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FAQs
Bitte bei allen Störungen immer erst an die KET MitarbeiterInnen wenden. Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Homepage www.uni-hildesheim.de/ket/kontakt.
Sollten Sie niemanden erreichen, schicken Sie bitte eine Email an ket@uni-hildesheim.de. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ja, die Küche im 1.OG darf benutzt werden. Die Küche ist im aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Mikrowelle bitte säubern und im Kühlschrank keine alten Lebensmittel vergessen. Darüber hinaus stehen Ihnen Kaffeemaschinen und Getränke (gegen einen kleinen Obolus) im Kreativraum und in der Küche im 1.OG zur Verfügung. Beachten Sie bitte auch die Richtlinien zum Verzehr von Speisen und Getränken in den Räumlichkeiten der KET.
Im 1. OG, Flurbereich, gibt es ein Multifunktionsgerät. Sie können vom eigenen Computer aus auf den universitären Multifunktionsgeräten drucken/scannen/kopieren, allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
eine Verbindung zum Uni-Netzwerk via Ethernet, WLAN oder Uni-VPN
ein 64-bit Betriebsystem (32-bit Systeme werden nicht mehr unterstützt)
ein gültiger Uni-Account
eine Uni-Card mit Druckguthaben
installierte Druckertreiber und Papercut-Software
Detailliert Informationen zur Nutzung von Multifunktionsgeräten finden Sie auf https://www.uni-hildesheim.de/rz/uni-copyprintscan-kopieren-drucken-und-scannen-mit-den-multifunktionsgeraeten/drucken-vom-eigenen-computer/
Die Universität Hildesheim betreibt ein eigenes WLAN-basiertes Funknetzwerk, welches in den Eduroam-Verbund eingebettet ist. Damit ermöglicht der UNI-Account Zugriff auf das WLAN-Netzwerk aller Partner im Eduroam-Verbund an sehr vielen Standorten in Deutschland, Europa und der Welt. Insgesamt ist eduroam in über 100 Ländern weltweit verfügbar.
Weitere Infos finden Sie unter https://www.uni-hildesheim.de/rz/uni-wlan/
Die Räumlichkeiten der KET in der Schützenallee sind nur mit freigeschalteten Schlüsselkarten (Studierendenausweis, MitarbeiterInnenausweis) zugänglich. Die Öffnungszeiten richten sich nach den generellen Öffnungszeiten der Universität Hildesheim. I.d.R. sind die Gebäude sonn- und feiertags nicht zugänglich.
Voraussetzung für die Vergabe und Nutzung von Gründerbüros zur Verwirklichung Ihrer Geschäftsidee ist ein Erstgespräch bei der KET-Gründerberatung. Sollten Sie oder Ihr Team für die Nutzung in Frage kommen, werden Sie an den entsprechenden Infrastrukturmanager weitergeleitet, der mit Ihnen die weiteren Schritte bespricht (Schlüsselkartenfreischaltung, Nutzungsvereinbarung, etc.).
In der KET haben wir für Ihr Gründungsvorhaben unterschiedliche technische Gerätschaften zur kostenlosen Verfügung. Diese umfassen u.a. Greenscreens, Spiegelreflexkamera, Mikrophone, Beamer, 3D-Drucker. Wenn Sie sich dafür interessieren, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen der KET. Voraussetzung für die Nutzung ist ein vor Ort auszufüllender Leihschein.
Nein, aus Brandschutzgründen ist dieses leider nicht erlaubt. Möglichkeiten zur Kaffee- oder Teezubereitung steht Ihnen aber in der Küche bzw. im Kreativraum zur Verfügung.
Prinzipiell so lange, wie Sie benötigen, um Ihre Geschäftsidee zu entwickeln und zu finalisieren. Der „Mietvertrag“ wird zunächst für drei Monate geschlossen mit der Option, diesen um drei weitere Monate zu verlängern. Individuelle Absprachen sind mit den KET-MitarbeiterInnen möglich. Ein Auszug aus den Büros ist spätestens nach der offiziellen Gründung Ihres Unternehmens vorzunehmen. Über eine Anschlussunterstützung informieren Sie gern die KET- BeraterInnen individuell.