Spendenformular Deutschlandstipendien für Firmen

Spendenformular Deutschlandstipendien für Firmen

Angaben zur Firma

HINWEIS: Über die von Ihnen angegebene Adresse kontaktieren wir Sie im Zuge der Förderung. Adressänderungen, insbesondere im Förderzeitraum, können Sie uns jederzeit per E-Mail an fundrais(at)uni-hildesheim.de mitteilen. Auf die angegebene Adresse wird auch die Zuwendungsbestätigung ausgestellt. Falls diese auf eine abweichende Adresse ausgestellt werden soll, geben Sie diese bitte unter dem Punkt „Ausstellung Zuwendungsbestätigung“ an.

Ausstellung Zuwendungsbestätigung
Sofern die Zuwendungsbestätigung auf eine andere Adresse ausgestellt werden soll, geben Sie diese bitte in den nachstehenden Feldern an.
Angaben zur Förderung
Wie viele Deutschlandstipendien für je 1.800 € p.a. möchten Sie stiften?

HINWEIS: Sie erleichtern der Stipendienkommission den Auswahlprozess und ermöglichen eine gerechtere Verteilung über die Fachbereiche, wenn Sie Ihr Stipendium zur freien Vergabe zur Verfügung stellen.

Hauptansprechperson
In der Regel läuft jegliche Kommunikation zur Förderung über die angegebene Person (z.B. Zuwendungsbestätigung, Einladung zu Veranstaltungen, Kontakt mit den Stipendiat*innen). Sofern die Kommunikation je nach Grund über eine andere Person laufen soll, haben Sie im Folgenden die Möglichkeit, diese anzugeben.
Weitere Ansprechperson 1
Weitere Ansprechperson 2
Zahlweise

Wir überweisen die Spende auf das Stipendienkonto der Universität Hildesheim bei der Nord LB Hannover (die Bankverbindung und der Überweisungszweck wird Ihnen mit der Bestätigung via E-Mail mitgeteilt).

Angaben zur Namensnennung in Verbindung mit dem Deutschlandstipendienprogramm:
Hinweise und Bedingungen zum Deutschlandstipendium

Bitte lesen Sie die nachstehenden Hinweise und Bedingungen zum Deutschlandstipendium sorgfältig durch. Eine PDF-Datei zum Download der Bedingungen für Ihre Unterlagen finden Sie neben dem Formular
Die Universität Hildesheim verpflichtet sich,

1. entsprechend der Satzung der Universität Hildesheim für die Vergabe von Deutschland-stipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms des Bundes Studierende auszuwählen, deren bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistungen erwarten lässt.

2. die Spende ausschließlich nach den Vorgaben der Satzung der Universität Hildesheim für die Vergabe von Deutschlandstipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms des Bundes zu verwenden und den Wünschen der Spendenden in diesem Umfang zu entsprechen.

3. den Studienfortschritt der Stipendiat*innen jährlich zu überprüfen und gemäß der Satzung der Universität Hildesheim für die Vergabe von Deutschlandstipendien im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms des Bundes einer regelmäßigen Evaluation zu unterziehen.

4. über die gespendeten Beträge auf Wunsch eine Spendenbescheinigung auszustellen. Spendenbescheinigungen können je nach gewählter Zahlungsmodalität und Zahlungsdauer über den gesamten Spendenbetrag am Ende eines jeden Kalenderjahres ausgestellt werden.

5. die ethischen Grundsätze im Fundraising der Stiftung Universität Hildesheim einzuhalten. (https://www.uni-hildesheim.de/freunde-foerderer/spenden/ihr-geld-in-guten-haenden/)

6. die Stipendien in vollem Umfang in monatlichen Raten an die Stipendiat*innen auszuzahlen. Der*die Spender*in verpflichtet sich zur Überweisung der umseitig angegebenen Summe. Vorzeitige Beendigung des Studiums Für den Fall, dass ein*e Stipendiat*in das Studium vorzeitig beendet, ist der*die Spender*in damit einverstanden, dass das Stipendium im Rahmen der Satzung der Universität Hildesheim für die Vergabe von Deutschlandstipendien an andere Studierende der Stiftung Universität Hildesheim vergeben wird. Der*die Spender*in oder ist bekannt, dass die Stiftung Universität Hildesheim im Fall des Studienortwechsels von Stipendiat*innen während des Bewilligungszeitraumes gemäß § 6 Absatz 3 des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms verpflichtet ist, das Stipendium bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes (in der Regel Ende des jeweiligen Sommersemesters) weiter auszuzahlen. Der*die Spender*in erklärt sich damit einverstanden.

Einwilligungserklärung zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Zur Durchführung des nationalen Stipendienprogramms, zur Abwicklung der Stipendienzahlungen und Durchführung von Mentoring- und Patenschaftsprogrammen durch die Abteilung Friend- & Fundraising der Universität Hildesheim ist es notwendig, die umseitig genannten personen-bezogenen Daten zu erheben und zu verarbeiten. Für die Durchführung des nationalen Stipendienprogramms besteht insbesondere eine Auskunftspflicht der Universität

Hildesheim über die Rechtsform von Mittelgebern, Angaben zur Bindung der bereitgestellten Mittel für bestimmte Studiengänge und die Gesamtsumme der bereitgestellten Mittel zur Führung einer Bundesstatistik (§ 13 StipG). Außerdem kommt die Universität Hildesheim ihren gesetzlichen Veröffentlichungspflichten im Rahmen der niedersächsischen Antikorruptionsrichtlinie nach.

Die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten stützt sich durch diese Einwilligungserklärung auf § 6 Absatz 1 Satz a DSGVO. Die betroffene Person ist damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten für die Dauer von 3 Jahren verarbeitet

werden dürfen. Des Weiteren hat die betroffene Person nach § 7 Absatz 3 DSGVO das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Durch eine Nichtbestätigung dieser Einwilligungserklärung ist eine Teilnahme am Deutschlandstipendienprogramm der Universität Hildesheim leider nicht möglich. Durch Zustimmung zu dieser Erklärung versichert die betroffene Person, der Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten durch die Abteilung Friend- & Fundraising der Universität Hildesheim zuzustimmen und über ihre Rechte nach § 51 Absatz 3-4 BDSG(neu) belehrt worden zu sein