Regelungen
Instrumental-/Gesangsunterricht
Regelungen zum Instrumental-/Gesangsunterricht am Institut für Musik und Musikwissenschaft
Bei dem instrumentalen/vokalen Einzelunterricht handelt es sich um einen persönlich gewährten Unterricht, der regelmäßig und pünktlich wahrzunehmen ist. Jeder, der durch Krankheit oder andere außergewöhnliche Umstände verhindert ist, ist verpflichtet, sich rechtzeitig bei seinem Instrumentallehrer zu entschuldigen.
Zeitrahmen
Jeder Student / jede Studentin des Faches Musik und Musikwissenschaft hat grundsätzlich einen Anspruch auf die der Regelstudienzeit entsprechende Semesterzahl ohne etwaige Examenssemester.
Wird der Unterricht im Verlauf des Studiums erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgenommen (z. B. nach einem Studienfachwechsel), gilt das Semester der Erstimmatrikulation an der Universität Hildesheim als das rechnerisch erste des Zeitrahmens.
Wird die Abschlussprüfung im Gesang oder Instrumentalspiel ein oder mehrere Semester vorgezogen, entfällt nach Bestehen der Prüfung der Anspruch auf Unterricht bis zum Ende der Regelstudienzeit.
Ein Wechsel des Instruments ist zwar gegebenenfalls möglich, vermag jedoch nicht den zeitlichen Anspruch auf Instrumentalunterricht zu erweitern.
Auslandssemester werden in den Zeitrahmen nicht eingerechnet, sofern im Ausland kein Einzelunterricht stattgefunden hat. Dasselbe gilt in begründeten Fällen für Freisemester.
Semester, in denen das Institut für Musik und Musikwissenschaft aus organisatorischen Gründen nicht in der Lage ist, eine Lehrkraft zuzuteilen, gehen ebenfalls nicht zu Lasten des Studenten/der Studentin.
Rückmeldung
Der Rückmeldebogen muss im Rahmen der Fristen (per Aushang gegen Semesterende bekannt gegeben) vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Ihm ist eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung beizugeben. Bei Fristversäumnis oder bei unvollständigen Rückmeldeunterlagen verfällt der Anspruch auf Instrumentalunterricht für das fragliche Semester.
Desgleichen verfällt der Anspruch trotz Rückmeldung, wenn der Student/die Studentin innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn nicht zum Instrumentalunterricht erschienen ist, ohne sich entschuldigt zu haben.
Auslands- und Freisemester
Über geplante Auslands- bzw. Freisemester muss die für die Einteilung des Instrumentalunterrichts zuständige Person - gegebenenfalls über das Sekretariat - durch Einreichung eines Abmeldeformulars informiert werden.
Das Institut ist grundsätzlich bemüht, einen Wechsel der Lehrkraft zum neuen Semester zu vermeiden. Aus organisatorischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dies in jedem Fall zu gewährleisten.