Hochschulentwicklungsvertrag in Niedersachsen

mardi, 12. novembre 2013 um 13:54 Uhr

Ministerpräsident Stephan Weil, Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajić und die niedersächsischen Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten haben am Dienstag in Hannover den Hochschulentwicklungsvertrag unterzeichnet.

Mit dem Hochschulentwicklungsvertrag garantiert die Landesregierung den niedersächsischen Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2018. In dem Vertrag wird auch festgelegt, dass Niedersachsen den Hochschulen zu hundert Prozent die Einnahmen ersetzt, wenn die Studiengebühren zum Wintersemester 2014/15 abgeschafft werden. „Damit löst die Landesregierung ihr Versprechen ein, dass der Wegfall der Studiengebühren nicht zu Lasten der Hochschulen geht", so Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić. Anlässlich der Unterzeichnung erklärt Universitätspräsident Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich:

„Das Land Niedersachsen leistet mit dem neuen Hochschulentwicklungsvertrag einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung des niedersächsischen Hochschulsystems. Der Wegfall der Studienbeiträge wird, wie vor der Wahl versprochen, im vollen Umfang kompensiert. Dies ist nicht zuletzt angesichts der Schuldenbremse von herausragender Bedeutung. Die neue niedersächsische Wissenschaftsministerin Dr. Gabriele Heinen-Kljajić verzeichnet damit einen bedeutsamen Erfolg.

Als nächstes großes Projekt steht die Verabschiedung eines neuen Hochschulsteuerungs- und Hochschulfinanzierungssystems an, dessen Inkrafttreten der Vertrag für den 1.1.2015 terminiert.

Dieser wichtige Schritt löst aber nicht das Dauerproblem des deutschen Bildungssystems insgesamt. Um einen Qualitätssprung im Hochschulwesen zu erreichen, muss zusätzlich die Grundfinanzierung ausgeweitet werden. Voraussetzung hierfür ist eine Änderung des Kooperationsverbots gemäß Artikel 91b des Grundgesetzes. Der Bund muss in die Hochschulfinanzierung in der Weise einsteigen, dass auch die Grundfinanzierung angehoben wird und der Sanierungsstau schrittweise beseitigt wird.

Diese beiden Probleme müssen in Berlin gelöst werden, und die Länder tun gut daran, der Grundfinanzierung und dem Sanierungsstau im Hochschulbereich Priorität einzuräumen. Gleichzeitig ist die Fortschreibung des Hochschulpakts 2020 erforderlich, weil andernfalls die Aufnahmezahlen an den Hochschulen zurückgefahren werden müssten. Vor diesem Hintergrund sollten ehrgeizige und zukunftsweisende Projekte wie die Verlängerung des Lehramtsstudiums um zwei Semester (GHR 300) und Inklusion sorgfältig geplant werden. Das bezieht sich auch auf deren auskömmliche Finanzierung.

Der Hochschulentwicklungsvertrag ist gut geeignet, als solide Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu wirken.“


Mit dem Hochschulentwicklungsvertrag garantiert die Landesregierung den niedersächsischen Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2018. Ministerpräsident Weil, Ministerin Heinen-Kljaji? und Universitätspräsident Friedrich unterzeichnen am 12.11.2013 den Hochschulentwicklungsvertrag in Hannover. Foto: MWK Niedersachsen/Stefan Koch

Mit dem Hochschulentwicklungsvertrag garantiert die Landesregierung den niedersächsischen Hochschulen finanzielle Planungssicherheit bis 2018. Ministerpräsident Weil, Ministerin Heinen-Kljaji? und Universitätspräsident Friedrich unterzeichnen am 12.11.2013 den Hochschulentwicklungsvertrag in Hannover. Foto: MWK Niedersachsen/Stefan Koch