Finanzierung von Auslandsaufenthalten

Gastdozenturen im Ausland

STA-Kurzzeitdozenturen an unseren ERASMUS-Partnerunis

Ansprechpartner

Kerstin Mühlhausen-Lotze

Foto

Contact:

Telephone: +49 5121 883-92004
Fax: +49 5121 883-92005
email contact form
Room: HC.N.2.50
DAAD-Kurzzeitdozenturen

Eine Kurzzeitdozentur ist ein in der Regel mindestens vierwöchiger, höchstens sechsmonatiger Lehraufenthalt eines deutschen Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin an einer ausländischen Hochschule.

Durch die Förderung von Kurzzeitdozenturen soll es ausländischen Hochschulen ermöglicht oder erleichtert werden, besonders qualifizierte deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Veranstaltung von Kursen in wissenschaftlichen Spezialgebieten oder für interdisziplinäre Zusammenhänge einzuladen; mit dem Programm soll zugleich die Leistungsfähigkeit der deutschen Wissenschaft im Ausland dargestellt werden.

Gefördert werden insbesondere solche Dozenturen, die

  • der Fortbildung von Graduierten in Form von Kompaktkursen, Blockkursen oder Spezialkursen dienen,
  • im Verbund mit anderen Programmen des DAAD oder anderer wissenschafts- bzw. forschungsfördernder Institutionen stehen,
  • der Vorbereitung, Begleitung oder Nachbetreuung einer Langzeitdozentur dienen.

Dozenturen im Undergraduate-Bereich können dann gefördert werden, wenn Engpässe im Lehrangebot der Gasthochschule überbrückt werden müssen.

Stipendienhöhe

Der DAAD übernimmt Reise- und Aufenthaltskosten unter Anrechnung der Leistung der Gasthochschule; in der Regel ist eine Beurlaubung unter Fortzahlung der Dienstbezüge Voraussetzung für die Kurzzeitdozentur.

Laufzeit

4 Wochen bis 6 Monate

Bewerbungsvoraussetzungen

Erforderlich ist eine Einladung durch die gastgebende Hochschule, die sich auch an den entstehenden Kosten in angemessener Weise beteiligen soll (Honorar, Unterbringung o.Ä.); sie ist in der Regel veranlasst durch schon bestehende wissenschaftliche Kontakte, die oft auf frühere Deutschlandaufenthalte von Mitgliedern der Gasthochschule, auf wissenschaftliche Kongresse etc. zurückgehen. Das Lehrvorhaben und der Umfang der Lehrtätigkeit müssen vor Antragstellung mit der Gasthochschule abgestimmt werden. Im Allgemeinen wird pro Woche eine mindestens achtstündige Lehrbelastung vorausgesetzt. Antragsteller ist der eingeladene deutsche Hochschullehrer. Er sollte die Anbindung an eine deutsche Hochschule haben, in der Regel über Lehrerfahrungen an einer deutschen Hochschule verfügen und in der Regel die Staatszugehörigkeit zu einem EU-Mitgliedsstaat haben.

Bewerbungsunterlagen

Antragsformulare mit detaillierten Erläuterungen sind in den Regionalreferaten erhältlich (bitte das gewünschte Zielland bzw. die Region angeben).

Bewerbungstermin und -ort

Eine Bewerbung kann jederzeit erfolgen, mindestens aber zehn Wochen vor einer der viermal jährlich stattfindenden Sitzungen des Fachgutachterausschusses.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite des DAAD.

DAAD-Langzeitdozenturen

Eine Langzeitdozentur ist eine sechs Monate übersteigende Lehrtätigkeit auf einer von einer ausländischen Hochschule eingerichteten Stelle, deren Förderung der Fachgutachterausschuss beschlossen hat. Ein Stelleninhaber kann bis zu fünf Jahre gefördert werden.

Verfahren

  • Die Entscheidung über die Einrichtung einer Langzeitdozentur setzt den Antrag einer ausländischen Hochschule voraus, die die Aufgabenstellung und Qualifikation des benötigten Dozenten bzw. der Dozentin definiert und die erforderliche Infrastruktur bereitstellt (Arbeitsplatz, ortsübliche Vergütung, Zugang zu den wissenschaftlichen und verwaltungsmäßigen Hilfsmitteln). Für die Entscheidung, ob eine Dozentur gefördert werden soll, sind wissenschaftspolitische, bildungspolitische, außenkulturpolitische und entwicklungspolitische Kriterien maßgebend. Der Antrag (Formblatt: "Stellenbeschreibung") soll von der ausländischen Hochschule über die deutsche Auslandsvertretung bzw. die DAAD-Außenstelle an den DAAD geleitet werden.
  • Der Fachgutachterausschuss entscheidet über die Förderung und Förderungsdauer einschließlich möglicher Verlängerungen der beantragten Dozentur. Das Sekretariat der Vermittlungsstelle im DAAD sucht durch eine Ausschreibung geeignete Bewerberinnen und Bewerber und stellt sie dem Gutachterausschuss vor. Dieser entscheidet dann, welcher Kandidat oder welche Kandidaten der Gasthochschule zur Einstellung vorgeschlagen werden soll.
  • Wenn die ausländische Hochschule bereits einen deutschen Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin nominiert hat, beurteilt der Gutachterausschuss die fachliche und persönliche Eignung des Eingeladenen und entscheidet über die Förderung sowie über die Förderungsdauer der Dozentur.
  • Wird eine Bewerberin oder ein Bewerber von der ausländischen Hochschule akzeptiert, erhält sie oder er vom DAAD eine Förderungsvereinbarung, mit der sich der DAAD zur Gewährung der unter "Stipendienleistungen" erläuterten Leistungen verpflichtet. Die Förderung wird zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Hochschuljahren zugesagt; im allseitigen Einvernehmen kann ein Stelleninhaber höchstens fünf Jahre gefördert werden.

Aufgaben

  • Jeder Inhaber einer Langzeitdozentur hat im Rahmen der hochschulrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes die Aufgabe, an der Gasthochschule sein Fach in Lehre und Forschung zu vertreten. Da er Mitglied des Lehrkörpers ist, hat er in der Regel alle mit diesem Status verbundenen Rechte und Pflichten und kann dementsprechend auch zur Teilnahme an Gremiensitzungen und zur Übernahme von Verwaltungsaufgaben und von Beratungsfunktionen verpflichtet sein.
  • Darüber hinaus ist er ein Ansprechpartner für die Hochschulangehörigen aller Fachrichtungen, soweit es um Kontakte zu wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland, um Studien- und Forschungsmöglichkeiten sowie um Stipendien- und Förderungsprogramme deutscher wissenschaftsfördernder Institutionen geht. Er sollte insbesondere im Rahmen der DAAD-Programme beratend und vermittelnd tätig werden.

 

Stipendienhöhe

 

  • Da die Dozentinnen und Dozenten mit ihrer Gasthochschule ein Dienstverhältnis eingehen, werden sie in der Regel von ihr wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers besoldet. Der DAAD gewährt im Rahmen besonderer Bestimmungen als zusätzliche Leistungen eine monatliche Ausgleichszulage, Zuschüsse zu den Übersiedlungskosten, Schulbeihilfen, Zuschüsse zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung und zu den Kosten der Gesundheitsvorsorge einschließlich einiger Beihilfen in Krankheitsfällen.
  • Voraussetzung für Beihilfe in Krankheitsfällen ist, dass der Dozent sich und seine Familie auf eigene Kosten ausreichend gegen Krankheit versichert. Eine Krankenversicherung mit Auslandsdeckung kann vom DAAD vermittelt werden. Dozenten und Dozentinnen an außereuropäischen Hochschulen können einen Fahrtkostenzuschuss für Heimaturlaubsreisen, für Vorstellungsreisen und zur Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Kongressen erhalten. Auf Antrag kann nach Beendigung der Dozentur für höchstens drei Monate ein Überbrückungsgeld gewährt werden.
  • Außerdem besteht die Möglichkeit, sich nach mindestens dreijähriger Förderung um ein Rückkehrstipendium (bis zu neun Monaten) zu bewerben.

 

Laufzeit

1 Jahr bis fünf Jahre
 

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Für die Vermittlung als Langzeitdozentin bzw. Langzeitdozent ist die Staatszugehörigkeit in einem EU-Mitgliedstaat erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber müssen eine entsprechende fachliche Qualifikation und in der Regel die Befähigung für eine Hochschullehrtätigkeit in Deutschland haben und über Lehrerfahrungen an einer deutschen Hochschule verfügen.
  • Ein erhebliches sprachliches Differenzierungsvermögen im mündlichen Gebrauch der Fremdsprache ist unabdingbare Voraussetzung für einen Erfolg der Lehrtätigkeit. Die für die jeweiligen Unterrichtsaufgaben erforderlichen Sprachkenntnisse müssen vor der Ausreise erworben werden. Dabei werden Grundkenntnisse der Unterrichtssprache schon bei der Bewerbung vorausgesetzt; Ausnahmen gelten für selten gelehrte Sprachen. Eine Vertiefung der Sprachkenntnisse ist im Rahmen eines mindestens sechswöchigen Vorbereitungskurses im Institut für Auslandskunde der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) möglich.
  • Es wird vorausgesetzt, dass Bewerber und Bewerberinnen in der Regel während der letzten beiden Jahre vor der Bewerbung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gehabt haben; enge Kontakte zu einer deutschen Hochschule sind auch während der Tätigkeit im Ausland unverzichtbar.

Sonstiges

Hinweise für Angehörige des öffentlichen Dienstes Der Bewerber bzw. die Bewerberin hat die erforderlichen dienstrechtlichen Anträge rechtzeitig auf dem Dienstweg und in Abstimmung mit dem DAAD selbst zu stellen. Der DAAD ist bereit, Urlaubsanträge bei den zuständigen Behörden zu unterstützen, wenn er vom Bewerber bzw. der Bewerberin hierzu ermächtigt wird.

Mehr Infos finden Sie hier.

ERASMUS-Kurzzeitdozenturen ("STA")

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA), die im Besitz einer Erasmus-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Gefördert werden Aufenthaltebis zu 5 Tagen + 2 Tage Reisezeit.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Gefördert werden können Dozent_innen der Universität Hildesheim, die eine Gastdozentur an einer der Hildesheimer ERASMUS-Partnerhochschulen im Ausland absolvieren (zur Übersicht über unsere Partnerunis gelangen Sie hier). Vorrang haben Mobilitätsmaßnahmen von Fachkoordinator_innen und solche, die über die Dozentur hinaus die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben oder der Stärkung und dem Ausbau der Verbindung zwischen Fachbereichen und Fakultäten sowie der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte dienen.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal

Welche Voraussetzungen müssen für die Bewerbung erfüllt sein?

Der Lehraufenthalt an der Partnerhochschule muss mindestens 8 Unterrichtsstunden pro angefangener Woche betragen. Die Kurzzeitdozentur sollte auch dazu genutzt werden ggf. Hildesheim Studierende vor Ort zu besuchen.

Welche Unterlagen werden für die Bewerbung benötigt?

  • Für die Anmeldung beabsichtigter STA-Reisen für das übernächste/nächste Hochschuljahr: Eine formlose E-Mail mit Angabe der Zieluni und Daten, von wann bis wann die Kurzzeitdozentur stattfinden soll.
  • Für die Mittelanforderung zu einer bereits angemeldeten STA-Reise: Das STA-Formular, das aus dem Grant Agreement, dem Teaching Assignment und der Aufenthaltsbestätigung besteht (wird vom IO nach Anmeldung zugeschickt. Zusätzlich muss ein Erfahrungsbericht an die EU übermittelt werden.

Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig über Ihr Reisevorhaben. Um einen Zuschuss für die Kurzzeitdozentur zu beantragen, muss nach der Genehmigung der Dienstreise das STA‑Formular ausgefüllt und noch vor Reisantritt im International Office eingereicht werden.

Was ist das Teaching-Assignment?

Vor der Dozentur ist ein Lehrprogramm für den Aufenthalt an der ausländischen Partnerhochschule zu erstellen. Dafür ist das Teaching Assignment zu verwenden. Sowohl die Heimat- wie auch der Partnerhochschule muss das Lehrprogramm durch Unterschrift und Stempel bestätigen. Das Teaching Assignment muss möglichst noch vor Antritt der Reise auch von der Partneruniversität gegengezeichnet worden sein.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Der Mobilitätszuschuss versteht sich als Beitrag zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch die Lehrtätigkeit im Ausland entstehen. Seit dem Projektjahr 2014 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1: 160 Euro am Tag für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden
  • Gruppe 2: 140 Euro am Tag für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
  • Gruppe 3: 120 Euro am Tag für Deutschland (Incomer), Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien
  • Gruppe 4: 100 Euro am Tag für Estland, Kroatien, Lettland, Slowenien

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 100 km – 499 km mit 180 EUR
  • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.100 EUR

Das IO kann Sie nur fördern, solange das vom DAAD zugewiesene Jahresbudget noch nicht voll ausgeschöpft ist.

Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel?

Im Rahmen des Erasmus+-Programms werden EU-Gelder über den DAAD vergeben. Der DAAD entscheidet über die Höhe der Mittel pro Hochschule anhand der Anzahl der Anmeldungen für Erasmus+-Kurzzeitdozenturen. Das IO entscheidet hausintern über die Vergabe der Mittel im Einzelnen.

Bis wann muss die Bewerbung eingereicht werden?

Die Anmeldung kann formlos per Mail und laufend erfolgen. Sie sollte spätestens 2 Monate vor der Reise bei Kerstin Mühlhausen-Lotze eingehen.

Da die Mittellage beschränkt ist, ist es günstig, den Antrag frühstmöglich zu stellen. Kurzfristige Anfragen können nur gefördert werden, wenn es noch ausreichende Mittel gibt.

Bei Mittelknappheit behält sich das IO vor, Kurzzeitdozenturen nicht für den gesamten Zeitraum, sondern nur teilweise zu fördern. Das Gleiche gilt, wenn der/die betreffende Dozent_in mehrere Kurzzeitdozenturen beantragt.

Wo werden die Bewerbungsunterlagen eingereicht?

Die Unterlagen sind bei Kerstin Mühlhausen-Lotze im International Office einzureichen.

Wer ist Ansprechpartner für weitere Fragen?

Ansprechpartnerin für weitere Fragen ist Frau Kerstin Mühlhausen-Lotze, Raum N 250

Dienstreise kliamfreundlicher gestalten

Mehr Infos finden Sie hier.

Kooperationsanbahnung

Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung

Förderung neuer sowie bereits bestehender Kooperationen zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen. Mehr Infos

Fact Finding Missions

Mit dem Programm Fact Finding Mission unterstützt der DAAD deutsche Hochschulen in ihren Bemühungen um Hochschulzusammenarbeit mit Entwicklungsländern. Deutsche Fachdelegationen können mit finanzieller Hilfe des DAAD in potentielle Partnerländer reisen, um Möglichkeiten für eine Hochschulzusammenarbeit auszuloten. Durch Besuche an mehreren Hochschulen oder Ministerien soll der Bedarf der Partnerinstitutionen ermittelt und das Fundament für eine engere, vertraglich gebundene Zusammenarbeit auf Fachbereichs- bzw. Institutsebene gelegt werden.

Welche Ziele hat das Programm?

Es soll die Zusammenarbeit deutscher Hochschulen mit Hochschulen in Entwicklungsländern (gem. DAC-Liste) gefördert werden. Ziel ist eine längerfristig angelegte und vertraglich gebundenen Kooperation auf Fachbereichs- bzw. Institutsebene.

Wer/Was wird gefördert?

Es werden Anbahnungsreisen von Fachdelegationen deutscher Hochschullehrer zur Kontaktaufnahme mit möglichen ausländischen Kooperationspartnern gefördert. Gegenbesuche der ausländischen Partner sind möglich.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen (Projektverantwortliche) bzw. deren Fachbereiche oder Institute.

Bewerbung

spätestens 6 Wochen vor Beginn beim DAAD

Weitere Infos finden Sie hier

 

Projektbezogener Personenaustausch

Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat mit Partnerorganisationen in verschiedenen Ländern bilaterale Programme zur Intensivierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit eingerichtet. Im Rahmen dieser Programme werden Wissenschaftler gefördert, die mit ihren ausländischen Partnern gemeinsame Forschungsprojekte durchführen.

Im Gegensatz zu den in den traditionellen Förderungsmaßnahmen üblichen Individualbewerbungen werden hier Personen gefördert, die an einem bestimmten Vorhaben mit internationaler Ausrichtung beteiligt sind. Reine Ausbildungsvorhaben werden nicht gefördert. Außerdem wird der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der Forschungskooperation starkes Gewicht beigemessen.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für die meisten Programme bereits im Mai oder Juni liegen.

Für folgende Länder gibt es Fördermöglichkeiten:

Argentinien, Brasilien, Bulgarien, VR China, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Hongkong, Indien, Italien, Kanada, Kroatien, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn, USA.

Weitere Informationen.

Vorbereitungsreisen für Mobilitätsprojekte mit Partnerländern

Im Rahmen der Erasmus+ Programmlinien ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Reisekostenzuschüsse in begrenztem Umfang zu beantragen. Diese Förderung möchte die Planung von Mobilitäten und Projekten unterstützen.

Projektvorbereitungsreisen für Mobilitätsprojekte mit Partnerländern

Welche Ziele werden verfolgt?

Um den Aufbau von Hochschulkooperationen in Partnerländern zu fördern, unterstützt die NA DAAD Reisen zu Kooperationspartnern in Partnerländern, mit denen eine Antragstellung bzw. eine Umsetzung von Mobilitätsprojekten geplant ist.

Mit der vorbereitenden Reise sollen konkrete Abstimmungen vor Ort erfolgen. Mit der Bewilligung der Reise ist die Erwartung einer Antragstellung im nächsten Aufruf in der Erasmus+ Förderlinie KA171 bzw. der Umsetzung von Mobilitäten im Rahmen der Förderlinie KA131 international verbunden.

Was wird gefördert?

Die NA DAAD fördert Reisen von Hochschulmitarbeitenden zur Vorbereitung eines Erasmus+ Mobilitätsprojekts in Partnerländer, mit Ausnahme der folgenden Länder:

Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat)

Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich)

Die Dauer der Vorbereitungsreise ist unabhängig von der Höhe des Zuschusses, sodass die Planung und Durchführung der Reise vollständig durch den Antragstellenden bestimmt werden kann. Die Reisen können von Januar bis November eines Jahres durchgeführt werden.

Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein?

Die Beantragung der Fördermittel muss vor Antritt der Reise erfolgen. Die Bewilligung steht unter Mittelvorbehalt. Die Mittel werden nach der Reise als Pauschale an die antragstellende Hochschule ausgezahlt.

Der*die Reisende ist Mitarbeitender einer Hochschule, die ein Mobilitätsprojekt in den oben genannten Ländern aufbauen möchten. Die Reise kann auch von einem in die Antragstellung eingebundenen Mitarbeitenden der Hochschule (beispielsweise aus einem Fachbereich) angetreten werden.

Nach der Reise muss eine Confirmation der Gasthochschule und ein kurzer Reisebericht eingereicht werden. Der Reisebericht sollte Bezug nehmen auf die im Antrag formulierten Ziele für die Vorbereitungsreise sowie die Planung der weiteren Zusammenarbeit darstellen.

Der Antrag wird von der Erasmus+ Koordination im International Office gestellt.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an:

Kerstin Mühlhausen-Lotze

Foto

Contact:

Telephone: +49 5121 883-92004
Fax: +49 5121 883-92005
email contact form
Room: HC.N.2.50

Fields of work:

  • International Office - Beratung deutscher Studierender (Outgoings) [Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]
  • International Office [Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]
  • Förderkommission (4:1:1:1) [Vertreterin Gruppe Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]
Vorbereitungsreisen für Erasmus+ Partnerschaften und Kooperationsprojekte

Die Förderung von Projektvorbereitungsreisen ist im Rahmen der in Brüssel zentral verwalteten Erasmus+ Programmlinien sowie der Cooperation Partnerships möglich. Ziel ist es, die Planung des Projekts durch die direkte Kommunikation der Projektpartner zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Es können Anbahnungsreisen für einzelne Mitarbeitende aus deutschen Hochschulen gefördert werden. Da es sich bei den Vorbereitungsreisen um eine Anbahnung von europäischen bzw. in einigen Förderlinien internationalen Kooperationsprojekten handelt, ist eine innerdeutsche Förderung nicht möglich. Ein Zuschuss zu den Reisekosten kann für geplante Projekte folgender Erasmus+ Programmlinien beantragt werden:

  • Erasmus Mundus Joint Master Degrees
  • Erasmus Mundus Design Measures
  • Kapazitätsaufbauprojekte im Hochschulbereich (CBHE)
  • Cooperation Partnerships
  • Allianzen für Innovation
  • Lehrkräfteakademien¹
  • Jean Monnet-Netzwerke
  • Zukunftsorientierte Projekte

Wer kann teilnehmen?

Das Angebot richtet sich an Hochschullehrende und deren Mitarbeitende, die im Rahmen aktueller oder bevorstehender Aufrufe im Erasmus+ Programm einen Projektantrag einreichen wollen.

Eine Projektvorbereitungsreise kann nur für eine Person gewährt werden.

Vorbereitungsreisen sind in Abhängigkeit der Erasmus+ Programmlinie in Programm- oder Partnerländer möglich:

Budget/Fördersumme

Bei der Fördersumme handelt es sich um jährlich festgelegte Länderpauschalen aus Mitteln des BMBF. Die Förderung wird in Form einer einmaligen Reisepauschale ausgezahlt, deren Höhe vom Zielland abhängt. Eine Projektvorbereitungsreise kann auch in mehrere Länder durchgeführt werden. Eine Reisekostenpauschale wird nur für ein Land ausgezahlt. Hierfür wird die jeweils höchste Länderpauschale der betroffenen Länder ausgewählt.

Zeitraum/Vertragsdauer/Förderdauer

Die Dauer der Vorbereitungsreise können Sie flexibel bestimmen, da Ihnen unabhängig davon eine festgelegte Länderpauschale bewilligt wird.

Zuschüsse für Vorbereitungsreisen können nur einmal pro Projekt und pro Aufruf gewährt werden. Die Reisen können von Januar bis Mitte November stattfinden.

Antragstellung

Die Antragstellung ist laufend möglich, muss jedoch vor Reisebeginn durch die NA DAAD bewilligt werden. Für einen reibungslosen Ablauf, ist eine Antragstellung ein bis zwei Monate vor Reisebeginn zu empfehlen.

Weitere Informationen sowie Ansprechpersonen finden Sie hier.

 

Gern unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben - kommen Sie einfach auf uns zu.

Anna-Maria Pulm

Foto

Contact: (Beratung internationaler Vollzeitstudierender (Incomings))

Telephone: +49 5121 883 92012
Fax: +49 52121 883 92013
email contact form
Room: HC.N.2.52
Consultation time: Sprechstunde: Di und Do 10-12 Uhr (digital in BBB oder in Präsenz) - Nur nach Anmeldung in der Learnwebgruppe "Incomings"

Fields of work:

Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland

Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland

Förderung neuer sowie bereits bestehender Kooperationen zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen.

Didrik-Pining-Fellowship für Auslandsaufenthalte

Zum Aufbau neuer, auf Nachhaltigkeit angelegter Kontakte zu ausländischen Kolleginnen und Kollegen und Hochschulen bzw. zur Intensivierung bestehender Kontakte vergibt die Stiftung Universität Hildesheim seit dem Wintersemester 2013/14 jährlich Reisestipendien exklusiv an Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit soll zugleich deren Weiterqualifikation besonders befördert werden.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Die Stipendien gelten exklusiv für Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Hildesheim

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Auslandsaufenthalt muss oben genannten Zwecken dienen und darf nur in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden. Es muss eine Einladung durch eine Hochschule im Ausland vorliegen.

Dauer

4-8 Wochen

Welche Mittel stehen zur Verfügung?

Pro Fachbereich und Studienjahr kann ein Stipendium für Reisemittel in Höhe von bis zu 3.000 Euro vergeben werden.


Das Didrik-Pining-Fellowship dient insbesondere der Übernahme oder Bezuschussung von Reisekosten sowie Kosten der Unterbringung. Die Gewährung von vorhabenbezogenen Sachmittelzuschüssen ist in begründeten Ausnahmefällen in begrenztem Umfang möglich. Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden Aufwendungen für Lebenshaltungskosten, Kommunikation und Auslandskrankenversicherung.

Bewerbungsverfahren und Bewerbungsfrist

Das Didrik Pining Programm wird zurzeit überarbeitet. Sobald eine Bewerbung erneut möglich ist, erhalten Sie hier weitere Informationen.

Ausschreibung als Download

Flyer

Übersicht bisher geförderter Fellows

Projektbezogener Personenaustausch (PPP)

Förderung von Wissenschaftler_innen, die mit ihren ausländischen Partnern gemeinsame Forschungsprojekte durchführen wollen.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat mit Partnerorganisationen in verschiedenen Ländern bilaterale Programme zur Intensivierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit eingerichtet. Im Rahmen dieser Programme werden Wissenschaftler gefördert, die mit ihren ausländischen Partnern gemeinsame Forschungsprojekte durchführen.

Im Gegensatz zu den in den traditionellen Förderungsmaßnahmen üblichen Individualbewerbungen werden hier Personen gefördert, die an einem bestimmten Vorhaben mit internationaler Ausrichtung beteiligt sind. Reine Ausbildungsvorhaben werden nicht gefördert. Außerdem wird der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Rahmen der Forschungskooperation starkes Gewicht beigemessen.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfristen für die meisten Programme bereits im Mai oder Juni liegen.

Für folgende Länder gibt es Fördermöglichkeiten:

Argentinien, Brasilien, Bulgarien, VR China, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Hongkong, Indien, Italien, Kanada, Kroatien, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn, USA.

Weitere ausführliche Informationen zu den einzelnen Programmen finden Sie auf der Homepage des DAAD.

DAAD-Doktorandenstipendien

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Stipendien an deutsche Doktorandinnen und Doktoranden. Die Stipendien sind zu weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland bestimmt. Sie stehen Bewerberinnen und Bewerbern aller Fachrichtungen offen. Es gibt Kurzstipendien (1-6 Monate) und Jahresstipendien.

Die Stipendien sind zur Durchführung von bis zu einjährigen Forschungsvorhaben im Ausland bestimmt, die im Rahmen einer Promotion stehen. Eine Verlängerung der Förderung über ein Jahr hinaus ist nur für Doktoranden möglich, die ihre Promotion an einer deutschen Hochschule durchführen und die entsprechend lange Feldforschungs- oder Archivphasen im Ausland durchführen müssen. Deren Notwendigkeit ist im Stipendienantrag besonders zu begründen.

Kurzstipendien (bis zu sechs Monaten) können nur im Rahmen einer Promotion an einer deutschen Hochschule insbesondere für Bibliotheks- und Archivaufenthalte, zur Durchführung von Versuchsreihen oder für Feldforschung bewilligt werden. Auslandsaufenthalte, die der Teilnahme an regulären Veranstaltungen oder lediglich der Vorbereitung eines späteren Promotionsstudiums an einer Hochschule dienen, können nicht gefördert werden. Die Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts ist darzulegen. Kurzstipendien für Doktoranden werden nicht als Anschlussfinanzierung an ein gleiches oder längeres Stipendium gewährt. Kurzstipendien sind nicht verlängerbar. Die Vergabe eines Jahres- und eines Kurzstipendiums für Doktoranden schließen sich gegenseitig aus.

Promotionsförderung bei binational betreuten Dissertationen: Der DAAD vergibt auch Jahresstipendien für gemeinsam von einem deutschen und einem ausländischen Hochschullehrer betreute Dissertationen. Nähere INformationen dazu finden Sie auf der Homepage des DAAD.

Promotionsstipendiaten der Begabtenförderungswerke können sich nicht um eine Auslandsförderung durch den DAAD bewerben, da die Begabtenförderungswerke Auslandsaufenthalte ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten mit einer dem DAAD-Stipendium vergleichbaren Leistung unterstützen können.

„Kollegiaten” der Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind bewerbungsberechtigt. „Stipendiaten” der Graduiertenkollegs (mit DFG-Förderung) können sich nur um Forschungskurzstipendien bewerben. Im Falle einer Förderung ergänzt der DAAD das laufende DFG-Grundstipendium des Graduiertenkollegs durch ein Aufstockungsstipendium in Höhe des Auslandszuschlags der DAAD-Doktorandenrate. Wenn das Graduiertenkolleg bereits einen Auslandszuschlag zahlt, ist eine zusätzliche Förderung durch den DAAD nicht möglich. Aufenthalte von mehr als sechs Monaten können in Abstimmung mit der DFG nur dann vom DAAD gefördert werden, wenn das DFG-Stipendium während des gesamten Auslandsaufenthaltes ruht.


Auswahlkriterien
Wichtigste Auswahlkriterien sind die überzeugende akademische Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber (dokumentiert durch Studienabschluss und Studienzeit) sowie die Qualität und Durchführbarkeit des Promotionsvorhabens.

Stipendienhöhe
- monatliches Stipendium (je nach Land)
- monatliche Pauschale von 102 Euro für Forschungs- und Kongresskosten
- ggf. anfallende Studiengebühren innerhalb eines gewissen Rahmens
- Reisekostenzuschuss und Versicherungen

Bewerbungsfristen
Siehe Homepage des DAAD

Weitere Infos
www2.daad.de/go/stipd50739759

DAAD-Postdoc-Stipendien

Programmziel

Ziel des Programms ist es, ein selbstgewähltes Forschungsvorhaben im Ausland durchzuführen und damit einen wichtigen Qualifizierungsschritt für die spätere Berufslaufbahn in Wissenschaft, Wirtschaft oder im Kulturbereich zu erlangen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Promotion vor Stipendienantritt mit sehr gutem Ergebnis (mindestens magna cum laude bzw. sehr gut) abgeschlossen haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in die Förderungsmaßnahmen einbezogen werden. Bewerbungsberechtigt sind Deutschen gleichgestellte Personen gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 3 BAföG. Bitte reichen Sie mit der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis ein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Forschungsaufenthalte in allen Fachrichtungen an einem selbst gewählten Gastinstitut im Ausland.

Nicht gefördert wird die Teilnahme an Lehrgängen, Workshops oder Ähnlichem.

Wenn Sie einen Aufenthalt in mehreren Ländern planen, geben Sie bitte alle geplanten „Zielinstitutionen“ im Bewerbungsformular an.

Ein Aufenthalt an mehreren Gastinstitutionen in einem Land ist ebenfalls möglich. Bitte geben Sie dies im Bewerbungsformular an.

Dauer der Förderung

Drei bis sechs Monate.
Das Stipendium ist nicht verlängerbar.

Stipendienleistungen

  • Monatlicher Grundbetrag für Unterkunft, Verpflegung und Nebenausgaben
  • Auslandszuschlag sowie Kaufkraftausgleich (nach Gastland und -ort unterschiedlich), die sich bei Begleitung durch die Familie und je nach Anzahl der Kinder erhöhen.
  • Kinderzulage für Kinder unter 18 Jahren
  • Kinderbetreuung: Bei Begleitung durch Kinder unter 12 Jahren können die monatlichen Kinderbetreuungskosten bis zur Höhe des Stipendiengrundbetrags übernommen werden.
  • Sachkostenbeihilfe für den Kauf von Fachbüchern, Besuch von Fachkongressen etc.
  • Reisekostenpauschale für die Reise vom Heimatort an das Gastinstitut und zurück.
  • Zuschuss zu Kosten für Kongressteilnahmen, die inhaltlich mit dem Forschungsprojekt des Stipendiaten in Zusammenhang stehen (auf Antrag)
  • Zuschuss zu Umzugskosten (auf Antrag im Anschluss an ein mindestens sechsmonatiges Stipendium), sofern die Kosten nicht von dritter Seite übernommen werden;

Hier finden Sie ausführliche Infos.

Feodor Lynen Programm der Alexander von Humboldt Stiftung

Forschungsaufenthalte von 6-24 Monaten für Postdocs und erfahrene Wissenschaftler_innen im Ausland. Mehr Infos

Mit den Feodor Lynen-Forschungsstipendien für Postdoktoranden ermöglicht die Alexander von Humboldt-Stiftung überdurchschnittlich qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland, die am Anfang ihrer wissenschaftlichen Laufbahn stehen und ihre Promotion vor nicht mehr als vier Jahren abgeschlossen haben, langfristige Forschungsaufenthalte (6–24 Monate) im Ausland. Bewerben können sich Wissenschaftler aller Fachgebiete für alle Zielländer im Ausland.
Der wissenschaftliche Gastgeber muss ein von der Humboldt-Stiftung bereits geförderter Wissenschaftler im Ausland sein. Der Bewerber wählt sein Forschungsvorhaben und seinen Gastgeber im Ausland selbst und erstellt einen eigenständigen Forschungsplan. Einzelheiten des Forschungsprojekts und die zeitliche Planung müssen vor der Antragstellung mit dem vorgesehenen Gastgeber abgesprochen werden. Kurzfristige Studien- oder Kongressreisen sowie Ausbildungsaufenthalte werden nicht gefördert.

Förderdauer:

6-24 Monate (Postdoktoranden) bzw. 6-18 Monate (erfahrene Wissenschaftler)

Voraussetzungen:

 

Postdocs erfahrene Wissenschaftler_innen
  • überdurchschnittliche Promotion

  • wissenschaftliche Publikationen

  • Forschungsplatzzusage

  • eigenständiges Forschungsprojekt

  • Gute Kenntnisse der Sprache d. Gastlandes oder mind. sehr gute Englischkenntnisse

  • eigenständige wissenschaftl. Tätigkeit, z.B. als Assistant Professor
  • umfangreiche Publikationsliste m. erkennbarem eigenem Profil
  • Forschungsplatzzusage
  • eigenständiges Forschungsprojekt
  • Gute Kenntnisse der Sprache d. Gastlandes oder mind. sehr gute Englischkenntnisse

Bewerbungszeitraum:

Jederzeit, für Postdoktoranden bis 4 Jahre nach der Promotion, für erfahrene Wissenschaftler_innen bis 12 Jahre nach der Promotion. Dauer des Entscheidungsverfahrens: 4-7 Monate

Stipendienhöhe:

monatliches Stipendium, Auslandszuschlag, Reisekostenpauschale, Familienleistungen, Unterstützung für Erziehungsleistungen.

Alles abhängig von Alter, Familienstand und Zielland (einen Stipendienrechner finden Sie auf der AvH-Webseite)

Programminfos als Download

AvH-Seite im Internet

JSPS Invitation Fellowship

Die Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) bietet Stipendien an für Wissenschaftler zur Durchführung von Forschungsaufenthalten in Japan. Mit diesem Programm bringt die japanische Regierung ihr besonderes Interesse zum Ausdruck, über die bereits bestehenden Förderungsprogramme des DAAD mit Japan hinaus deutschen Wissenschaftlern einen Gastaufenthalt in Japan zu ermöglichen.

1. Short-term Fellowship

2. Long-term Fellowship

1. Short-term Fellowship

Bewerbungsvoraussetzungen

Das Programm steht deutschen Wissenschaftlern an Hochschulen oder akademischen Forschungseinrichtungen aller Fachgebiete offen. Bewerbungen sind möglich von Professoren, bzw. Wissenschaftler mit ausreichender Berufserfahrung (Promotion muss mindestens 6 Jahre zurück liegen bzw. langjährige wissenschaftliche Tätigkeit wird vorausgesetzt).

Es wird erwartet, dass die deutschen Wissenschaftler Kontakte mit Fachkollegen ausgewählter japanischer Forschungsinstitute und Hochschulen aufnehmen und mit ihnen den vorgesehenen Gastaufenthalt inhaltlich und zeitlich absprechen. Dies muss durch eine entsprechende Bestätigung des einladenden japanischen Gastinstituts nachgewiesen werden.

Sehr gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt, Japanischkenntnisse sind von Vorteil, jedoch keine Bewerbungsvoraussetzung.

Laufzeit

2 Wochen - 2 Monate

Finanzielle Leistungen

  • Die finanzielle Förderung erfolgt ausschließlich durch die japanische Seite
  • Hin- und Rückflugticket
  • tägliche Pauschale für Aufenthaltskosten: z.Zt. Yen 18.000,-  
  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Innerjapanische Reisekosten in Höhe von z.Zt.   Yen 150.000

Änderungen durch die JSPS bleiben vorbehalten

Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Das Antragsformular, ausführliche Informationen zum Programm sowie eine Auflistung der in Betracht kommenden japanischen Universitäten und Forschungsinstitute (Liste der JSPS) können Sie weiter unten direkt von dieser Seite herunterladen.

Kontakt

DAAD
Referat 424

Frau Janine Stamm

Kennedyallee 50
53175 Bonn

E-Mail: j.stamm(at)daad.de

Tel: 0228-882-503
Fax: 0228-882-9503

Die Nominierung der deutschen Wissenschaftler erfolgt durch den DAAD gegenüber der JSPS, die über eine Förderung der vorgesehenen Gastaufenthalte in Japan entscheidet.  

Eine wiederholte Antragstellung im Zeitraum von drei Jahren ist nicht möglich.

2. Long-term Fellowship

Voraussetzung:
aus allen Ländern, die diplomatische Beziehungen zu Japan unterhalten:
- Promovierte Wissenschaftler: Promotion muss am 1. April des Fiskaljahres, in dem das Stipendium angetreten wird, länger als 6 Jahre zurückliegen.
- Nichtpromovierte Wissenschaftler in einer akademischen Stellung.

Dauer:
61 Tage bis 10 Monate

Bewerbung:
Der Gastgeber reicht die Bewerbung über sein Institut bei der JSPS Hauptverwaltung in Tokyo ein. Bewerbungsfrist im September. Homepage
3 Auswahlverfahren pro Jahr, Eingang der Bewerbungsunterlagen mindestens 4 Monate vor dem gewünschten Auswahltermin.

Finanzielle Unterstützung:
- Hin-und Rückflug für Japan
- monatliches Stipendium 369.000 Yen
- Zuschuss für Forschungsreisen in Japan 100.000 Yen
- Zuschuss zum Forschungsvorhaben 40.000 Yen
- Unfall- und Krankenversicherung

Deutsches Institut für Japanstudien: Promotionsstipendium für japanbezogene Themen

Das DIJ fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs durch Vergabe von Doktorandenstipendien für die Dauer von drei bis max. zwölf Monaten.

Art der Förderung

Die Höhe des Stipendiums wird vom DIJ unter Berücksichtigung der von der DFG ange­wandten Stipendiensätze festgesetzt. Das Stipendium beträgt z. Zt. monatlich 2.400,- €. Die Flugkosten (Economy Spartarif) für die Hin- und Rückreise von Deutschland nach Japan (siehe Merkblatt für Stipendien) werden übernommen. Fahrtkosten innerhalb Japans können in der Regel nicht erstattet werden.

Hinweise zur Bewerbung

Die Ausschreibung für die Stipendien, die nähere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen enthält, wird jeweils im Herbst auf der Homepage des DIJ veröffentlicht. Die Stipendien beginnen üblicherweise im Frühjahr; ein anderer Termin kann aber individuell vereinbart werden.

Voraussetzungen

Das Stipendium richtet sich in erster Linie an Personen, die eine deutschsprachige Universität absolviert haben oder deutscher Nationalität sind. Bewerber(innen) müssen eine Dissertation auf einem Gebiet japanbezogener Forschung schreiben und nachweisen, dass ihr Promotionsvorhaben an ihrer Heimatuniversität anerkannt ist.

Art des Stipendiums

Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten, Forschungsprojekte, Studium im Ausland, Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, Abschlussarbeiten

Weitere Infos.

GFPS: Förderung für Studienaufenthalte Polen und die Tschechische Republik

Jährlich vergeben die Partnervereine der GFPS e.V. Stipendien an deutsche Studierende und Doktorand_innen für einen Studien- oder Sprachkursaufenthalt in ihrem Land. Darüber hinaus haben deutsche Studierende die Möglichkeit sich für ein Praktikumsstipendium in Tschechien zu bewerben. Die Stipendien werden jeweils für ein Semester vergeben.

Gefördert werden Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren bzw. für ihre Dissertation ein entsprechendes Forschungsvorhaben durchführen möchten. Dabei ist es wichtig, dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten sich am Lehrbetrieb der Hochschule beteiligen oder sich vor Ort im Rahmen eines Projektes engagieren.

Art der Förderung

Die Leistungen des Stipendiums umfassen die Gebühren für die Einschreibung in einen polnisch-/ tschechischsprachigen Studiengang, ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.300 polnischen Zloty, 7.000 tschechischen Kronen oder 550 Euro (Vorbehaltlich der Mittelzusage) sowie zur kostenlosen Teilnahme am semesterbegleitenden Seminarprogramm.

Hinweise zur Bewerbung

Die Bewerbungsfristen sind in einem jeden Jahr der 30. April für das darauf folgende Wintersemester und der 31. Oktober für das darauf folgende Sommersemester. Bewerbungen erfolgen online. 

Voraussetzungen

  • Im Falle der Studienstipendien sind Kenntnisse der polnischen/ tschechischen Sprache, die zur regulren Teilnahme am Studium in der Landessprache befähigen, unabdingbar.
  • Interesse an Kultur und Gesellschaft Polens/ Tschechiens sowie gesellschaftliches Engagement
  • Gute bis sehr gute Studienleistungen
  • Immatrikulation an einer deutschen Hoch- bzw. Fachhochschule
  • deutsche Staatsangehörigkeit.

Art des Stipendiums

Forschungsprojekte, Studium im Ausland, Allgem. Förderung, Lebensunterhalt, Sprachkurs

Infos unter www.gfps.org/stipendien/

Dt. Historisches Institut Warschau

Aufgabe des Deutschen Historischen Instituts in Warschau ist die wissenschaftliche Erforschung der Geschichte Polens und der deutsch-polnischen Beziehungen im europäischen und internationalen Kontext.

Art der Förderung

Stipendiensätze:

  • Doktoranden 1.100 Euro
  • Weiterqualifizierte Wissenschaftler 1.600 Euro

Hinweise zur Bewerbung

Die Anträge sind von den Bewerbern selbst bis zum 31. März bzw. 30. September für das nächstfolgende Halbjahr zu stellen und an den Direktor des Deutschen Historischen Instituts Warschau zu richten.

Voraussetzungen

Forschungsarbeit zur Geschichte Polens und der deutsch-polnischen Beziehungen vom Mittelalter bis zur Gegenwart im gesamteuropäischen Zusammenhang; Stipendien werden im Allgemeinen an Bewerber aus der Bundesrepublik Deutschland vergeben. Nur in begründeten Ausnahmefällen können auch Bewerber aus anderen Ländern berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Stipendienvergabe ist in jedem Fall Kenntnis der polnischen Sprache.

Art des Stipendiums

Forschungsprojekte, Studium im Ausland

Weitere Infos unter www.dhi.waw.pl/de/forschung/stipendien.html

Dt. Historisches Institut Paris (DHIP)

Das Deutsche Historische Institut Paris (DHIP) fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Geschichte. Es unterstützt Doktorandinnen und Doktoranden im Rahmen thematisch festgelegter Forschungsgruppen des DHIP (Promotionsstipendien) und vergibt Stipendien für Forschungsvorhaben, die aufgrund der Quellen- bzw. Literaturlage einen Aufenthalt in Frankreich und/oder Deutschland erfordern (Kurzzeitmobilitätsstipendien).

Kurzzeitmobilitätsstipendien für Doktoranden/innen und Post-Docs

Mobilitätsstipendien richten sich an Bewerberinnen und Bewerber aus der deutschen Wissenschaftslandschaft, die zu Themen forschen, die im Rahmen des Arbeitsprogramms und der Aufgabenstellung des Instituts liegen.

Die Gewährung eines Mobilitätsstipendiums setzt einen erfolgreichen Studienabschluss und ein Gutachten des akademischen Lehrers oder eines/r ausgewiesenen Fachvertreters/in voraus. Das Gutachten muss unter anderem Auskunft geben über die Eignung des/der Bewerbers/in, die französischen Sprachkenntnisse und die Bereitschaft, die volle Arbeitskraft für das Dissertations- oder PostDoc-Forschungsvorhaben einzusetzen. Um beurteilen zu können, ob ein zügiger Fortgang der Arbeiten im Ausland erwartet werden kann, ist in dem Gutachten auch darzulegen, in welchem Umfang der/die Bewerber/in bereits mit den französischen Forschungseinrichtungen, die aufgesucht werden sollen, vertraut ist.

Promotionsstipendien im Rahmen thematisch festgelegter Forschungsgruppen des DHIP

Das DHIP fördert im Rahmen seiner Forschungsschwerpunkte, eingebunden in Forschungsgrupppen, Promotionsvorhaben durch Langzeitstipendien bis hin zur Vollpromotion. Aufgrund des längeren Aufenthalts in Frankreich erfolgt die Abwicklung analog der französischen contrats doctoraux im Rahmen einer Kooperation mit der École des hautes études en sciences sociales (EHESS). Die Einschreibung an einer französischen Hochschule ist notwendig. Dabei kann das DHIP behilflich sein.

Art der Förderung

Mobilitätsstipendien werden für die Dauer von längstens 3 Monaten vergeben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Institutsleitung die Laufzeit verlängern.

Die Höhe der Mobilitätsstipendien beträgt derzeit 2.000 € für PostDoc-Stipendien und 1.500 € für Doktoranden.

Hinweise zur Bewerbung

Mobilitässtipendien werden auf Antrag bewilligt. Sie sind von den Bewerbern/innen selbst zu stellen und in einfacher Ausfertigung an die Institutsleitung spätestens zwei Monate vor Beginn des beabsichtigten Aufenthaltes zu richten.
Die Anträge müssen genaue Angaben enthalten

  • über das Thema
  • den Stand der Vorarbeiten
  • das Arbeitsprogamm, insbesondere in Bezug auf den Arbeitsabschnitt, für den eine Unterstützung beantragt wird
  • die Quellenlage, die den Aufenthalt im Ausland begründet
  • das Antrittsdatum und die voraussichtliche Zeitdauer
  • die finanzielle Lage (lfd. Einkommen, Zuwendungen oder Vermögen) des Antragstellers
  • die eventuell bereits gewährten Stipendien von anderen Institutionen für das Dissertations- bzw. PostDoc-Forschungsvorhaben

Den Anträgen sind beizufügen

  • ein Lebenslauf, aus dem die persönlichen Verhältnisse des Bewerbers, der Studiengang und die Studienzeit (Semester) ersichtlich werden
  • eine Erklärung, dass für den beantragten Stipendienzeitraum kein weiteres Stipendium angenommen und kein bezahltes Arbeitsverhältnis eingegangen wird
  • eine Bescheinigung des Studienabschlusses bzw. eine Kopie der Promotionsurkunde
  • das erwähnte Gutachten des akademischen Lehrers bzw. Betreuers

Voraussetzungen

Die Promotionsstipendien im Rahmen thematisch festgelegter Forschungsgruppen werden entsprechend den Forschungsschwerpunkten des DHIP ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer Auswahlkommission. Bewerbungen außerhalb der Ausschreibungen sind nicht möglich. Die wissenschaftliche Betreuung in Paris erfolgt durch den/die Leiter/in der Forschungsgruppe bzw. den/die zuständige/n Fachreferenten/in.

Förderhöhe und Rechtsstatus der Stipendiatinnen und Stipendiaten richten sich nach den französischen gesetzlichen Bestimmungen (contrat doctoral). Für die Zeit der Förderung besteht Sozialversicherungsschutz nach den Vorschriften des Gastlandes.

Art des Stipendiums

Forschungsprojekte, Studium im Ausland, Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, Abschlussarbeiten

Weitere Infos.

Fonds National de la recherche scientifique: Stipendium zur Förderung der Wissenschaft

Diverse Instrumente des belgischen Fonds. Mehr Infos

Um Wissenschaftler bei der Durchführung und Publikation ihrer Arbeiten zu unterstützen sowie ihnen beim Knüpfen und pflegen von Kontaktnetzwerken mit anderen Wissenschaftlern zu helfen, stellt die F.R.S.-FNRS in Belgien eine große Bandbreite Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Im Westentlichen sind es 6 Instrumente:

  • Die Finanzierung der Bildung und der Karriere von Wissenschaftlern
  • Die Finanzierung von wissenschaftlichen Projekten (Inklusive Ausrüstung, Personal und Durchführung)
  • Die Finanzierung der Organisation von Kongressen und wissenschaftlichen Treffen
  • Die monetäre Unterstüzung zum Beiwohnen von wissenschaftlichen Kongressen außerhalb Belgiens
  • Die Unterstützung zum Knüpfen von Kontakten mit wissenschaftlichen Netzwerken und Kontaktgruppen
  • Die Finanzierung von wissenschaftlichen Publikationen (Periodische Publikationen oder Gesamtwerke)

Hinweise zur Bewerbung

Gefördert werden Arbeiten mit wissenschaftlichem Bezug. Die F.R.S.-FNRS stellt selber keine Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Förderungen erfolgen auf monetärer Basis.

Um mehr über die Finanzierung von internationalen Projekten und um mehr über Mobilitätszuschläge zu erfahren, siehe die Homepage.

Art des Stipendiums

Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten, Forschungsprojekte, Druckkostenzuschüsse, Allgem. Förderung, Lebensunterhalt, Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, Abschlussarbeiten, Ideelle Förderung

The German Historical Institute, Washington D.C.: Doctoral and Postdoc fellowships

The GHI awards short-term fellowships to German and American doctoral students as well as post-doctoral scholars in the fields of German history, the history of German-American relations, and the history of the role of Germany and the USA in international relations.

These fellowships are also available to German doctoral students and postdoctoral scholars/Habilitanden in the field of American history. The fellowships are usually granted for periods of one to six months but, depending on the funds available, can be extended by one or more months. The research projects must draw upon primary sources located in the United States.

Art der Förderung

The GHI will not provide funding for preliminary research, manuscript composition or the revision of manuscripts. It will give clear priority to those postdoc projects that are designed for the "second book". The monthly stipend is € 1,700 for doctoral students and € 3,000 for postdoctoral scholars from European institutions; students and scholars based at North American institutions will receive a stipend of $1,900 or $3,200 respectively. In addition, fellowship recipients based in Germany will receive reimbursement for their round-trip airfare to the U.S.

Hinweise zur Bewerbung

The next deadline for applications is October 1, 2014. Applications should include a cover letter, curriculum vitae, a copy of your last diploma, project description (no more than 3,000 words), research schedule for the fellowship period, and at least one letter of reference.

While applicants may write in either English or German, we recommend that they use the language in which they are most proficient.

They will be notified about the outcome approximately two months after the deadline. Please send applications electronically in PDF or Word format via e-mail to fellowships@ghi-dc.org.

Infos.

Fulbright: Doktorandenprogramm

In diesem Programm werden vier- bis sechsmonatige USA-Aufenthalte junger deutscher Nachwuchswissenschaftler/innen gefördert, die im Rahmen des Fulbright-Stipendiums ein Forschungsprojekt an einer U.S.-Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung durchführen, das in direktem Zusammenhang mit einer bereits begonnenen akademischen Dissertation steht.

Stipendienleistungen

  • Reisekostenpauschale in Höhe von 1.400 Euro.
  • Es trägt für die Dauer des bewilligten Stipendienaufenthalts mit der Zahlung einer monatlichen Pauschale von Euro 1.700 zur Finanzierung der Unterhaltskosten vor Ort bei. 
  • Eine einmalige Pauschale in Höhe von Euro 300 dient der Finanzierung von Nebenkosten.
  • Die Stipendiaten/Stipendiatinnen sind für die Dauer des USA-Stipendiums kranken- und unfallversichert.
  • Die Dokumente für die Beantragung des Fulbright J-1 Visums werden von den Fulbright-Partnern in den USA bereitgestellt, die Stipendiaten müssen sie daher nicht bei der U.S. Gasthochschule beantragen.
  • Die Beantragung des Fulbright J-1 Visums ist kostenfrei, das Visum ist für die Dauer des Stipendienzeitraums gültig.

Folgende Kosten deckt das Stipendium nicht ab:

  • Sogenannte „Affiliation Fees“ oder ähnliche Gebühren, die einige U.S.-Hochschulen für die Unterbringung ausländischer Gastwissenschaftler/innen in ihren Instituten, Fachbereichen und Laboren erheben;
  • Verwaltungsgebühren für die Nutzung der Hochschulservices (z.B. Library Fee, Lab Fee, Health Center Services Fee, Campus Fee);
  • Die Kosten, die für eine Hochschulkrankenversicherung anfallen, auf deren Abschluss die U.S.-Gasthochschule ggf. besteht;
  • Erhöhte Lebenshaltungskosten, die über die Stipendienrate von Euro 1.600/Monat hinausgehen.

Zielgruppe

Die Stipendien richten sich an junge Nachwuchswissenschaftler/innen, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung am Beginn ihrer Promotion stehen und in einem Promotionsstudium eingeschrieben sind, das auf ein wissenschaftliches Forschungsdoktorat zielt. Nach Abschluss des Stipendienaufenthalts führen sie die Promotion an ihrer Heimathochschule zu Ende. Mit Ausnahme der medizinischen Studienfächer steht die Förderung den Promovenden aller Fachbereiche offen.

Interessenten, die an Hochschulen im Ausland promovieren, können sich ebenfalls bewerben, in der Bewerbung sollte dann ein thematischer Bezug zur deutschen Forschungslandschaft nachgewiesen werden.

Bewerbungsvoraussetzungen

Deutsche Staatsangehörigkeit (Bewerber mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit können in diesem Programm nicht berücksichtigt werden) 

Die Bewerber/innen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Hochschulabschlussexamen (Diplom, Magister, Erstes Staatsexamen, Master) abgelegt haben und in einem Promotionsstudium eingeschrieben sein. Sie sollten größere Teile ihres Studiums an einer deutschen Hochschule absolviert haben.

Die Bewerber/innen haben:

  • Überzeugende akademische Qualifikationen (nachzuweisen durch das Zeugnis über den Hochschulabschluss und akademische Empfehlungsschreiben)
  • ein schlüssig begründetes, mit dem Dissertationsprojekt direkt verknüpftes und während des geplanten Fulbright-Stipendien-Aufenthalts (der maximal 6 Monate nicht überschreiten darf) durchführbares Forschungsvorhaben
  • Eine offizielle Einladung der vorgesehenen Gasteinrichtung in den USA für die Durchführung des Forschungsprojekts bereits selbst arrangiert.

Bewerbungsverfahren und -fristen

Im Doktorand:innenprogramm gelten zwei Bewerbungsfristen:

a) 1. Juni für einen Aufenthaltsbeginn in den USA zwischen dem 1. Januar und 30. Juni des folgenden Jahres

b) 1. November für einen Aufenthaltsbeginn in den USA zwischen dem 1. August und 31. Dezember des folgenden Jahres.

Weitere Infos.

Stiftung für Kanada-Studien: Promotionsstipendien

Die Stiftung für Kanada-Studien vergibt Promotionsstipendien für besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftler(innen), die über kanadabezogene Themen arbeiten.

Art der Förderung

Das Stipendium ist gedacht als Unterstützung zu einem bis zu neunmonatigen Forschungsaufenthalt an einer Hochschule oder einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung in Kanada, wobei der Studienaufenthalt spätestens zwölf Monate nach Verleihung des Stipendiums auf der Jahrestagung der GKS in Grainau anzutreten ist.

Hinweise zur Bewerbung

Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. November. Bewerbungsunterlagen sind auf der Website der Stiftung zu finden.

Voraussetzungen

Um die Promotionsstipendien der Stiftung für Kanada-Studien bewerben kann sich, wer durch überdurchschnittliche Studien- und Prüfungsleistungen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen läßt und sich nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium auf die Promotion vorbereitet. Das wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung erwarten lassen. Bewerber(innen) sollten in der Regel die deutsche, österreichische oder Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen.

Art des Stipendiums

Forschungsprojekte, Studium im Ausland, Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, Abschlussarbeiten

Mehr Infos.

Studienstiftung des deutschen Volkes: Leo Baeck Fellowships

Anliegen

Die Institute in London, New York und Jerusalem stehen für den Auftrag, die Geschichte und Kultur des deutschsprachigen Judentums aufzuarbeiten. Mit dem Leo Baeck Fellowship Programm kommt dieser Auftrag in Form einer gezielten Nachwuchsförderung zurück nach Deutschland. Ein besonderes Anliegen ist die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Feld der deutsch-jüdischen Geschichte.

Art der Förderung

Monatliches Promotionsstipendium.

Regelmäßige Tagungen sowie ein gemeinsames Intranet fördern den Austausch der Fellows untereinander. Zusätzlich können Forschungsaufenthalte der Stipendiaten im Ausland mit Reisekostenzuschüssen und Monatszuschlägen unterstützt werden. Studiengebühren werden nicht übernommen.

Hinweise zur Bewerbung

Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten und dem Leo Baeck Fellowship Programm finden Sie hier

Voraussetzungen

  • deutlich überdurchschnittlicher Hochschulabschluss
  • Ausstellungsdatum des letzten Hochschulabschlusses darf nicht länger als ca. drei jahre zurückliegen
  • Zulassung zur Promotion
  • Promotionsprojekt im Bereich der Geschichte und Kultur des deutschsprachigen Judentums
  • Eine parallele Bewerbung um ein reguläres Promotionsstipendium der Studienstiftung ist nicht möglich

Art des Stipendiums

Zuschüsse für Sach- oder Reisekosten, Forschungsprojekte, Allgem. Förderung, Lebensunterhalt, Förderung wissenschaftlicher Arbeiten

Zielregionen

Deutschland, Sonstige (Asien), Frankreich, Großbritannien / Irland, Italien, Niederlande, Belgien, Schweiz, Österreich, Skandinavien, GUS, Sonstige (Europa), USA, Australien, Neuseeland, Kanada, Israel, Naher Osten, China, Japan, Mittel- und Südamerika, Afrika, Sonstige (International)

Weitere Infos unter www.studienstiftung.de/leo-baeck/

Gerald D. Feldman-Reisebeihilfen

Reisebeihilfen an international orientierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und-wissenschaftler. Mehr Infos

JSPS-Stipendien

Die Japan Society for the Promotion of Science (JSPS) bietet verschiedene Stipendientypen an:

1. JSPS Summer Program

Kurzstipendien für junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler für circa zwei Monate in allen Fachrichtungen zur Durchführung von Forschungsaufenthalten an staatlichen japanischen Universitäten und ausgewählten Forschungsinstituten an. Bestandteil dieses Programms ist ein einwöchiger intensiver Einführungskurs in die japanische Sprach-, Kultur- und Wissenschaftspolitik. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Internet-Seite.

2. JSPS Pre-/Postdoctoral Fellowship (short-term)

Voraussetzungen:
Doktoranden (Abschluss der Promotion innerhalb der nächsten zwei Jahre nach Förderbeginn) und Postdoktoranden aus USA, Kanada, allen EU-Mitgliedsländern, sowie Schweiz und Norwegen.
Die Promotion darf zum 01. April des Fiskaljahres, in dem das Stipendium angetreten wird, nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

Dauer:
1 bis 12 Monate

Finanzielle Unterstützung:
- Hin-und Rückflug Japan
- monatliches Stipendium: Postdoc 362.000 Yen, Predoc 200.000 Yen
- settling-in allowance 200.000 Yen (wenn Aufenthalt 4 Monate und länger)
- Forschungsmittel monatlich 81.000 Yen
- Unfall- und Krankenversicherung

Weitere Infos und Bewerbungsverfahren

3. JSPS Postdoctoral Fellowship (standard)

Voraussetzungen:
Promovierte junge Nachwuchswissenschaftler aus allen Ländern, die diplomatische Beziehungen zu Japan unterhalten. Die Promotion darf zum 1. April des Fiskaljahres, in dem das Stipendium angetreten wird, nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.

Dauer:
12 bis 24 Monate. Der Japanaufenthalt kann zwischen dem 01. Dezember und 31. März nicht angetreten werden.

Finanzielle Unterstützung:
- Hin-und Rückflug Japan
- monatliches Stipendium in Höhe von 362.000 Yen
- settling-in allowance 200.000 Yen
- Unfall- und Krankenversicherung
- Zuschuss für Sprachkurs

Weitere Informationen und Bewerbungsverfahren

Kongresse und Vortragsreisen

DAAD-Stipendien für Kongresse und Vortragsreisen

Mit dem Kongress- und Vortragsreisenprogramm des DAAD werden die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftler/innen an Kongressen im Ausland sowie Vortragsreisen ins Ausland gefördert. Voraussetzung ist, dass die aktuell wichtigen thematischen Beiträge für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Wissenschaftler/innen von Bedeutung sind.

Es werden zwei voneinander unabhängige Förderlinien angeboten:

Kongressreisen ins Ausland

Die Förderlinie "Kongressreisen" ermöglicht die aktive Teilnahme an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Symposium, etc.) im Ausland. Es muss ein enger Zusammenhang zwischen den forschungsbezogenen Arbeiten oder Planungen des Antragstellers sowie dem Thema und dem Inhalt der Veranstaltung gegeben sein.

Förderumfang: die jeweils gültige DAAD-Reisekostenpauschale, Zuschuss zu den Tagungsgebühren sowie Aufenthaltspauschale für die Dauer der Teilnahme an der Veranstaltung

Maximale Förderungsdauer: acht Kongresstage.

 Deadline: Anträge müssen spätestens vier Monate vor dem 1. Kongresstag beim DAAD eingehen.

Vortragsreisen ins Ausland

Die Förderlinie "Vortragsreisen" soll es Wissenschaftler/innen ermöglichen, schriftliche Einladungen ausländischer Kollegen oder wissenschaftlicher Institutionen anzunehmen, um dort (außerhalb von Kongressen, Symposien, Seminaren, Workshops etc.) über eigene aktuelle Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Arbeiten zu berichten und Erfahrungen mit Wissenschaftlern des Gastlandes auszutauschen.

Förderumfang: die jeweils gültige DAAD-Reisekostenpauschale

Deadline: Anträge müssen spätestens einen Monat vor Reisebeginn beim DAAD eingehen.

Förderungsfähig sind durch Forschungsleistungen ausgewiesene Wissenschaftler/innen und Promovierende, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland sein sollte sowie deutsche Stipendiaten (ab Promovendenstatus), die von deutschen Organisationen im Ausland gefördert werden und von ihrer Förderorganisation für Vortrags- und Kongressreisen keine Finanzierung erhalten können.

ACHTUNG, neue Regelung: In den ersten 5 Jahren nach der Promotion ist eine Förderung alle 12 Monate möglich, danach nur alle 24 Monate! Die Chancen, eine Förderung zu erhalten, stehen laut DAAD etwa bei 50%.

Weitere Informationen.

Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Information

Sie sind neugierig auf diese bunte Welt und möchten mal einen Bereich außerhalb der Uni Hildesheim kennen lernen?

Dann möchte ich Sie herzlich ermutigen, sich auf eines der jährlich ausgeschriebenen Verwaltungsmobilitätsstipendien zu bewerben!

Hm, interessant... was kann ich mir denn darunter vorstellen?

  • Sie besuchen eine unserer europäischen Partnerhochschulen und schnuppern in die dortigen Strukturen hinein.
  • Die Auslandsaufenthalte sollten in der Regel eine Woche, mindestens aber 2 Arbeitstage dauern.
  • Für den Aufenthalt bekommen Sie eine in ihrer Höhe länderabhängige Fahrtkosten- und eine Aufenthaltspauschale
  • Mit diesen sogenannten STT-Stipendien kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind: Allgemeine & technische Verwaltung, Bibliothek, Fachbereiche, Fakultäten,Finanzen,  International Office, Öffentlichkeitsarbeit, Studierendenberatung, Technologie & Transfer, Weiterbildung

Weiterbildungsformate (Beispiele)

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen
Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes

Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Die finanzielle Förderung erfolgt über länderabhängige Pauschalen (zur Zeit (2019) zwischen 120 und 160 Euro/Tag zuzüglich zwischen 180 und 360 Euro Fahrtkostenpauschale).
In der Regel erhält die Universität Hildesheim jährlich Mittel für STT zur Finanzierung von 2-3 Maßnahmen.

Weitere Informationen?

Spannend - wo finde ich weitere Informationen?

Hier sammeln wir einige Erfahrungsberichte, die ersten sind schon eingetroffen

- Dekanatssekretärin Dekanat 4, Christina Behre

- Sachbearbeiterin im Prüfungsamt, Maria Weishäupl

Bewerbung

Die STT-Stipendien werden einmal im Jahr (Herbst) ausgeschrieben und über die Vergabe entscheidet das Präsidium. Mitarbeiter_innen, die noch nicht über STT im Ausland waren, haben Vorrang. Der/Die Vorgesetzte muss mit der Mobilität einverstanden sein.

Die Bewerbung erfolgt in Form eines Motivationsschreibens (gerne per E-Mail) mit drei Wünschen möglicher Partnerhochschulen. Stellen Sie bitte in dem kurzen (halbe Seite bis Seite) Schreiben dar, warum Sie die Verwaltungsmobilität nutzen möchten und inwiefern diese für Ihren Arbeitsbereich sinnvoll ist.

Bewerbungsdeadline tba

Für Fragen und die Einreichung der Bewerbung wenden Sie sich bitte an Kerstin Mühlhausen-Lotze.
Gerne kann auch auf Anfrage ein Kontakt zu bereits geförderten Personen an der Universität Hildesheim vermittelt werden, um von deren Erfahrungen zu profitieren.

Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie auch unter: www.eu.daad.de/stt

Kerstin Mühlhausen-Lotze

Foto

Contact:

Telephone: +49 5121 883-92004
Fax: +49 5121 883-92005
email contact form
Room: HC.N.2.50

Fields of work:

  • International Office - Beratung deutscher Studierender (Outgoings) [Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]
  • International Office [Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]
  • Förderkommission (4:1:1:1) [Vertreterin Gruppe Mitarb. in Technik und Verwaltung (MTV)]
Dienstreisen klimafreundlicher gestalten

Mehr Infos finden Sie hier.