Finanzierung von Gruppenreisen ins Ausland/aus dem Ausland
Gruppenreisen ins/aus dem Ausland
Ziel der Förderung ist die Vermittlung fachbezogener Kenntnisse, die Begegnung mit ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern und der Erwerb landeskundlicher Einblicke.
Wer/Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Gruppenreisen mit deutschen Studierenden ins Ausland, bzw. von ausländischen Studierenden an die Universität Hildesheim. Dabei werden besonders Maßnahmen gefördert, die einen Gegenbesuch vorsehen.
Achtung! Die Förderung betrifft nur die Studierenden, nicht die begleitenden Dozierenden!
Wer kann sich bewerben?
Anträge können von Hildesheimer Dozent_innen gestellt werden, die mit Studierenden eine Gruppenreise ins Ausland planen, bzw. Besuch von einer Gruppe aus dem Ausland erwarten.
Neue Regelungen:
- Pro Antragsrunde darf pro Dozent_in nur ein Antrag gestellt werden.
- Die Anzahl der Teilnehmer, für die Zuschüsse beantragt werden, ist auf maximal 20 Studierende begrenzt (mind. 5 Teilnehmer)
Die Anträge werden aufgrund folgender Kriterien begutachtet:
o Begründung für die Reise
o Angaben zum Seminarbezug
o Angaben über Möglichkeiten der Anerkennung von Studienleistungen
o möglichst genaue Beschreibung des Ablaufs der Reise sowie der geplanten Aktivitäten
o Angaben über konkrete Ziele, die mit der Gruppenreise verfolgt werden, und über Themensetzungen
Welche Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt?
Für die Bewerbung benötigen Sie
- das Formular "Antrag auf Förderung einer Gruppenreise ins Ausland/aus dem Ausland zur Pflege studentischer Beziehungen"
- eine inhaltliche Beschreibung der Gruppenreise
Die inhaltliche Beschreibung soll Angaben zur fachlichen Einbindung, eine Begründung für die Reise und Angaben über eventuelle Möglichkeiten der Vergabe von Leistungspunkten enthalten. Weiterhin sollte die Beschreibung den Ablauf der Reise sowie die geplanten Aktivitäten darstellen.
- ggf. Einladung der Partnerhochschule/Institution bzw. Absichtserklärung der ausländischen Studierendengruppe
- ggf. Kopie des Förderantrags bei anderen Institutionen
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe der Zuschüsse hängt von der Dauer der Reise, der Anzahl der Teilnehmer, der inhaltlichen Beschreibung der Gruppenreise und der Haushaltslage ab. Beantragt werden können 50% der für die Studierenden entstehenden Kosten, 50% sollten die Studierenden selbst tragen.
Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel?
Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Senatskommission für Förderungsangelegenheiten.
Wo werden die Bewerbungsunterlagen eingereicht?
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen können bei Kerstin Mühlhausen-Lotze eingereicht werden.
Wer ist Ansprechpartner für weitere Fragen?
Ansprechpartnerin für weitere Fragen ist Kerstin Mühlhausen-Lotze.