FAQ für Lehrende -Informationsseite Coronavirus (SARS-CoV-2)
Auf dieser Seite finden Sie eine FAQ-Liste rund um die Auswirkungen und Maßnahmen der Universität Hildesheim angesichts des Coronavirus. Diese Liste wird laufend aktualisiert und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle nicht auf jede Frage eine Antwort liefern können und sich vieles noch in der Klärung befindet.
Allgemeine Hinweise
Coronavirus (SARS-CoV-2): Informationen und wichtige Hinweise der Universität Hildesheim
Gültig ab 1.11.2020: Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (pdf)
Bitte reduzieren Sie nach wie vor physische Kontakte zu Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolutes Minimum.
Erreichbarkeit der Universität
Derzeit arbeiten die meisten Einrichtungen innerhalb der Lehre und Verwaltung überwiegend im Homeoffice. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher momentan nur telefonisch und per E-Mail erreichbar. Informieren Sie sich im Zweifelsfall direkt auf den Webseiten der jeweiligen Einrichtung über die entsprechenden Servicezeiten.
www.uni-hildesheim.de/einrichtungen/
Präsenzprüfungen dürfen nur durchgeführt werden, sofern eine Genehmigung des Präsidiums vorliegt. Siehe dazu auch die entsprechenden Beiträge zum Thema "Prüfungsangelegenheiten - allgemein"
Lehre im Sommersemester 2020
Das Projektteam E-Learning 2020 hat auf seiner Webseite bereits eine ganze Reihe von Informationen und Hilfestellungen zum Thema Online-Lehre zusammengestellt. Die Seite wird laufend weiter ausgebaut. Fragen und Anregungen dazu bitte gern an e-learning2020(at)uni-hildesheim.de.
Die Studienordnungen der Studiengänge bzw. Fächer sehen zum Teil für bestimmte Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht vor. Deren Einhaltung ist aufgrund der kurzfristigen Umstellung der Lehrveranstaltungen auf online-Formate sicherlich in vielen Fällen nicht oder nur sehr schwer unmittelbar nachprüfbar. Zudem ist es z. B. für Studierende, die derzeit keine Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder haben, oft schwierig, insbesondere an synchronen Online-Lehrveranstaltungen regelmäßig teilzunehmen und die erlaubten Fehlzeiten nicht zu überschreiten. Deshalb empfiehlt die Hochschulleitung allen Lehrenden, von einer formalen Überprüfung der Anwesenheit im Sommersemester 2020 abzusehen und stattdessen bei der Gestaltung der Studien- und Prüfungsleistungen mehr noch als sonst darauf zu achten, dass sie geeignet sind, den Kompetenzerwerb der Studierenden im jeweiligen Modul oder Teilmodul hinreichend zu belegen.
Schulung "BBB-Webkonferenzen in der Lehre einsetzen"
Um das BBB-Webkonferenzsystem und seine Anwendungsmöglichkeiten kennenzulernen, bietet Birgit Oelker zwei Online-Schulungen in der Woche nach Ostern an.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Präsenzlehre im Sommersemester 2020
Eine Übersicht über den Genehmigungsstatus der Lehrveranstaltungen, für die eine Durchführung in Präsenz beantragt wurde, finden Sie hier.
Prüfungsangelegenheiten - allgemein
Aufgrund der aktuellen Situation, die eine Durchführung aller Prüfungen, die die Präsenz der zu Prüfenden in der Universität erfordern, bis auf weiteres unmöglich macht, hat das Präsidium am 17.03.2020 beschlossen, dass den Studierenden alternative Prüfungsformen angeboten werden dürfen. Das schließt auch die Möglichkeit ein, statt einer mündlichen Prüfung eine Hausarbeit vorzusehen.
Als alternative Prüfungsform kann auch eine laufende Leistungsstandüberprüfung durch mehrere kleine Tests vorgesehen werden. Dies bietet sich z. B. in Online-Lehrveranstaltungen mit größeren Übungsanteilen an. Es kann auch ein Hilfsmittel sein sicherzustellen, dass asynchron angebotene Lehrveranstaltungen wie z. B. eine aufgezeichnete Vorlesung auch wirklich wahrgenommen wurden.
Prüfungen, die für das Wintersemester 19/20 im LSF eingetragen waren, werden, sofern sie zwischen dem 01.04. und dem 31.05.2020 stattfinden, vom System automatisch dem Wintersemester zugeordnet.
Für Hausarbeiten und vergleichbare Prüfungsleistungen, die vor der Corona-Krise begonnen wurden, sollte in Fällen, in denen coronabedingt der Abgabetermin nicht eingehalten werden kann, eine adäquate Fristverlängerung gewährt werden. Ggf. bietet sich auch eine Modifizierung des Themas an. Aktuell sollte bei der Themenvergabe für Hausarbeiten o.ä. darauf geachtet werden, dass die gestellte Aufgabe unter den gegenwärtigen Bedingungen bearbeitet werden kann. Und auch bei der Festlegung der Bearbeitungsfrist sollten die coronabedingten Einschränkungen berücksichtigt werden.
Wenn Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen genauso durchgeführt werden könnten, wie das vor der Corona-Krise der Fall war, bedürfte es einer solchen zentralen Planung nicht. Aufgrund der strengen Hygiene- und Infektionsschutzauflagen, die bei Präsenzangeboten erfüllt sein müssen, ist eine hochschulweite Abstimmung der Raum- und Zeitpläne für die Lehrveranstaltungen und Prüfungen vor Ort jedoch unabdingbar. Denn es geht ja nicht nur um die Umsetzung dieser Auflagen in den einzelnen Räumen, sondern es geht auch darum, Infektionsrisiken im gesamten Umfeld der Universität, also auch auf dem Weg vom Parkplatz oder von der Bushaltestelle zum Hörsaal oder auf den Fluren in den Gebäuden zu minimieren. Zudem ist der für eine Präsenzprüfung derzeit erforderliche Bedarf an Räumen deutlich größer, als er in der ursprünglichen Planung vorgesehen war.
Denn aufgrund der strengen Hygiene- und Infektionsschutzauflagen können Räume nur mit ungefähr 10 % ihrer eigentlichen Platzkapazität belegt werden. Ein Hörsaal mit einer Kapazität von 250 Plätzen darf derzeit lediglich mit 25 bis max. 30 Personen besetzt werden. Daraus folgt, dass für eine Klausur mit 100 Teilnehmenden vier Räume dieser Größe benötigt werden.
Das bedeutet, dass allein schon aus diesem Grunde weniger Prüfungen im selben Zeitfenster stattfinden können als ursprünglich geplant. Diese Situation verschärft sich noch durch den Umstand, dass Räume zudem u. U. länger benötigt werden als im Normalfall: Denn wenn eine Klausur von 120 Minuten Dauer mit 100 Teilnehmenden in vier zeitlich versetzten Gruppen geschrieben wird (auch das ist nötig, um die Anzahl der zeitgleich ankommenden und abfahrenden Studierenden zu begrenzen), dann werden diese vier Räume nicht für 120 Minuten benötigt sondern für 210 Minuten: die erste Gruppe beginnt um 9:00 h, die zweite Gruppe um 9:30, die dritte Gruppe um 10:00 h und die letzte Gruppe um 10:30 h. Die Klausur ist also statt um 11:00 Uhr erst um 12:30 Uhr beendet.
Prüfungsangelegenheiten - Präsenzprüfungen
Der hochschulweite Prüfungsplan für den Prüfungszeitraum vom 29.06.2020 bis 30.09.2020 wurde inzwischen auf den Zeitraum bis zum 16.10.2020 erweitert. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie hier.