Die Aufgaben des Personalrates werden durch das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) definiert. Sie zielen – grob zusammengefasst – auf eine Mitbestimmung bei sämtlichen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen des Arbeitgebers ab.

Der Personalrat nimmt seine Aufgaben auf unterschiedlichen Wegen wahr:

Beratung und Information

Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder Ihrer Eingruppierung? Sie suchen eine Ansprechperson bei Schwierigkeiten mit Kolleg_innen oder Vorgesetzten? Sie möchten den Personalrat auf Themen hinweisen oder eine Diskussion bestimmter Themen anregen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Rufen Sie uns an, kommen Sie zu unseren Sprechzeiten ins Personalratsbüro oder kontaktieren Sie uns per Mail. Wir sind für Sie da.

Personalmaßnahmen

Der Personalrat betreut alle Einstellungsverfahren, die seiner Mitbestimmung unterliegen (alle Einstellungsverfahren im MTV- und WiMi-Bereich). Dies beinhaltet beispielsweise die Sichtung der Bewerbungsunterlagen sowie die Teilnahme an Auswahlgesprächen. Daneben sind wir bei Vertragsverlängerungen, Entfristungen, Aufstockungen, Höhergruppierungen usw. beteiligungspflichtig.

Personalratssitzung

Das Gremium hält i.d.R. jeden Donnerstag von 10 bis 12 Uhr die Personalratssitzung ab. Hier werden Beschlüsse, beispielsweise zu Einstellungsverfahren, gefasst, einzelne Mitglieder berichten über Vorgänge in der Hochschule oder die geführten Dienstgespräche, Themen werden diskutiert und vorbereitet usw.

Personalversammlung

Wenn Sie wissen wollen, womit sich der Personalrat konkret beschäftigt, dann nehmen Sie an der  Personalversammlung teil. Diese besteht aus allen Beschäftigten der Hochschule und wird vom Personalrat i. d. R. einmal jährlich einberufen. Sie dient dem Personalrat in erster Linie zur Berichterstattung über seine Tätigkeit und zum Austausch mit den Beschäftigten über Themen, die den aktuellen Arbeitskontext und/oder diesbezügliche Entwicklungen innerhalb der Dienststelle betreffen.

Dienstgespräche mit der Hochschulleitung

Rund zwei Mal im Monat kommen zwei Mitglieder des Personalrates mit dem Hauptberuflichen Vizepräsidenten und/oder der Personaldezernentin in einem Dienstgespräch zusammen. Gemeinsam werden aktuelle Fragestellungen bei bestimmten Personalmaßnahmen sowie weitere Themen aus dem Aufgabenbereich des Personalrates besprochen.

Landeshochschulpersonalrätekonferenz (LHPRK)

Der Personalrat der Universität Hildesheim ist Mitglied in der Landeshochschulpersonalrätekonferenz. In der Landeshochschulpersonalrätekonferenz kommen die Personalräte der niedersächsischen Hochschulen regelmäßig zusammen, um Themen zu diskutieren und gemeinsame Positionen zu formulieren. Zudem findet regelmäßig ein Austausch der Landeshochschulpersonalrätekonferenz mit der Landeshochschulkonferenz statt.

Arbeitsgruppen / Arbeitskreise / Gremien

Ob im audit familiengerechte hochschule, im Arbeitskreis Gesundheitsmanagement oder im Senat – der Personalrat ist in vielen Gremien präsent, um wichtige Themenbereiche für Beschäftigte aktiv mitgestalten zu können.

Studentische Hilfskraft? Wissenschaftliche Hilfskraft?

Liebe Studierende,

als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft sind Sie Mitarbeiter_in der Stiftung Universität Hildesheim. Der Personalrat ist die Mitarbeiter_innenvertretung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Stiftung Universität Hildesheim und damit auch Ihre Vertretung in Belangen rund um Ihren Arbeitsplatz. Bei Problemen mit der oder dem Vorgesetzten, der Gewährung von Urlaub, der Berechnung Ihrer Arbeitszeit und von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder gar mit einer Kündigung, wenden Sie sich bitte an den Personalrat. Auch bei Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag (gilt nur eingeschränkt für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte), der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) oder zu den an der Stiftung Universität Hildesheim geltenden Dienstvereinbarungen können Sie sich gerne an der Personalrat wenden.

Weitere Informationen zur Bezahlung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften, zur Berechnung Ihres Urlaubsanspruchs und den rechtlichen Grundlagen finden Sie in den folgenden beiden Ratgebern:

Studentische Hilfskräfte - Arbeitsrechtliche Ansprüche (ver.di)

https://biwifo.verdi.de/++file++5358da416f68445e3b000191/download/Studentische%20Hilfskraefte_1508_ebook.pdf

Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte an Hochschulen (GEW)

https://www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Hochschule_und_Forschung/Broschueren_und_Ratgeber/RatgeberSHK-WHK_A5_web.pdf