Das Präsidium führt die laufenden Geschäfte der Stiftung, bereitet die Beschlüsse des Stiftungsrates vor und führt sie aus. Es entscheidet über den Abschluss von Zielvereinbarungen mit dem Land. In wichtigen Angelegenheiten unterrichtet das Präsidium den Stiftungsrat. Nach außen wird die Stiftung vom Präsidenten vertreten. Näheres regelt die Stiftungssatzung.