Rechte

Wenn Sie eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung haben, haben Sie Anspruch auf einige besondere Rechte, die Nachteile zumindest teilweise ausgleichen sollen. Die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter sind im Wesentlichen in § 164 und folgende des SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ beschrieben. Ein besonderer Kündigungsschutz ist in § 168 - §173 SGB IX verankert.

Eine mögliche Reduzierung der Lehrverpflichtung regelt die niedersächsische Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (LVVO) in § 7 (4).