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Unsere Politik
Ethische Leitlinien für das Fundraising der Stiftung Universität Hildesheim
Die Stiftung Universität Hildesheim verwirklicht ihr Leitbild als europäische Universität im Respekt vor der freiheitlich-demokratischen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und in der besonderen Verantwortung des Landes Niedersachsen. Ein besonderes Anliegen ist ihr die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie von Menschen unterschiedlicher sozialer, ethnischer und religiöser Herkunft. Als Stiftungsuniversität verpflichtet sich die Universität Hildesheim im Respekt vor der Bürgergesellschaft und vor ihren Unterstützern zu einem verantwortlichen Fundraising und einem entsprechenden Umgang mit Zuwendungen. Die folgenden ethischen Grundsätze sind Maßstab ihres Fundraisings:
1. Die Stiftungsuniversität übernimmt Verantwortung in der Bürgergesellschaft und pflegt die Beziehung zu ihren Spendern.
Sie greift gesellschaftlich aktuelle Themen und solche von grundlegender Bedeutung auf und entwickelt sie u.a. mit Hilfe von Zuwendungen in Forschung und Lehre weiter.
Sie respektiert die Spenderrechte entsprechend der Charta des Deutschen Fundraising Verbandes e. V. und orientiert sich an den Grundsätzen Guter Stiftungspraxis des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.
Sie verpflichtet sich zu einem verantwortlichen Umgang mit Kommunikation und Marketing.
Sie verwendet zur Spendeneinwerbung nur Informationen, die wahr, genau und nicht irreführend sind.
Sie beachtet zu jeder Zeit Datenschutzregelungen und -gesetze.
2. Die Stiftungsuniversität verpflichtet sich unter Beachtung des gesetzlichen Rahmens zu einem verantwortlichen Fundraising und einem entsprechenden Umgang mit erhaltenen Zuwendungen.
Mittel werden entgegen genommen, sofern die Gabe freiwillig erfolgt, mit dem Leitbild der Hochschule übereinstimmt und ihre Verwendung im Verhältnis zu ihrem Wert nicht mehr als vertretbare Kosten erzeugt.
Die Mittel werden nach dem Willen des Gebers unter Maßgabe der Freiheit von Forschung und Lehre verwendet.
Die Mittel werden sorgsam und im Respekt vor der freien Wahl des Gebers eingeworben.
Die Hochschule behält sich das Recht vor, Zuwendungen abzulehnen, die der Herkunft oder der bestimmten Verwendung nach nicht mit ihren Zielen und ihrer Verantwortung zu vereinbaren sind.
3. Die Stiftungsuniversität betreibt ein verantwortliches Berichts-, Finanz- und Kostenmanagement.
Sie versichert, dass alle Vorgänge der Mittelbeschaffung, der Buchhaltung und des Berichtswesens innerhalb ihrer Verantwortung transparent und eindeutig sind.
Soweit gewünscht, informiert sie die Spenderin/den Spender nach Abschluss der geförderten Maßnahme über die Verwendung der Mittel (rechnerischer Verwendungsnachweis) nach Maßgabe der geltenden Bilanzierungsrichtlinie.
4. Die Stiftungsuniversität verfügt über feste finanzielle Regelungen für die Leistungen ihres Fundraisings.
Die Stiftungsuniversität betreibt ihr Fundraising auf der Basis fester Gehälter.
Die mit Fundraising betrauten Personen erhalten keine Kommission oder Provision.
Die mit Fundraising betrauten Personen nehmen keine Gratifikationen oder persönliche Zahlungen in barer oder dinglicher Art entgegen.
Verabschiedet vom Senat der Stiftung Universität Hildesheim am 1. Dezember 2010