Der Masterstudiengang Inklusive Pädagogik und Kommunikation (M.A.) ist modular angelegt und kann über 2 Jahre berufsbegleitend studiert werden. Zielsetzung ist die Qualifizierung von Schulleitungen, Lehrkräften, behördlichen Vertreter_innen und pädagogischen Mitarbeiter_innen aus Organisationen, die mit "Inklusion" in Berührung sind, wie z.B. Hochschulen, Volkshochschulen, Kindertagesstätten, etc.
Seine inhaltliche Ausrichtung orientiert sich sowohl an der rechtlichen Vorgabe der UN-Menschenrechtskonvention und den Zielen des UNESCO als auch an dem Index für Inklusion. International bekannte Expert_innen aus Deutschland und der Schweiz bieten den Teilnehmenden sowohl eine hervorragende Qualität der Lehre als auch Aktualität der Inhalte.
Zum Wintersemester 2022/2023 ist nur noch der Einstieg in Modul 3 möglich
Der Masterstudiengang ist in drei Themenmodule gegliedert, die inhaltlich in sich geschlossen konzipiert sind und nach dem "European Credit Transfer Systems" (ECTS) bewertet werden. Zudem besteht die Option, einzelne Module aus dem Curriculum zu belegen und mit dem "Certificate of Advanced Studies" (CAS) abzuschließen. Lassen Sie sich gerne von uns beraten.
Die differenzierte Kommunikation in einer Lerngruppe ist essentiell für die Ermöglichung von Inklusion. Im Dialog werden die Lernenden zu einem ko-konstruktiven Lernprozess geführt. Ebenso zentral ist die dialogische (multi-)professionelle Zusammenarbeit. Die Themen Kommunikation und Coaching werden vielschichtig betrachtet und theoretisch breit gefächert dargeboten. Dies ermöglicht den Teilnehmenden, die eigene Beziehungsgestaltung und Kommunikation zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Verhalten in Lerngruppen (Seminarwoche)
Coaching (Seminarwoche)
Kommunikation und Zusammenarbeit (Seminarwoche)
Öffentlichkeitsprojekt
VERHALTEN IN LERNGRUPPEN Chancengerechtigkeit; Reframing in Aktion; (Reflexive) Professionalität
Dr. Boris Eckstein, Prof. Dr. Carola Iller, Prof. Dr. Winfried Kronig, Dr. David Labhart
Seminarwoche in Zürich
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MI. 25.05.2022 DO. 26.05.2022 FR. 27.05.2022 SA. 28.05.2022 |
09.00 -17.00 Uhr 09.00 -17.00 Uhr 09.00 -17.00 Uhr 09.00 -13.00 Uhr |
ÖFFENTLICHKEITSPROJEKT
Kathrin Biegner
Hauptcampus Universität Hildesheim |
SA. 11.06.2022 SA. 16.10.2022 |
09.00 -13.00 Uhr 09.00 -13.00 Uhr |
COACHING Unterstützte/Barrierefreie Kommunikation; ZRM; Wertschätzende Kommunikation; Resonanz im KTC; LoA und Videoanalyse
Florin Gaston, Dr. Katja Kantelberg, Dr. David Labhart, Dr. Eveline von Arx
Seminarwoche in Kempten
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MO. 18.07.2022 DI. 19.07.2022 MI. 20.07.2022 DO. 21.07.2022 FR. 22.07.2022 |
09.00 -17.00 Uhr 09.00 -17.00 Uhr 09.00 -17.00 Uhr 09.00 -17.00 Uhr 09.00 -13.00 Uhr |
KOMMUNIKATION UND ZUSAMMENARBEIT Anerkennung in päd. Beziehungen; Multiprofessionelle Zusammenarbeit; Kommunikation; Status in der Zusammenarbeit; Personalentwicklung
Prof. Dr. Carola Iller, Prof. Dr. Melanie Fabel-Lamla, Maike Plath, Prof. Dr. Annedore Prengel, Prof. Dr. Dieter Rüttimann
Seminarwoche in Hildesheim
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MO. 17.10.2022 DI. 18.10.2022 MI. 19.10.2022 DO. 20.10.2022 FR. 21.10.2022 |
09.00 -17.00 Uhr 09.00 -17.00 Uhr 09.00 -17.00 Uhr 09.00 -17.00 Uhr 09.00 -13.00 Uhr |
Kosten für Modul 2 als Zertifikatslehrgang (CAS): 2.000,- €
Die inklusive Bildungseinrichtung braucht erweiterte organisatorische und pädagogische Entscheidungskompetenzen. Notwendig werden ein tieferes Verständnis und eine höhere Akzeptanz von Bildungsreformprozessen, die Öffnung der Einrichtung für gesellschaftliche Veränderungen, die Erhöhung von Bildungschancen und Implementierung eines Qualitätsmanagements. Die Teilnehmenden nehmen Bildungseinrichtungen als ‚lernende Organisation’ wahr und arbeiten gezielt an Entwicklungsprozessen von Bildungseinrichtungen. Im Rahmen der Einrichtungsprofilierung werden Analysemodelle (z.B. „Index für Inklusion“) bearbeitet und die einzelnen Schritte praxisorientiert umgesetzt. Den Rahmen für das professionelle Handeln stellt die Vermittlung von rechtlichen und politischen Grundlagen dar.
Qualitätsmanagement
Steuerung durch Change- und Projektmanagement
Rechtliche und politische Rahmenbedingungen
Biographisches Arbeiten, Kollegiale Beratungen
WANDEL ZUR 'INKLUSIVEN ORGANISATION': QUALITÄTSMANAGEMENT
Dr. Elisabeth Plate
Hauptcampus Universität Hildesheim |
FR. 18.11.2022 SA. 19.11.2022 |
10.00 -18.00 Uhr 09:00 -17.00 Uhr |
WANDEL ZUR 'INKLUSIVEN ORGANISATION': STEUERUNG DURCH CHANGE- UND PROJEKTMANAGEMENT
Prof. Dr. Oliver Bierhoff
Hauptcampus Universität Hildesheim |
FR. 09.12.2022 SA. 10.12.2021 |
10.00 -18.00 Uhr 09:00 -17.00 Uhr |
BIOGRAPHISCHES ARBEITEN
Hannah Engelmann
Hauptcampus Universität Hildesheim |
SA. 04.02.2023 |
09:00 -17.00 Uhr |
RECHTLICHE UND POLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Walid Malik
Hauptcampus Universität Hildesheim |
FR. 13.01.2023 SA. 14.01.2023 |
10.00 -18.00 Uhr 09:00 -17.00 Uhr |
KOLLEGIALE BERATUNGEN (Gruppe I); KOLLEGIALE BERATUNGEN (Gruppe II); KOLLEGIALE BERATUNGEN (Gruppe III)
Dr. Mona Saleh
Hauptcampus Universität Hildesheim |
FR. 14.10.2022 SA. 15.10.2022 |
Kosten für Modul 3 als Zertifikatslehrgang (CAS): 1.500,- €
KOLLOQUIUM ZUM WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN
Prof. Dr. Carola Iller
Hauptcampus Universität Hildesheim |
Fr. 23.09.2022 |
14.00 -18.00 Uhr |
KOLLOQUIUM ZUM WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN
Prof. Dr. Carola Iller
Hauptcampus Universität Hildesheim |
Fr. 03.02.2023 |
14.00 -18.00 Uhr |
Kosten für das Mastermodul: 300,- €
Bewerbung Masterstudiengang "Inklusive Pädagogik und Kommunikation"
Zum Wintersemester 2022/2023 ist nur noch der Einstieg in Modul 3 möglich
Bei Fragen zur Anmeldung oder der Online Bewerbung sprechen Sie uns gerne an!
aktive Teilnahme an den Präsenzphasen in Form von Wochenendveranstaltungen oder mehrtägigen Seminarwochen.
angeleitete Selbststudienphasen mit einem Workload von durchschnittlich 17,5 Stunden pro Woche. (Vor- und Nachbereitung der Präsenzphasen, Lektürearbeit, Übungsaufgaben u.ä.)
Kollegiale Beratung (im Umfang von insges. 70 Stunden)
Einführung in die Biografische Arbeit (Umfang von insges. 40 Stunden)
Masterstudiengang "Inklusive Pädagogik und Kommunikation": 5.800 Euro (zzgl. Semesterbeitrag)
Zahlungsweise:
Zuvor belegte Zertifikatslehrgänge oder Einzelveranstaltungen aus dem Weiterbildungsprogramm "Inklusive Bildung" können angerechnet werden.
Studierende des Masterstudiengangs werden im Verlauf des ersten Moduls in die Biografische Arbeit eingeführt. Darunter versteht man eine strukturierte Form der Selbstreflexion hinsichtlich der eigenen Bildungsbiografie in einem professionellen Setting. Den Teilnehmenden dient die Betrachtung ihrer biografischen Vergangenheit dem Verständnis der Gegenwart und einer möglichen Gestaltung der Zukunft.
Für den Zugang zum Masterstudium ist ein Hochschulabschluss erforderlich.
Voraussetzung ist, dass die Berwerber_innen
a)
b) die besondere Eignung gemäß Absatz 4 nachweist.
Abweichend von Absatz a) kann die Auswahlkommission unter den nachfolgenden Bedingungen Bewerberinnen und Bewerber zulassen, die entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Hochschulabschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums (Regelstudienzeit) erworben haben. Die Zulassung ist mit der Auflage versehen, bis zur Zulassung zum Modul Masterarbeit weitere, fachlich zum Studiengang Inklusive Pädagogik und Kommunikation passende Leistungspunkte aus Studium (z.B. Module der wissenschaftlichen Weiterbildung oder anderen Studiengängen) im Umfang von bis zu 60 Leistungspunkten zu erbringen oder eine zusätzliche bis zu fünfjährige Berufserfahrung in studienrelevanten Aufgabenfeldern / herausgehobenen Gestaltungsaufgaben in pädagogischen Einrichtungen nachzuweisen, wobei jedes Jahr Berufserfahrung einem Umfang von 12 Leistungspunkten entspricht und insgesamt 60 Leistungspunkte nachgewiesen sein müssen. Dies gilt auch für Studiengänge gemäß Absatz a) 3. Spiegelstrich.
Studierende, die nicht über ein Erststudium mit vierjähriger sondern dreijähriger Regelstudienzeit verfügen, können für die Zulassung Kompetenzen angerechnet bekommen, die sie aus Berufspraxis, Projekten, Ehrenamt, Trainings oder anderen Tätigkeiten erworben haben. Hierfür steht den Bewerbern ein gesondertes Antragsformular bei den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung. Die Studiengangskoordinatorin berät Studierende zu diesen Fragen individuell.
An dieser Stelle haben wir einige der wichtigsten Fördermöglichkeiten zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung für Sie zusammengefasst. Einen allgemeinen Überblick über Fördermöglichkeiten zur Finanzierung von Weiterbildungen finden Sie bei der Stiftung Warentest unter: www.test.de/themen/bildung-soziales/weiterbildung/. Mit Hilfe des InfoWeb Weiterbildung (IWWB) können Sie nach konkreten Fördermöglichkeiten nach Bundesland, Zielgruppe oder Themenbereich der Förderung suchen: http://www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=9.
Zielgruppe und Art der Förderung: Erwerbstätige (mit einem maximalen Einkommen pro Jahr von 20.000 € bzw. 40.000 € für Verheiratete) können mit der Bildungsprämie 50% der Kosten (maximal 500 €) für eine Weiterbildung vom Staat beantragen, sofern sie mindestens genauso viel selber zahlen.
Interessierte müssen sich vorher selbstständig in einer Beratungsstelle melden. Dort wird dann der Bedarf ermittelt und ggf. die Prämie gewährleistet.
Kontakt: Die jeweils zuständige Beratungsstelle kann im Internet unter: www.bildungspraemie.info/de/170.php, gefunden oder kostenlos bei der Hotline (0800-2623000) erfragt werden.
Richtlinien zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen: http://www.bildungspraemie.info/_media/RL_Bildungspraemie_2011_12_01_Final.pdf
Einige Bundesländer bieten – finanziert durch den Europäischen Sozialfonds – sog. Bildungs- oder Qualifizierungsschecks an. Diese funktionieren meist ähnlich wie die Bildungsprämie, haben aber dennoch von Land zu Land leicht unterschiedliche Voraussetzungen oder Bedingungen. Für einen Bildungsscheck können Sie sich bewerben, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Bundesland haben. Hier eine kurze Übersicht über die derzeitigen Angebote der einzelnen Länder:
Durch eine Bewerbung beim Bildungsfonds, können bis zu 1000 €/Monat für Lebensunterhaltungskosten und bis zu 100% der Studiengebühren zur Verfügung gestellt werden. Einzige Voraussetzung dabei ist, das mehrstufige (online-)Bewerbungsverfahren, welches am Anfang kostenlos ist. Erst wenn eine erfolgreiche Annahme wahrscheinlich ist, fallen ca. 30 € Bearbeitungsgebühren an. Die Rückzahlung erfolgt einkommensabhängig vom späteren Bruttogehalt. Es werden dabei keinerlei Sicherheiten benötigt – lediglich die Qualifikation zählt (es wird jedoch eine Schufa-Prüfung durchgeführt).
Weitere Informationen zum Bildungsfonds: http://www.bildungsfonds.de
Die Bundesagentur für Arbeit bietet für unterschiedliche Personengruppen diverse Förderprogramme an, so etwa die Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder die Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 45. Im Zuge der „freien Förderung“ nach § 10 SGB III haben die regionalen Arbeitsagenturen nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern. Die Agenturen können eigene Förderschwerpunkte festlegen, so dass die Förderung einer Maßnahme bei der einen Agentur nicht bedeutet, dass die gleiche Maßnahme auch in anderen Kommunen gefördert wird. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur die für Sie zuständige Agentur bzw. Ihr Arbeitsberater geben. Arbeitnehmern kann die Bundesagentur für Arbeit auch einen Bildungsgutschein ausstellen, sofern die persönlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Informationen zu diesen Förderinstrumenten gibt die Bundesagentur für Arbeit.
In bestimmten Fällen beteiligen sich manche Stiftungen an den Kosten einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme. Die Fülle der in Deutschland existierenden Stiftungen lässt es nicht zu, gezielte Auskünfte über die Fördermöglichkeiten bestimmter Institutionen zu geben. Bitte informieren Sie sich daher selbst bei den in Frage kommenden Stiftungen. Eine Übersicht finden Sie bspw. in der Stiftungs-Datenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen oder der Datenbank des Maecenata Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Niedersächsische Unternehmen, die über individuelle Weiterbildungsmaßnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten, können durch ein spezielles Förderangebot der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank unterstützt werden: https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/
Das Bildungssparen funktioniert ähnlich einem Bausparvertrag: es wird eine bestimmte Summe jeden Monat auf das Sparkonto überwiesen, welches erst nach einer gesetzlichen Sperrfrist von sieben Jahren zur freien Verfügung steht. Diese Vermögensbildung wird durch den Staat subventioniert (für alleinstehende bzw. verheiratete Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 17.900€ bzw. 35.800€). Das Vermögensbildungsgesetz erlaubt es allerdings auch, zum Zwecke einer persönlichen Weiterbildung bereits vor Ende der gesetzlichen Sperrfrist Geld aus dem Bildungssparen zu entnehmen. Eine möglicherweise in Anspruch genommene Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren.
Das Bildungssparen ist sowohl privat möglich, als auch über Ihren Arbeitgeber. Hierbei wird dann vertraglich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber festgelegt, dass ein Teil Ihres monatlichen Gehalts als sogenannte „vermögenswirksame Leistung“ bei einem Finanzdienstleister angespart wird.
Arbeitgeber unterstützen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterschiedlicher Weise bei Verwirklichung der Weiterbildungsziele, z.B. durch Freistellung für die Teilnahme an den Präsenzen oder die Beteiligung an den Kosten. Fragen lohnt sich!
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar.
Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf sowie Aufwendungen für eine Umschulung nach Abschluss einer Erstausbildung können Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein. Daraus ergeben sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen, die eine Weiterbildung wirtschaftlich noch attraktiver machen.
Fort- und Weiterbildungskosten im Sinne des Einkommensteuerrechts sind alle Aufwendungen, die der Arbeitnehmer leistet, um seine Kenntnisse und Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich ändernden Anforderungen anzupassen.
Diese Kosten können Sie steuerlich geltend machen:
1. Studiengebühren
2. Prüfungsgebühren
3. Seminargebühren
4. Fachliteratur
5. Kosten für Fahrten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften
6. Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software)
7. Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
8. Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)
In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich zur Beantwortung dieser Frage an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden.
Der Studiengang ist akkreditiert bis 2023.
Auszüge aus dem Akkreditierungsgutachten von 2017 und Akkreditierungsurkunde: