Programmziel
Ziel des Programms ist es, ein selbstgewähltes Forschungsvorhaben im Ausland durchzuführen und damit einen wichtigen Qualifizierungsschritt für die spätere Berufslaufbahn in Wissenschaft, Wirtschaft oder im Kulturbereich zu erlangen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis (mindestens magna cum laude bzw. sehr gut) abgeschlossen haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden. Bewerbungsberechtigt sind Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG. Bitte reichen Sie mit der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis ein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungsaufenthalte in allen Fachrichtungen an einem selbst gewählten Gastinstitut im Ausland.
Nicht gefördert wird die Teilnahme an Lehrgängen, Workshops oder Ähnlichem.
Wenn Sie einen Aufenthalt in mehreren Ländern planen, geben Sie bitte alle geplanten „Zielinstitutionen“ im Bewerbungsformular an.
Ein Aufenthalt an mehreren Gastinstitutionen in einem Land ist ebenfalls möglich. Bitte geben Sie dies im Bewerbungsformular an.
Dauer der Förderung
Drei bis sechs Monate.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.
Stipendienleistungen
- Monatlicher Grundbetrag für Unterkunft, Verpflegung und Nebenausgaben
- Auslandszuschlag sowie Kaufkraftausgleich (nach Gastland und -ort unterschiedlich), die sich bei Begleitung durch die Familie und je nach Anzahl der Kinder erhöhen.
- Kinderzulage für Kinder unter 18 Jahren
- Kinderbetreuung: Bei Begleitung durch Kinder unter 12 Jahren können die monatlichen Kinderbetreuungskosten bis zur Höhe des Stipendiengrundbetrags übernommen werden.
- Sachkostenbeihilfe für den Kauf von Fachbüchern, Besuch von Fachkongressen etc.
- Reisekostenpauschale für die Reise vom Heimatort an das Gastinstitut und zurück.
- Zuschuss zu Kosten für Kongressteilnahmen, die inhaltlich mit dem Forschungsprojekt des Stipendiaten in Zusammenhang stehen (auf Antrag)
- Zuschuss zu Umzugskosten (auf Antrag im Anschluss an ein mindestens sechsmonatiges Stipendium), sofern die Kosten nicht von dritter Seite übernommen werden;
Hier finden Sie ausführliche Infos: daad.de/go/stipd57243862