Promos

Promos ist ein Finanzierungsprogramm für selbst organisierte Auslandsaufenthalte weltweit durch eine Projektförderung des DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Darunter fallen im Prinzip alle Auslandsaufenthalte außerhalb von Erasmus+.

Anders als bei Erasmus+-Studienaufenthalten, wo Austauschplatz und Stipendium gekoppelt sind, geht es bei Promos nur um die reine Finanzierung und der Studiums- bzw. Praktikumsplatz muss selbst organisiert werden.

Der Vorteil: Sie sind frei in Ihrem Vorhaben und können Ihr individuelles Projekt unterstützen lassen. Der Nachteil: Sie haben in aller Regel mehr Organisationsaufwand.

Bewerbungen sind jeweils zum 15.01. oder 15.06. eines Jahres möglich.

HIER GEHT ES ZUR ONLINE-BEWERBUNG

Wer kann sich bewerben?

Die Teilstipendien (bis zu sechs Monate) sind vorgesehen für qualifizierte Studierende ab dem 3. Semester (bei Antritt des Auslandsaufenthaltes) aller Fachrichtungen.

Achtung! Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie den Auslandsaufenthalt absolvieren, an der Universität eingeschrieben sein!

Wie bewirbt man sich?

Füllen Sie bitte das untenstehende Bewerbungsformular aus. Sie bekommen danach eine Registrierungsmail für das Mobility-Portal, in dem Sie noch einige Daten ergänzen und ein Foto hochladen müssen. Dann können Sie das Formular ausdrucken und mit den unten genannten Unterlagen einreichen.

Bevor Sie die Bewerbung im IO abgeben, sollten Sie sie noch mit einem Mentor/einer Mentorin (einem hiesigen Dozenten/Dozentin) durchsprechen, der/die den Auslandsaufenthalt bspw. durch die Gewährleistung der Anerkennung begleitet. Er/sie sollte sich insbesondere das Motivationsschreiben durchlesen und mit Ihnen besprechen und muss die Bewerbung vor der Abgabe unterschreiben.

Der gewählte Mentor / die gewählte Mentorin muss dem Lehrkörper der Universität Hildesheim angehören, er/sie darf nicht nur einen Lehrauftrag haben!

Bitte unterschreiben Sie das Formular, holen Sie die Unterschrift des Mentors/der Mentorin ein und reichen Sie es mit folgenden Unterlagen im IO (Raum HC.N.2.45) bis zum 15. Januar für die erste Jahreshälfte des Kalenderjahres und bis zum 15. Juni  für die zweite Jahreshälfte des Kalenderjahres ein.

Bitte machen Sie einseitige (keine doppelseitigen!) Ausdrucke, tackern Sie sie nicht und halten Sie die auf dem Bewerbungsformular erbetene Reihenfolge ein. Sie erleichtern uns damit sehr die Arbeit!

Sie können die Bewerbung ebenfalls elektronisch abgeben. Bitte fassen Sie dann alle Dokumente in der richtigen Reihenfolge in einer Datei zusammen.

Sollte dies aufgrund der Größe nicht möglich sein, nummerieren Sie bitte die Dateien in der entsprechenden Reihenfolge und benennen Sie diese mit dem richtigen Namen.

  • Bewerbungsformular
  • Darstellung des Projekts
  • Bestätigung der Praktikumsstelle bzw. der Universität, an der man studiert, mit genauen Aufenthaltsdaten und bei Praktika den Aufgaben und der Angabe, ob Sie bezahlt werden oder nicht
  • bei Abschlussarbeiten: Bestätigung des hiesigen Betreuers / der Betreuerin sowie der ausländischen Einrichtung, bei der man die Arbeit schreibt
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Transcript of Records (vom Prüfungsamt bestätigt)
  • DAAD-Formblatt zum Nachweis der Sprachkenntnisse des Ziellandes (o. Ä. Nachweise)
  • Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle und das Auslandssemester (letztere kann nachgereicht werden)
  • ggf. Nachweis für soziales Engagement (es gilt nur soziales Engagement innerhalb der letzten drei Jahre)

Aufgrund der Covid-19 Pandemie dürfen die Bewerbungen digital eingereicht werden!
Bitte schicken Sie sie per E-Mail an Marina Heise

Ich empfehle allen Bewerber*innen DRINGEND, ihre Bewerbungen frühzeitig und persönlich einzureichen, damit wir sie zusammen noch einmal durchsehen können und ich auf eventuelle Mängel rechtzeitig hinweisen kann!

Bitte beachten Sie auch, dass die Unterschrift des Mentors/der Mentorin keiner Stipendienzusage entspricht. Die Entscheidung über die Stipendienvergabe trifft die Senatskommission für Förderangelegenheiten.

 

WICHTIG für Bewerber*innen, die sich für die zweite Jahreshälfte bewerben:

Die unten jeweils angegebene Mindestdauer des Vorhabens muss bis zum 31.12. erfüllt sein!

Beispiel: Ein Auslandspraktikum ist von Mitte November bis Mitte Januar des Folgejahres geplant. Dann muss es im November so beginnen, dass noch mindestens 6 Wochen im aktuellen Jahr "abgedeckt" sind.

Achtung: Wir fördern mit Promos immer nur bis zum 31.12. eines Jahres!

Nach welchen Kriterien werden die Bewerber*innen ausgewählt?

Die Bewerber*innen werden von der Senatskommission für Förderungsangelegenheiten ausgewählt. Kriterien für die Auswahl sind (nach der Reihenfolge der Gewichtung):

  • Projektdarstellung
  • Studienleistungen
  • soziales Engagement
  • ausreichende Sprachkenntnisse

Es gibt folgende Stipendien

Stipendien für Studienaufenthalte im Ausland (1 bis 6 Monate)

Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte. Die Höhe der Stipendienraten bzw.  Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland. Studiengebühren können nicht übernommen werden.

Studienaufenthalte an Universitäten innerhalb Europas können nicht gefördert werden.

Auslandsaufenthalte zum Schreiben von Abschlussarbeiten (1 bis 6 Monate)

Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte an Hochschulen oder in Unternehmen. Die Höhe der Stipendienraten bzw.  Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland. Studiengebühren können nicht übernommen werden.

Aufenthalte an ERASMUS-Partneruniversitäten können nicht gefördert werden.

Auslandspraktika (6 Wochen bis 6 Monate)

Praktika können mit länderbezogenen Stipendienraten bzw. Fahrtkostenzuschüssen gefördert werden.

Praktika in EU-Ländern, Island, Lichtenstein, Norwegen und Türkei können nicht gefördert werden.

Wichtig: Es können ausnahmsweise auch Praktika nach dem BA-Abschluss und vor Masterstudiumsbeginn gefördert werden, sofern eine Vorabzulassung zum Master vorliegt!

Wichtiger Hinweis des DAAD: Für Praktika bei EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, den Auslandsvertretungen Deutschlands (inklusive Goethe-Institute!) und an den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten sowie den Deutschen Schulen im Ausland läuft die Bewerbung direkt über den DAAD.
Fahrtkostenzuschüsse können weiterhin für Praktika, die im Rahmen der Organisationen IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und DCGM durchgeführt werden, durch den DAAD gefördert werden. Bewerbungen sind allerdings direkt über diese genannten Organisationen einzureichen.

Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Wochen)

Sprachkurse an Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Die Höhe der Stipendienraten bzw. Fahrtkostenzuschüsse ist abhängig vom jeweiligen Zielland. Vorkenntnisse der Sprache müssen vorhanden sein (bei Englisch: mind. 6 Jahre Schulenglisch, bei Französisch: mind. 5 Jahre Schulfranzösisch, bei Spanisch bspw. 1 Jahr Spanisch oder 2 Semester VHS-Kurse oder ein Intensivkurs, bei weniger gesprochenen Sprachen sind Grundkenntnisse erwünscht).

Achtung: Es werden prioritär Stipendien für die ersten drei genannten Stipendienarten vergeben, Sprachkurse können nur eingeschränkt gefördert werden.

Marina Heise

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Telephone: 05121 883-92022
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