Der UNI-Account: Der Zugang zu den IT-Diensten der Universität

Allgemeine Informationen

Das Rechenzentrum stellt allen Mitgliedern und Angehörigen der Universität Hildesheim UNI-Accounts zur Verfügung und ermöglicht damit die Nutzung von einer Vielzahl von IT-Diensten mit nur einem Account im Rahmen eines Identity Managements. Der UNI-Account besteht aus zwei Teilen:

Die Zuteilung eines UNI-Accounts ist grundsätzlich kostenlos.

WICHTIGE HINWEISE

Bitte beachten Sie die folgenden Sicherheitshinweise:

  • Das Passwort muss entsprechend der Richtlinien sicher gewählt und im Zweifel geändert werden. 
  • Die Zugangsdaten von persönlichen UNI-Accounts (Kennung & Passwort) dürfen in keinem Fall an andere Personen weitergegeben werden. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechenzentrums werden niemals danach fragen (nicht per E-Mail und auch nicht telefonisch)!
  • Die Zugangsdaten dürfen ausschließlich in "erlaubten" IT-Systemen eingegeben werden. Im Zweifel fragen Sie bitte im RZ-Servicebüro nach.

Da im Extremfall die Stabilität der universitären IT-Systeme gefährdet sein kann, wird bei einer Verletzung dieser Grundsätze ggf. eine Sperrung des UNI-Accounts notwendig.

Des Weiteren besteht besteht die Verpflichtung, das zu einem UNI-Account gehörige UNI-E-Mail-Postfach zu beachten.  

Gültigkeit eines UNI-Accounts

Die Gültigkeit eines UNI-Accounts hängt davon ab, zu welcher Statusgruppe ein UNI-Account gehört. 

  • Für Studierende bleibt der UNI-Account bis 180 Tage nach der Exmatrikulation bestehen, damit ggf. nach dem Ende des Studiums noch vorhandene Daten von den IT-Systemen der Universität abgerufen und anderweitig gespeichert werden können. 
  • Für festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht die Gültigkeit des UNI-Accounts der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus bleibt der UNI-Account nach dem Ausscheiden aus dem Dienst für weitere 180 Tage aktiv, bevor er deaktiviert wird. Nach einem weiteren Jahr wird der UNI-Account endgültig gelöscht.
  • Für Lehrbeauftragte beträgt die Frist 190 Tage, damit Lehrbeauftragten denselben UNI-Account behalten können, auch wenn sie nur jedes zweite Semester einen Lehrauftrag erhalten. 
  • Für Gasthörer bleibt der UNI-Account bis einen Monat nach Ende des Semesters gültig.
  • Bei Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler, Gaststudierenden und sonstige externe Nutzerinnen oder Nutzern sowie bei Projektaccounts ist der UNI-Account grundsätzlich ein Jahr gültig, die Gültigkeit kann aber auf Antrag verlängert werden.  
  • Bei Einrichtungsaccounts ist der UNI-Account 5 Jahre gültig. 

Einrichtung und Nutzung eines UNI-Accounts

Studierende und festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lehrbeauftragte und Gasthörende erhalten automatisch einen persönlichen UNI-Account:

  • Studierende bei ihrer Immatrikulation
  • Festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Beginn ihres Dienstverhältnisses
  • Lehrbeauftragte mit Beginn des Lehrauftrags
  • Gasthörende bei ihrer Zulassung

Externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler, Gaststudierende und sonstige externe Nutzerinnen oder Nutzer (z.B. Mitglieder anderer Hochschulen) müssen explizit einen Antrag auf Erteilung eines UNI-Accounts stellen. Dazu müssen sie das dazugehörige Antragsformular vollständig ausfüllen und im RZ-Servicebüro abgeben. In besonderen Fällen empfiehlt sich vor der Antragstellung eine Einzelfallberatung im RZ-Servicebüro zur Klärung ggf. notwendiger zusätzlicher Formalia.  

Die Nutzer-Bescheinigung mit den Zugangsdaten wird nach Erteilung des UNI-Accounts auf dem Postweg an die im Antrag angegebene Adresse verschickt.

Das Rechenzentrum stellt für Einrichtungen / Projekte der Universität Hildesheim weitere nicht unmittelbar personenbezogene UNI-Accounts zur Verfügung in Form von Einrichtungsaccounts bzw. Projektaccounts. Diese können zu jeder Zeit beim RZ-Servicebüro beantragt werden. Die Gültigkeit beträgt in der Regel 5 Jahre (Einrichtungsaccount) bzw. 1 Jahr (Projektaccount), sie kann aber anschließend verlängert werden. 

Die erste Verwendung des UNI-Accounts

Mit dem Übersenden der Nutzer-Bescheinigung kann der UNI-Account erstmalig genutzt werden. Es empfiehlt sich eine Beachtung der Hinweise zu den "Ersten Schritten". 

Formulare für die Beantragung von UNI-Accounts

Die folgenden Formulare stehen im Intranet zur Verfügung:

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum UNI-Account

Ich bin neu an der Universität und habe nun einen UNI-Account bekommen. Was muss ich beachten?

Für neue Nutzerinnen und Nutzer haben wir eine Reihe von Informationen auf der Seite "Erste Schritte" zusammengefasst.

Was kann ich tun, wenn ich das Passwort zu meinem UNI-Account vergessen habe?

Um erneuten Zugang zum UNI-Account zu bekommen gibt es mehrere Möglichkeiten, die auf einer eigenen Webseite beschrieben sind. 

Kann ich zusätzlich zu meinem persönlichen UNI-Account noch weitere UNI-Accounts bekommen?

Einrichtungen können nicht personenbezogene UNI-Accounts, sog. Einrichtungsaccounts beantragen. Ebenso können für Projekte sog. Projektaccounts erstellt werden. In beiden Fällen muss der Antrag von einer Einrichtung der Universität Hildesheim erstellt werden.

Woran kann ich erkennen, dass mein UNI-Account "gehackt" wurde?

Eine wirklich zuverlässige Erkennung gibt es nicht - im Zweifel sollte das Passwort geändert werden, um auf der sicheren Seite zu sein. 

Folgende Situationen bedeuten aber nicht, dass ihr UNI-Account gehackt wurde:

  • Sie bekommen eine Information, dass in ihrem Namen eine E-Mail mit ihrer E-Mail-Adresse versendet wurde - das kann jeder mit einfachsten Mitteln realisieren, der ihre E-Mail-Adresse kennt. 

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