Auslands-BAFÖG

Auslandsaufenthalte können auf gesonderten Antrag gefördert werden. Die BAföG-Auslandsförderung ist bei den entsprechenden Ämtern für Ausbildungsförderung zu beantragen. Die Länderliste finden Sie hier.

Eine gute Übersicht finden Sie hier.

Die Internationalisierung der Ausbildung wird auch im Ausbildungsförderungsrecht noch weiter gestärkt. Durch Wegfall der obligatorischen Orientierungsphase, die insb. Studierende bislang zum Studienbeginn in Deutschland zwingt, sollen auch komplett im europäischen Ausland durchgeführte Ausbildungsgänge nach dem BAföG förderfähig werden. Deshalb gilt die alte Voraussetzung für die BAföG-Auslandsförderung von mindestens 1 Studienjahr im Inland nicht mehr. (neu!)

Dies sind die wichtigen Punkte, welche Sie beachten sollten:

  • Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ist eine Förderung bis zum Studienabschluss möglich.
  • Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu einem Jahr, insgesamt bis zu 5 Semestern gefördert werden.
  • zur Förderungshöchstdauer: In der Regel zählt die max. 1 Jahr Auslandsausbildung nicht bei der BAföG-Förderungshöchstdauer mit, anders ist der Fall bei Studiengängen wie IKÜ/IIM oder GSKS mit Schwerpunkt Englisch, bei denen der Auslandsaufenthalt Pflicht ist, hier wird das Auslandssemester in die Förderzeit voll mit eingerechnet!! Anders als früher gilt beim neuen BAföG zudem: Man wird wirklich nur noch die Regelstudienzeit gefördert und nicht mehr - wie früher - bis zu zwei Semestern über die Regelstudienzeit hinaus!!!
  • Zusätzlich zur Inlandsförderung (Zuschuss/Darlehen) kann man z.B. Auslandszuschläge, Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherungskosten als Auslandsförderungsbestandteile erhalten. Die bisher als Vollzuschuss geleisteten Auslandsförderungsbestandteile werden Studierenden künftig – wie die Inlandsförderung auch – mit hälftigem Darlehensanteil gewährt.
  • Studiengebühren im Ausland werden nur noch bis zu einem Jahr erstattet.
  • Es gilt eine Pauschalierung der Zuschläge für Auslandsreisekosten. Für Aufenthalte in der EU sind das 250 Euro für Hin- und Rückreise, außerhalb der EU pauschal 500 Euro. (neu!)
  • Die Förderung wird in der Regel für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum bis zu einer Dauer von einem Jahr geleistet.

Die Ausbildung im Ausland muss mindestens 6 Monate, bzw. mindestens 3 Monate bei Praktikum und Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation dauern.

Zugleich werden nun auch Praktika außerhalb Europas gefördert werden.

Hierfür müssen die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  • ein mindestens dreimonatiges Praktikum muss in der Prüfungsordnung vorgeschrieben sein
  • die im Inland gelegene Hochschule, bzw. Prüfungsstelle erkennt an, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt
  • ausreichende Sprachkenntnisse müssen vorhanden sein

Die Anträge auf Förderung eines Auslandsaufenthaltes sollten in jedem Fall spätestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (siehe oben) einzureichen, damit eine zeitnahe Auszahlung der Förderbeträge gewährleistet ist.

Weitere Informationen stehen im Flyer "Mit BAföG ins Ausland" oder im Internet.