Gasthörendenstudium an der Universität Hildesheim

Hinweis: Krankheitsbedingt fallen die offenen Sprechstunden auf unbestimmte Zeit aus. Anfragen und Anträge zum Gasthörendenstudium senden Sie bitte per E-Mail an das Sekretariat unter: zsbsekretariat(at)uni-hildesheim.de - vielen Dank!

Herzlich willkommen!

Die Universität Hildesheim hat mit der Einrichtung des Gasthörendenstudiums die Möglichkeit geschaffen, einer interessierten Öffentlichkeit Einblicke in ihre Arbeit in Forschung und Lehre zu bieten. Gasthörerinnen und Gasthörer nehmen an den Veranstaltungen des regulären Studienbetriebs teil und können Prüfungsleistungen ablegen.

Formalia Gasthörendenstudium

Teilnahmebedingungen

Die Universität Hildesheim verzichtet ganz bewusst auf eine Reglementierung des Gasthörendenstudiums. Interessierte können sich aus dem gesamten Angebot die Veranstaltungen aussuchen, die sie für ihre individuelle Weiterbildung nutzen möchten. Einschränkungen gibt es nur dort, wo die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist. Hier ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Absprache mit den jeweiligen Dozentinnen bzw. Dozenten möglich.

  • Eine Einschreibung als Gasthörerin bzw. Gasthörer ist ohne den Nachweis einer formalen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) möglich

  • Wer sich als Gasthörerin oder Gasthörer anmelden möchte, muss den "Antrag auf Zulassung zum Gasthörendenstudium" ausfüllen und zusenden. Den Antrag finden Sie unter folgendem Link zum Download: Antrag auf Zulassung zum Gasthörendenstudium

Gebühren

Gasthörendenstudium 

Für das Gasthörendenstudium wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der belegten Semesterwochenstunden (SWS). Eine entsprechende Rechnung wird zugeschickt.

Die Gebühr für das Gasthörendenstudium beträgt:

  • 100,00 Euro (für bis zu 4 SWS= zwei Veranstaltungen)

  • 150,00 Euro (für mehr als 4 SWS= zwei Veranstaltungen)
     

Prüfungsleistung

Für das Ablegen einer Prüfungsleistung wird eine Gebühr erhoben. Eine entsprechende Rechnung wird nach Anmeldung zur Prüfung zugeschickt und muss vor Ablegen der Prüfungsleistung bezahlt sein (Nachweis mit zur Prüfung bringen).

Die Gebühr pro Prüfungsleistung beträgt:

  • 60,00 EUR

Anmeldung und Fristen

1. Auswahl Veranstaltung(en)

Sie wählen im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF) eine oder mehrere Veranstaltungen aus, die Sie interessieren. Hinweise: Bei zulassungsbeschränkten Veranstaltungen fragen Sie bitte direkt bei der Dozentin bzw. dem Dozenten nach, ob eine Teilnahme möglich ist. Sie müssen sich im LSF nicht einloggen. Bitte einfach nur "Veranstaltungen" anklicken!

Das Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF) der Universität Hildesheim finden Sie unter folgendem Link: Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF)

2. Antrag auf Zulassung

Sie laden den "Antrag auf Zulassung zum Gasthörendenstudium" herunter. Den Antrag finden Sie unter folgendem Link zum Download: Antrag auf Zulassung zum Gasthörendenstudium

3. Antrag zusenden

Den ausgefüllten Antrag senden Sie bittes per Post an folgende Adresse:

Stiftung Universität Hildesheim
Gasthörendenstudium
Sekretariat ZSB
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim

Sie können ihn auch persönlich im Sekretariat (FORUM, Raum HC.N.1.44) abgeben oder per E-Mail an zsbsekretariat(at)uni-hildesheim.de senden.

4. Fristen des jeweiligen Jahres
Für das WINTERSEMESTER Eingang bis zum 1. September
Für das SOMMERSEMESTER Eingang bis zum 1. März

Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen

Sofern im elektronischen Vorlesungsverzeichnis angegeben oder in Absprache mit den Lehrenden, ist es Gasthörenden seit April 2025 grundsätzlich möglich, Prüfungen abzulegen.

  • Anmeldung: Für die Ablegung einer Prüfung ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Diese erfolgt mit dem Vordruck Prüfungsanmeldung (Antrag auf Zulassung zum Ablegen von Prüfungsleistungen) bei der die Lehrveranstaltung anbietenden bzw. – bei Modulprüfungen – bei der prüfenden Person. Hinweis: Die Anmeldefrist richtet sich nach den im elektronischen Vorlesungsverzeichnis gemachten Vorgaben.

  • Prüfungsgebühr: Für die einmalige Ablegung einer Prüfung erhebt die Universität eine Prüfungsgebühr von 60 EUR pro Prüfung. Die Zulassung zur Prüfung durch die/den Prüfende/n erfolgt nur, wenn die Zahlung der Gebühr nachgewiesen wurde.

  • Prüfungswiederholung: Für im Rahmen des Gasthörendenstudiums absolvierte Prüfungen ist - unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung – die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung nicht möglich.

  • Prüfungsbescheinigung: Gasthörende, die eine Prüfung absolviert und bestanden haben, können darüber eine Bescheinigung von der ZSB enthalten. Im Rahmen des Gasthörendenstudiums können keine Leistungspunkte erworben werden aber die Bescheinigung kann bei einer späteren Immatrikulation bei der zuständigen Prüfungskommission zur Prüfung eingereicht werden.

Merkblatt: Ablauf Prüfungsleistung

Merkblatt: Ablauf Prüfungsleistungen im Gasthörendenstudium

Dokumente

Ordnungen

Ordnung Gasthörendenstudium

Die aktuelle Ordnung zum Gasthörendenstudium finden Sie unter folgendem Link zum Download im elektronischen Verkündungsblatt: Ordnung für das Gasthörendenstudium an der Universität Hildesheim

Gebührenordnung

Die Lesefassung finden Sie unter folgendem Link zum Download: Gebührenordnung

 

Antrag: Zulassung Gasthörendenstudium

Antrag auf Zulassung zum Gasthörendenstudium

Antrag: Prüfungsanmeldung

Antrag auf Zulassung zum Ablegen von Prüfungsleistungen

Merkblatt: Ablauf Prüfungsleistung

Merkblatt: Ablauf Prüfungsleistungen im Gasthörendenstudium

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Catharina Klages - Sekretariat

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Telephone: +49 5121 883 92220
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Room: HC.N.1.44

Dr. Kathrin Weise

N/A

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Room: HC.N.1.41
Consultation time: Sprechstunde: donnerstags 10.00 bis 12.00 Uhr
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/zsb/unser-angebot/gasthoerendenstudium Homepage

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