Behindertengleichstellungsgesetz erweitert: Verstärkter Einsatz von Leichter Sprache in der Verwaltung

lundi, 14. mars 2016 um 10:27 Uhr

Mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) überarbeitet. Der im Januar beschlossene Gesetzesentwurf sieht ab 2018 auch das Recht auf Übersetzungen von Bescheiden und Vordrucken in Leichter Sprache vor.

Wie eine Evaluation im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK ergab, ist das Ausmaß der Anwendung und Wirkung des bisherigen BGG noch nicht befriedigend. Um die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihre Gleichstellung weiter zu stärken, wurde nun ein Gesetzesentwurf zur Erweiterung des BGG beschlossen, der gleich mehrere Punkte umfasst: Neben der Anpassung des Behindertenbegriffs im Sinne der UN-BRK ‒ weg von einer defizitorientierten Auffassung ‒ und der Errichtung einer Bundesfachstelle für Barrierefreiheit, werden nun unter anderem auch kommunikative Barrieren verstärkt in den Blick genommen.

Während bislang im BGG Barrierefreiheit zwar definiert und auch auf „Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen“ bezogen wurde, jedoch genaue Vorgaben zur Herstellung von Barrierefreiheit fehlten, wird es nun konkret. So sind Menschen mit geistiger Behinderung ab 2018 berechtigt, sich Bescheide, Vordrucke und andere wichtige Texte von Behörden in verständlicher Form mündlich erklären zu lassen oder eine kostenfreie schriftliche Übersetzung in Leichter Sprache zu erhalten. Die Verwaltung nimmt sich also selbst in die Pflicht. So müssen nun schnellstmöglich für Bundesbehörden und Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkassen) Textbausteine und Mustererläuterungen in Leichter Sprache entstehen, die den Mitarbeiter(inne)n an die Hand gegeben werden können. Auch der Einsatz von Gebärdensprache wird mit dem Gesetzesentwurf weiter gestärkt. Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles bezeichnete die Novellierung des BGG als „wichtigen Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft“.

Den Gesetzesentwurf und weitere Infos dazu finden Sie hier.