Kurz- und Kettenverträge, lange und steinige Karrierewege: Das ist nicht nur unfair gegenüber den betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – auch die Kontinuität und damit die Qualität von Forschung und Lehre sind substanziell gefährdet. Mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) gilt an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein weitreichendes Sonderarbeitsrecht, das die Befristungspraxis immer weiter verschärft hat. An den Hochschulen sind mittlerweile neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befristet beschäftigt, über die Hälfte der Zeitverträge hat eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Besonders Nachwuchswissenschaftler*innen in der Übergangsphase vom Master zur Promotion sind verunsichert, welche Zeiten ihnen bei der Promotionszeit angerechnet werden und welche Befristungsregelungen in Hochschulen gesetzlich möglich sind. Aber auch bereits erfahrenere Nachwuchswissenschaftler*innen werden im Alltag mit Fragen zum WissZeitVG konfrontiert.
Der Vortrag widmet sich unter anderem folgenden Fragen und Inhalten:
- Für wen gilt das WissZeitVG?
- Rahmenbedingungen: Zeitverträge und Laufzeiten
- Welche Besonderheiten gibt es im WissZeitVG?
- Wie gestalten sich die Qualifizierungsbefristungen?
- Vertragsverlängerungen
- Anrechnungen von Arbeitszeiten (z.B. Hilfskrafttätigkeiten)
- Drittmittelbefristungen
- Gewerkschaft & Handlungsmöglichkeiten
Infobox:
Datum und Uhrzeit: | 16.10.2020 von 12.00-13.30 Uhr |