsprechenden Beratung Interesse haben, benötigen Sie einen Beratungsschein, den Sie von uns erhalten. Sie können ihn telefonisch bei Herrn Markus Langer unter 05121-883-90130 oder per E-Mail an markus.langer(at)uni-hildesheim.de anfordern.

Weitere Informationen zur DIGEV und zu anwaltlichen Fördermitgliedern in Ihrer Nähe finden Sie unter www.digev-ev.de.