Carlo-Schmid-Programm für Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen

Das Programm soll herausragende Studierende und Graduierte im Rahmen eines Praktikums mit den Problemstellungen und Arbeitsweisen im internationalen Verwaltungsbereich bekannt machen und zur Erweiterung ihrer interkulturellen Kompetenz beitragen. Es wird überwiegend aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert. Darüber hinaus beteiligt sich die Robert Bosch Stiftung an der Finanzierung.

Die von einer Fachkommission ausgewählten Praktikanten erhalten ein Stipendium, das von Einführungsseminaren, einem Sommerseminar und Aktivitäten des Alumni-Vereins begleitet wird. Weitere Infos finden Sie hier

Wer kann sich bewerben?

Das Programm richtet sich an deutsche Studierende und Graduierte aller wissenschaftlichen Disziplinen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich während ihres Studiums bereits mit internationalen Themen auseinandergesetzt haben.

Studierende eines B.A. Studiengangs werden ermutigt sich zu bewerben, wenn sie die Voraussetzungen der Stellenausschreibung erfüllen.

Was wird gefördert?

Zwei Programmlinien werden angeboten:

Programmlinie A
Bewerbungen mit in Eigeninitiative erlangten Vollzeitpraktika in EU-Institutionen, im UN-System, in den Bretton Woods-Organisationen, bei NATO, OSZE sowie in zugelassenen Nichtregierungsorganisationen.
Bitte beachten Sie bei der Wahl Ihres Praktikumsstandortes die Sicherheitshinweise für bestimmte Länder und Regionen des Auswärtigen Amtes.

Programmlinie B
Interessenten können sich auf ein oder zwei der ausgeschriebenen Praktikumsangebote bewerben. Die Bewerbung muss exakt auf das spezifische Anforderungs- und Aufgabenprofil des ausgeschriebenen Praktikums abzielen.
Übersicht der Stellenangebote - Linie B
Stellenbeschreibungen - Linie B

Dauer der Förderung

Programmlinie A: Laufzeit der Praktika zwischen drei und sechs Monate.
Programmlinie B: Laufzeit der Praktika von vier bis zehn Monate nach Vorgabe der aufnehmenden Organisationen.

In beiden Programmlinien ist eine Förderung in den Sommermonaten Juli und August ausgeschlossen (ausgenommen sind die Praktikumsstellen bei der NATO in der Programmlinie B).

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate.
    Hier wird Ihnen die monatliche DAAD-Stipendienrate für ein bestimmtes Land / einen bestimmten Status angezeigt: Stipendienrechner. Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbeitrag zusammen. Geförderte in diesem Programm erhalten die Doktorandenrate. Die genannten Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Stipendien, die für Förderungen im akademischen Jahr 2020/2021 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • Zuschuss zu Konferenz- und Dienstreisen sowie Sprachkursteilnahmen, die gewinnbringend für den Berufseinstieg sind (Beantragung über die Stiftung Mercator - Praxispauschale)
Bewerbungsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sein:

  • Der Bewerber muss sich mindestens im dritten Semester eines Bachelorstudiengangs bzw. Examensstudiengangs befinden.
  • Bei Bewerbern mit Studienabschluss und bei bereits abgelegtem Staatsexamen darf die Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen (Grundwehr- oder Zivildienst- bzw. Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt).
  • Der Notendurchschnitt der zuletzt abgelegten Prüfung (etwa Zwischenprüfung, Bachelor-/Masterabschluss, Examen) bzw. der bisher absolvierten Semesterleistungen darf nicht schlechter als 2,5 sein (bei juristischen Studiengängen: nicht schlechter als „befriedigend“). Wurde die Prüfung im Ausland abgelegt, soll die Note den oben genannten Einstufungen entsprechen.
  • Hervorragende Englischkenntnisse müssen der Kompetenzstufe C1 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen entsprechen und sind in schriftlicher Form nachzuweisen.
  • Nachweise über weitere Sprachkenntnisse sind optional, es sei denn die jeweilige Internationale Organisation (dies gilt nur für die Programmlinie B!) fordert in der Stellenbeschreibung Kenntnisse weiterer Sprachen.
  • Bewerber der Programmline B: Bitte beachten Sie die darüberhinausgehenden Bewerbungsbedingungen der jeweiligen Stelle.