Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert Studien- und Forschungsaufenthalte sowie Aufenthalte zur Vorbereitung einer Abschlussarbeit in Frankreich.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) stellt eine beschränkte Anzahl von Stipendien für die Durchführung von Recherchen oder Interviews bei Institutionen und Personen in Frankreich zur Verfügung. Um diese Stipendien können sich Studierende aller Fachrichtungen ab dem fünften Semester sowie junge Doktoranden aller Fachrichtungen bewerben.
Die Studenten/Doktoranden sollen:
Themenbeispiele:
Die Antragstellung obliegt der entsendenden deutschen Hochschule. Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt sein:
Dauer :
Die Stipendien werden für Aufenthalte von zwei Wochen bis drei Monaten gewährt.
Förderung :
Die Höhe des Stipendiums beträgt 300 € pro Monat. Außerdem wird pauschal die An- und Rückreise vom und zum Studienort erstattet. StudentInnen, die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) finanziell unterstützt
werden, können vom DFJW nicht zusätzlich gefördert werden, auch dann nicht, wenn es sich um Teilstipendien handelt.
Die Anträge sind spätestens drei Monate vor Antritt des Aufenthalts zu richten an das:
Deutsch-Französische Jugendwerk
Referat „Berufsausbildung und Hochschulaustausch“
z. Hd. Frau Kopf-Muller
51, rue de l'Amiral-Mouchez
F 75013 Paris
Die Stipendiaten verpflichten sich, dem DFJW spätestens einen Monat nach Beendigung ihres Aufenthalts einen Zwischenbericht vorzulegen. Sollte die endgültige Arbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden können, muss dem DFJW auf jeden Fall ein Exemplar nach Fertigstellung übersandt werden.
Im Falle der Nichteinhaltung kann das DFJW auf voller oder teilweiser Rückerstattung der an die StudentInnen gewährten Stipendien bestehen.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk weist darauf hin, dass auf eine adäquate Versicherung der Praktikanten geachtet werden muss (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).
Weitere Infos hier.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) stellt eine beschränkte Anzahl von Stipendien zur Durchführung eines Forschungsvorhabens an einer französischen Hochschule zur Verfügung. Um diese Stipendien können sich Studierende aller Fachrichtungen ab dem fünften Semester bewerben.
Die StudentInnen sollen:
Themenbeispiele:
Die Antragstellung obliegt der aufnehmenden französischen Hochschule. Dies setzt voraus, dass die deutsche Hochschule eine Auswahl der Bewerber trifft, die ein interessantes deutschfranzösisches Forschungsprojekt vorgelegt haben. In begründeten Fällen kann der Antrag von der Heimathochschule gestellt werden.
Ferner ist darauf zu achten, dass die Studenten an der französischen Hochschule wissenschaftlich betreut werden. Die Immatrikulationsbescheinigung der französischen Hochschule muss unbedingt
den Bewerbungsunterlagen beigefügt bzw. spätestens einen Monat nach Beginn des Forschungsaufenthalts vorgelegt werden.
Dauer :
Die Stipendien werden für Aufenthalte von maximal fünf Monaten gewährt.
Förderung :
Die Höhe des Stipendiums beträgt 300 € pro Monat. Außerdem wird pauschal die An- und Rückreise vom und zum Studienort erstattet.
StudentInnen, die vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder von der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) finanziell unterstützt werden, können vom DFJW nicht zusätzlich gefördert werden, auch dann nicht, wenn es sich um Teilstipendien handelt.
Die Anträge sind spätestens einen Monat vor Antritt des Forschungsaufenthalts zu richten an das:
Deutsch-Französische Jugendwerk
Referat „Berufsausbildung und Hochschulaustausch“
51, rue de l'Amiral-Mouchez
F 75013 Paris
Die Stipendiaten verpflichten sich, dem DFJW spätestens einen Monat nach Beendigung ihres Studienaufenthalts ein Exemplar ihrer Forschungsarbeit (z.B. Magister) oder ihren Zwischenbericht vorzulegen. Sollte die endgültige Arbeit zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegt werden können,
muss dem DFJW auf jeden Fall ein Exemplar nach Fertigstellung übersandt werden. Diese Arbeit kann ggf. vom DFJW veröffentlicht werden.
Im Falle der Nichteinhaltung kann das DFJW auf voller oder teilweiser Rückerstattung der an die Studenten gewährten Stipendien bestehen.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk weist darauf hin, dass auf eine adäquate Versicherung der Praktikanten geachtet werden muss (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).
Weitere Infos hier.
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) vergibt Stipendien für einenStudienaufenthalt von 2-5 Monaten an einem französischen Conservatoirenational supérieur de musique et de danse, einem Conservatoire à rayonnement régional oder an einer Ecole supérieure d’art dramatique.
15. Dezember 2010 für einen Studienaufenthalt im Sommersemester 2011
15. Juli 2011 für einen Studienaufenthalt im Wintersemester 2011/2012
Die Heimathochschule übersendet dem DFJW einen Antrag mit der Bewerbung der Stipendiatin oder des Stipendiaten mit folgenden Unterlagen:
Bitte beachten
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