Die diesjährige Bewerbungsphase ist beendet. Wir möchten uns bei allen bedanken, die sich auf ein Stipendium beworben haben und drücken die Daumen.
Voraussichtlich Ende September werden die Mitteilungen über eine Zu- oder Absage versandt. Wir bitten bis dahin von Anfragen zum Bearbeitunsgstand abzusehen.
Immatrikulationsbescheinigungen für das Wintersemester 2023/24 können weiterhin an stipend[at]uni-hildesheim.de geschickt werden.
Das Deutschlandstipendium wird an besonders leistungsstarke Studierende der Stiftung Universität Hildesheim vergeben.
Stipendiat*innen werden monatlich mit 300 Euro unterstützt.
Das Deutschlandstipendium wird je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebenden finanziert. Diese Nachwuchsförderung wird durch die Unterstützung von Unternehmen, Stiftungen und Privatpersonen ermöglicht.
Neben der finanziellen Unterstützung können die Stipendiat*innen im Rahmen des Minerva-Kollegs am Stipendienbegleitprogramm teilnehmen
Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium finden Sie in der Satzung zur Vergabe der Stipendien sowie unter folgendem Link: Deutschlandstipendium.
Wenn Sie im Laufe des Förderzeitraums 2023/24 Ihr Studium abschließen werden, können Sie eines der insgesamt 11 Deutschlandstipendien der E.W. Kuhlmann Stiftung erhalten. Nutzen Sie hierfür bitte das reguläre Bewerbungsportal und geben Sie in der Bewerbung verpflichtend Ihren voraussichtlichen Studienabschluss im dafür vorgesehenen Feld an. Damit erhöhen Sie zwar Ihre Chancen, nehmen aber dennoch auch am „normalen“ Auswahlverfahren teil.
Änderung ab dem Förderzeitraum 2023/24!
Ab dem Wintersemester 2023/24 vergibt die Universität Hildesheim jährlich bis zu 25 Lore-Auerbach-Stipendien an Studierende mit außergewöhnlichem universitärem Engagement.
Stipendiat*innen werden monatlich mit 200 Euro unterstützt.
Das Stipendien-Programm richtet sich an Studierende, die sich neben guten bis sehr guten Studienleistungen durch studentisches Engagement in der Universität Hildesheim selbst und/oder in ihrem direkten Umfeld verdient machen. Das neue Format des Lore-Auerbach-Stipendiums wird aus Mitteln des Universitätshaushaltes finanziert.
Neben der finanziellen Unterstützung können die Stipendiat*innen im Rahmen des Minerva-Kollegs am Stipendienbegleitprogramm teilnehmen.
Zuvor wurden seit dem Wintersemester 2011/12 jährlich bis zu 50 Lore-Auerbach-Stipendien mit einer Fördersumme von 600€ je Semester vergeben. Der Schwerpunkt lag auf besonderem bürgerschaftlichem Engagement.
Hinweis: Eine gleichzeitige Bewerbung für das Deutschlandstipendium und das Lore-Auerbach-Stipendium ist möglich, wobei eine Bewerbung für das Lore-Auerbach-Stipendium nur erfolgen kann, wenn SIe bereits mindestens ein Semester an der Universität Hildesheim studiert haben. Eine Zusage erfolgt maximal für eins der Stipendienprogramme.
2007 wurde das Minerva-Kolleg ins Leben gerufen, um die Verbundenheit zwischen der Universität und ihren Studierenden zu stärken. Als erstes Stipendienprogramm der Universität Hildesheim wurden bis zum Förderzeitraum 2022/23 Stipendiat*innen mit einer Fördersumme von 600 Euro je Semester unterstützt.
Ab dem Förderzeitraum 2023/24 lebt das Minerva-Kolleg als Stipendienbegleitprogramm weiter, um die Stipendiat*innen neben der finanziellen Unterstützung auch in ihrer persönlichen Entwicklung zu fördern.
Folgende Termine stehen für den Förderzeitraum 2023/24 bereits fest:
07.11.2023: Stipendienvergabefeier
Die Vergabe der Stipendien erfolgt anhand eines Rankings, das je Fachbereich auf Grundlage der Bewerbungsunterlagen gebildet wird. Die Bewertung ist in drei Kategorien unterteilt: Studienleistungen, Engagement und Familiärer Hintergrund. Die einzelnen Kriterien fließen je nach Stipendienprogramm mit unterschiedlicher prozentualer Gewichtung in die Gesamtbewertung ein (siehe Abbildung rechts).
Die Bewertung der Studienleistungen erfolgt anhand der bisher erreichten Leistungspunkte und der vorläufigen Zwischennote aus dem eingereichten Transcript of Records. Sollte noch kein Transcript of Records für den aktuellen Studiengang vorliegen, werden Noten und Leistungspunkte aus dem vorherigen Studiengang entnommen.
Beim Deutschlandstipendium fließen die Studienleistungen zu 75 % in die Gesamtbewertung ein.
Beim Lore-Auerbach-Stipendium fließen die Studienleistungen zu 50 % in die Gesamtbewertung ein.
Das Engagement wird anhand der bei der Bewerbung eingereichten Dokumente (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Zertifikate, o.ä.) bewertet.
Beim Deutschlandstipendium fließt das Engagement zu 15 % in die Gesamtbewertung ein.
Beim Lore-Auerbach-Stipendium fließt das Engagement zu 40 % in die Gesamtbewertung ein.
Beim familiären Hintergrund werden besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus einem Nichtakademiker*innenhaushalt oder einem Migrationshintergrund ergeben.
Beim Deutschlandstipendium und Lore-Auerbach-Stipendium fließt der familiäre Hintergrund mit jeweils 10 % in die Gesamtbewertung ein.
Der Bewerbungszeitraum für den Förderzeitraum 2023/24 findet vom 01.06.2023 – 30.06.2023 statt. Die Bewerbung erfolgt online über ein Bewerbungsformular. Am 30.06.2023 schließt das Bewerbungsportal um 24:00 Uhr. Danach können keine Bewerbungen mehr eingereicht werden. Es werden nur Bewerbungen bearbeitet, die frist- und formgerecht eingehen.
Eine gleichzeitige Bewerbung für das Deutschlandstipendium und das Lore-Auerbach-Stipendium ist möglich. Eine Zusage erfolgt maximal für eins der Stipendienprogramme.
Die Auswahl, für welche(s) der Stipendienprogramme Sie sich bewerben möchten, treffen Sie in den entsprechenden Feldern über die Auswahl "Ja". Beachten Sie die individuellen Profile der Stipendienprogramme und entscheiden daraufhin, für welche(s) der Stipendienprogramme Sie sich bewerben. Füllen Sie im Anschluss alle Felder entsprechend der Fragestellung aus. Bei dunkelgrau hinterlegten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder.
Am Ende des Bewerbungsformulars müssen Sie unterschiedliche Dokumente hochladen. Bitte sorgen Sie im Vorhinein dafür, dass Ihnen die Dokumente in digitaler Form, vorzugsweise als PDF, vorliegen, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen. Folgende Dokumente sind für Ihre Bewerbung erforderlich:
Verpflichtend für beide Stipendienprogramme:
Verpflichtend für das Lore-Auerbach-Stipendium
Verpflichtend für ausländische Studierende
Optional
Die Grundvoraussetzung ist die Immatrikulation in einem der angebotenen Studiengänge an der Universität Hildesheim innerhalb der Regelstudienzeit, bzw. die Zusage dafür. Seit der Corona-Pandemie gilt die individuelle Regelstudienzeit als Schwerwiegender Grund zur Verlängerung der Förderhöchstdauer.
Ein Motivationsschreiben ist ausreichend, auch wenn Sie sich für zwei Stipendienprogramme gleichzeitig bewerben. Das Anschreiben zeigt Ihr persönliches Interesse am Stipendienprogramm und verweist auf Ihre besonderen Fähigkeiten, die Sie für ein Stipendium auszeichnen.
Vermeiden Sie Satzbausteine und alles, was auf einen „Serien-Standardbrief“ verweisen könnte.
Klassischer Aufbau:
Wiederholen Sie im Motivationsschreiben bitte nicht die Stationen aus Ihrem Lebenslauf. Verfolgen Sie vielmehr eine gezielte Nutzenargumentation. Warum sind Sie bestmöglich für ein Stipendium geeignet?
Mit der Bewerbung für ein Stipendium sind jeweils sowohl die Immatrikulationsbescheinigung aus dem laufenden (dem Semester der Beantragung) als auch dem folgenden Semester (dem Semester des Förderbeginns) einzureichen. Die Immatrikulationsbescheinigung für das erste Fördersemester ist unaufgefordert einzureichen, sobald diese vorliegt. Gleiches gilt für die Bescheinigung des zweiten Fördersemesters. Aus Datenschutzgründen hat das Stipendienbüro keinen Zugriff auf Unterlagen aus dem Immatrikulationsamt, weswegen wir die Bescheinigungen von Ihnen selbst benötigen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht immatrikuliert sind (aufgrund einer noch ausstehenden Master-Bewerbung oder weil Sie erst in das erste Semester kommen), machen Sie dies bitte in der Bewerbung kenntlich und reichen Ihre Immatrikulationsbescheinigung umgehend und ohne Aufforderung nach, sobald Ihnen diese zur Verfügung steht.
Sie können über das LSF ein persönliches Transcript of Records herunterladen. Daraus gehen die bisher erbrachten Leistungen hervor, auf deren Grundlage meist automatisch die Durchschnittsnote errechnet wird. Diese Note, sowie erreichte Punkte sind für alle Stipendien eines der Vergabekriterien. Das Transcript muss nicht durch das Prüfungsamt unterschrieben sein.
Abweichend zu den letzten Jahren, ist es im Bewerbungszeitraum 2023/24 nicht mehr möglich, Transcripts nachzureichen. Das Transcript soll am Tag der Bewerbung erstellt worden sein.
Erwähnen Sie im Lebenslauf nur jene Stationen, die Ihnen für die Stipendienbewerbung relevant erscheinen und versuchen Sie sich auch hier kurzzuhalten. Gerade eine separate Darstellung des ehrenamtlichen/universitären Engagements kann für die Stipendienbewerbung sinnvoll sein.
Für Ihre Bewerbung müssen Sie eine Kopie Ihres Abiturs, Ihrer fachgebundenen Hochschulreife oder, falls dies nicht vorhanden ist, anderweitige Dokumente, die Ihren Zugang zu einer Hochschule ermöglichen, einreichen. Die Kopie muss nicht beglaubigt sein, eine einfache Kopie reicht aus.
In der ab dem Förderzeitraum 2023/24 geltenden Satzung zur Vergabe der Stipendien entfällt die Pflicht, zusätzlich zur Bewerbung ein durch eine dozierende Person ausgestelltes Kurzgutachten einzusenden.
Allerdings ist es selbstverständlich weiterhin möglich, „Kurzgutachten“ oder Empfehlungsschreiben durch Lehrpersonen ausstellen zu lassen, in der eine Aussage über die Förderwürdigkeit des*der Bewerbenden getroffen wird.
Kurzgutachten oder Empfehlungsschreiben müssen nicht bei der Bewerbung eingereicht werden, sondern separat von der ausstellenden Lehrperson möglichst als PDF und per E-Mail an stipendien[at]uni-hildesheim.de gesendet.
Die Angaben, die Ihnen besonders relevant für eine erfolgreiche Bewerbung erscheinen, können Sie durch Belege unterstreichen. Insbesondere Ausbildungszeugnisse sollten in Kopie beiliegen. Es ist jedoch keine Pflicht, jede einzelne Angabe zu belegen. Wir empfehlen, die aktuellsten und relevantesten Angaben durch Zeugniskopien o.ä. nachzuweisen.
Ehrenamtliches/universitäres Engagement sollte (bei der Bewerbung um ein Lore-Auerbach-Stipendium: muss) immer geeignet nachgewiesen werden.
Ihre Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bis zum 30.06.2023 um 24:00 Uhr elektronisch zugegangen sein. Danach ist das Bewerbungsportal geschlossen. Unvollständige Bewerbungen werden im Interesse aller Bewerbenden ebenfalls nicht berücksichtigt.
Hier finden Sie Antworten zu Fragen, die uns im Vorfeld des Bewerbungszeitraums mehrfach gestellt worden sind. Wir werden diesen Bereich im Laufe des Bewerbungszeitraums erweitern, wenn sich weitere Fragen ergeben.
„Ein Stipendium ist eine finanzielle (Aus-)Bildungsförderung“ (Quelle: mystipendium.de). Im Gegensatz zu beispielsweise einem Studienkredit, muss die Geldsumme nach Ende des Zeitraums, in dem der*die Studierende für eine Förderung berechtigt war, nicht zurückgezahlt werden. Gefördert werden kann nach ganz unterschiedlichen Gesichtspunkten, z.B. nach (universitärer/schulischer) Leistung, (ehrenamtlichem/universitärem) Engagement oder auch sozialen Gesichtspunkten. Die Fördersumme hängt dabei von dem Stipendium ab.
Die Universität Hildesheim vergibt für den Förderzeitraum 2023/24 folgende Stipendien:
Weitere Informationen zu den jeweiligen Stipendien finden Sie im Reiter "Stipendienprogramme".
Grundvoraussetzung für die Bewerbung um ein Stipendium an der Universität Hildesheim ist vor allem die Immatrikulation in einem der von der Universität Hildesheim angebotenen Studiengänge.
(Zukünftige) Studierende, die sich bereits für ihr erstes Semester um ein Stipendium bewerben möchten, müssen bei ihrer Bewerbung den Zulassungsbescheid für ihren jeweiligen Studiengang einreichen. Die Bewerbung im ersten (Bachelor-)Semester ist nur für das Deutschlandstipendium möglich. Bewerbende, die sich für das Lore-Auerbach-Stipendium bewerben möchten, müssen zuvor bereits mindestens ein Semester an der Universität Hildesheim studiert haben.
Weiterhin gibt es für alle angebotenen Stipendien individuell weitere Voraussetzungen und Nachweise, die bei der Bewerbung erfüllt sein, bzw. eingereicht werden müssen. Alle weiteren Informationen diesbezüglich sind bei den Beschreibungen der jeweiligen Stipendien zu finden.
Die Universität Hildesheim vergibt keine Studiengang-bezogenen Stipendien. Damit sind grundsätzlich alle an der Universität Hildesheim immatrikulierten, bzw. zugelassenen Personen für ein Stipendium geeignet.
Alle angebotenen Stipendienprogramme unterscheiden sich allerdings bezüglich ihrer Fördersumme, ihrer Schwerpunktsetzung und der daraus hervorgehenden zusätzlich zu erfüllenden Bedingungen, sowie einzureichenden Unterlagen.
Die Entscheidung, um welches Stipendium Sie sich bewerben, ist daher eine höchst individuelle. Die auf dieser Internetseite bereitgestellten Informationen zu den jeweiligen Stipendienprogrammen, sowie die dazugehörigen Satzungen und Richtlinien sollen bei dieser Entscheidung eine Hilfestellung sein.
Die einfache Antwort lautet: Ja.
Sollten Sie Zweifel daran haben, ob Sie für ein Stipendium geeignet sind, möchten wir Sie ermuntern, sich trotzdem zu bewerben. Vielleicht haben Sie Glück oder Sie sind gar nicht so ungeeignet, wie Sie vielleicht annehmen. So lange Ihre Bewerbung frist- und formgerecht eingeht und Sie die Voraussetzung(en) für das jeweilige Stipendium erfüllen, wird Ihre Bewerbung bearbeitet werden.
Die Bewerbung erfolgt elektronisch über ein Bewerbungsformular auf dieser Webseite. Die Information darüber, dass ein Bewerbungszeitraum beginnt, wird sowohl auf der Webseite, als auch über den PWA per E-Mail an alle Studierenden kommuniziert.
Der diesjährige Bewerbungszeitraum findet voraussichtlich im Juni 2023 statt.
Die gleichzeitige Bewerbung für beide Stipendien ist grundsätzlich möglich. Die Zusage erfolgt allerdings immer maximal für eins der Stipendien. Eine Doppelförderung durch mehrere Stipendienprogramme, die an der Universität Hildesheim angeboten und durch das Stipendienbüro betreut werden ist nicht möglich. Sollten Sie bereits ein Stipendium von anderer Stelle erhalten, muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Doppelförderung satzungs- bzw. richtlinienkonform ist.
Eine aktuelle Übersicht darüber, welche Stipendien gleichzeitig zu einem Deutschlandstipendium vergeben werden können (oder auch nicht), finden Sie hier.
Die Entscheidung darüber, wer ein Stipendium erhält, wird im besten Fall vor Beginn des Wintersemesters gefällt. Den offiziellen Bescheid über Zu- bzw. Absage erhalten Sie postalisch. Auszahlungsbeginn ist voraussichtlich im Oktober des jeweiligen Förderungszeitraums.
Sollten Sie eine Frage haben, zu der Sie auf der gesamten Webseite und in diesem FAQ keine Antwort gefunden haben, können Sie sich gerne an das Stipendienbüro wenden.
Kontakt:
E-Mail: stipendien[at]uni-hildesheim.de
Ansprechpartnerin: Julia Labs
Telefon: 05121 - 883 90132
Ansprechpartnerin: Julia Labs
stipendien[at]uni-hildesheim.de
05121 - 883 90132