Für sogenannte "Altabiturientinnen und Altabiturienten" gibt es an der Universität Hildesheim keine gesonderten Bewerbungsfristen.
Was ist eine Härtefallquote?
Eine Härtefallquote ist eine Sonderquote um besondere Härten und Nachteile von Studieninteressierten auszugleichen. Beeinträchtigte Studienbewerber_innen können bei der Bewerbung einen Härtefallantrag stellen. In der Härtefallquote werden 2 Prozent der Studienplätze in den Bachelor-Studiengängen an Personen mit „außergewöhnlicher Härte“ vergeben. Für Masterstudiengänge gibt es diese Quote nicht.
Was ist eine "außergewöhnliche Härte"?
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern. Das heißt, wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist.
Härtefallantrag
Bewerber_innen müssen einen schriftlichen Härtefallantrag einreichen. Ob ein Härtefallantrag gestellt werden möchte, wird bei der Online-Bewerbung abgefragt. Bei der Zusendung der Bewerbungsunterlagen muss dann ein entsprechender Antrag für einen Härtefall inklusive beglaubigter Nachweise (beispielsweise eines Arztes) den Bewerbungsunterlagen beigelegt werden.
Das Antragsformular finden Sie jeweils im Merkblatt zur Bewerbung um einen Studienplatz für den jeweiligen Studiengang. Die aktuellen Merkblätter sind nur während laufender Bewerbungsphasen einzusehen.