Ein voller Erfolg: Broschüre zum Erbrecht in Leichter Sprache

dimanche, 12. juillet 2015 um 13:22 Uhr

Eine Broschüre in Leichter Sprache vereinfacht das Verständnis. Das Landesjustizministerium hat eine solche Broschüre zum Thema Erbrecht vorgestellt. Sie war im Nu vergriffen.

Besonders juristische Texte sind komplex und schwer zu verstehen. Im Rahmen eines Pilotprojekts haben Studierende des Moduls „Barrierefreie Kommunikation” der Universität Hildesheim Texte in Leichter Sprache erstellt und so gemeinsam mit dem niedersächsischen Justizministerium dieses Verständnisproblem gelöst.

Im Erbfall seine Rechte nicht zu kennen, kann ernste Konsequenzen haben. Leichte Sprache hilft dieses Problem zu überwinden, auch wenn es beim ersten Lesen ungewohnt erscheinen mag:

Das Gesetz sagt:

„Ihre Familie erbt.

Und Ihr Ehe∙partner erbt.

Ihr Ehe∙partner ist nämlich auch Familie.“

Das Wort erben bedeutet:

Ihre Familie bekommt die Sachen von Ihnen.

Und Ihre Familie bekommt das Geld von Ihnen.

Die Sachen von Ihnen werden gerecht aufgeteilt.

Und das Geld von Ihnen wird gerecht aufgeteilt.

Wichtig!

Sie möchten die gesetzliche Erb∙folge nicht.

Sie möchten nämlich selbst über Ihr Erbe entscheiden.

Dann schreiben Sie ein Testament.

Die ersten 30.000 Exemplare der Leichte-Sprache-Broschüre waren in kürzester Zeit vergriffen. Der große Anklang spiegelt den Erfolg des Hildesheimer Projektes wider und verdeutlicht, dass es großen Bedarf an leicht verständlichen Texten gibt.