Vor dem Hintergrund der Mobilitätswende möchte die Universität Hildesheim den von Studierenden und Beschäftigten erzeugten Verkehr in Zukunft aktiv gestalten. Mobilität an der Universität Hildesheim soll klimafreundlicher und besser werden.
Um an der Universität Hildesheim eine nachhaltige Mobilitätsstrategie zu erarbeiten und umzusetzen, schuf die Stabsstelle Hochschulentwicklung (Bereich Green Office) in Zusammenarbeit mit dem Dezernat für Bau und Gebäudemanagement eine Projektstelle für ein Klimaschutzmanagement mit Fokus auf Mobilität. Das Klimaschutzkonzept zur klimafreundlichen Mobilität für die Universität Hildesheim wurde am 9. Februar 2023 einstimmig vom Senat beschlossen.
Angebote und Informationen
Klimafreundliche Mobilität für Studierende und Beschäftigte der Universität Hildesheim: Radfahren, Carsharing, Zugreisen.
Klimaschutzkozept zur klimafreundlichen Mobilität
Ein Beteiligungsprozess begleitete die Erstellung des Klimaschutzkonzepts.
Zum Projekt
Klimaschutzmanagement an der Universität Hildesheim: Fokus klimafreundliches betriebliches Mobilitätsmanagement.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema nachhaltige Mobilität an der Universität Hildesheim
Aktuell wird an der Universität Hildesheim kein Jobticket angeboten.
Die Einführung eines Jobtickets für Beschäftigte der Universität ist aber eine der priorisierten Maßnahmen, die mit dem Klimaschutzkonzept im Februar 2023 zur Umsetzung beschlossen wurden. Deshalb arbeiten wir zurzeit auf die Einführung eines Deutschlandticket Job (49-Euro-Jobticket) hin.
Aktuell ist die Möglichkeit der Bezuschussung eines Jobtickets jedoch weder im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) noch im Niedersächsischen Hochschulgesetzt (NHG) verankert, sodass eine Einführung nicht möglich ist. Am 9./10. Dezember 2023 gingen nach der dritten Tarifrunde die Tarifverhandlungen zwischen TdL mit Ver.di und dem Beamtenbund dbb erfolgreich zu Ende. Der ausgehandelte Tarifvertrag beinhaltet keine Regelung, die sich auf die Einführung eines Jobtickets bezieht. Unter diesem Link ist die verabschiedete Einigung im Wortlaut nachzulesen.
Der Niedersächsische Landtag hat im Februar 2023 mit Niedersachsen sattelt auf: mit Fahrradleasing in Richtung Mobilitätswende beschlossen, Fahrradleasing-Angebote für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu ermöglichen.
Dienstrad-Leasing für Beamt*innen in Niedersachsen
Zur Einführung des Dienstrad-Leasings per Gehaltsumwandlung für Beamt*innen und Richter*innen war eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) nötig. Das parlamentarische Verfahren zur Änderung des NBesG wurde im September 2023 durch die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingeleitet und im November 2023 abgeschlossen.
Dienstrad-Leasing für Tarifangestellte der Länder
Am 9./10. Dezember gingen nach der dritten Tarifrunde die Tarifverhandlungen zwischen TdL mit Ver.di und dem Beamtenbund dbb erfolgreich zu Ende. Der ausgehandelte Tarifvertrag sieht vor, auch Tarifangestellten Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung zu ermöglichen. Unter diesem Link ist die verabschiedete Einigung im Wortlaut (S. 7) nachzulesen. Die Voraussetzung laut der Tarifeinigung für das Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte ist, dass das Fahrradleasing in dem jeweiligen Bundesland für Beamtinnen und Beamte bereits möglich ist. In Niedersachsen ist die Grundlage dafür geschaffen.
Einführung in Niedersachsen
Üblicherweise erfolgt das Fahrradleasing über einen Dienstleister, der sich um die Abwicklung des Dienstradleasings kümmert. Zur Ermittlung des Dienstleisters muss auf Grund des erheblichen Wertes des Gesamtauftrages eine europaweite Ausschreibung erfolgen. Das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung bereitet derzeit in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium und dem Innenministerium ein Vergabeverfahren für das Fahrradleasing vor. Der Dienstleister wird dann noch Zeit benötigen, um das Leasingportal bereitzustellen und die Schnittstellen mit den niedersächsischen Dienststellen einzurichten. Voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2025 soll dann die Nutzung des Dienstrad-Leasings für die Landesbediensteten möglich sein. Die Universität Hildesheim strebt an, sich der Rahmenvereinbarung des Landes zum Dienstrad-Leasing anzuschließen. Aktuelle Informationen zur Einführung des Dienstrad-Leasings für Landesbedienstete finden Sie hier.
Wie funktioniert Dienstrad-Leasing?
Die Grundvoraussetzung für das Leasing eines Dienstrads per Gehaltsumwandlung ist ein Rahmenleasing- und Dienstleistungsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und einem Leasinggeber bzw. einem Rad-Leasing-Anbieter (z. B. JobRad, Bikeleasing.de, Deutsche Dienstrad, Lease a bike oder BusinessBike). Nach Vertragsabschluss wird Interessierten Arbeitnehmenden ein Zugang zum Portal des Rad-Leasing-Anbieters eingerichtet. Sobald sich die Arbeitnehmenden auf dem Portal des Service-Anbieters registriert haben, können sie beim Fachhändler eine Leasinganfrage für ein ausgewähltes Dienstrad stellen. Gemäß TV-L §19b (4) sind nur Fahrädern im Sinne von § 63a Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung für das Leasing zulässig. Das ausgewählte Fahrrad darf einschließlich etwaiger Zusatzleistungen (zum Beispiel Versichrungen) und verbundenem Zubehör einen Höchstbetrag von 7.000 Euro nicht über- und einen Mindestbetrag von 750 Euro nicht unterschreitet. Der Leasingvertrag darf nicht länger als 36 Monate dauern. Nach Abschluss des Leasingvertrags kann der Arbeitnehmende sein Dienstrad beim lokalen Fachhändler abholen.
Vor- und Nachteile
Dienstrad-Leasing bietet steuerliche Vorteile, da die Leasingrate vom nicht versteuerten Bruttogehalt/-lohn des Arbeitnehmenden abgezogen wird (Gehaltsumwandlung). Auf diese Weise fallen für den Arbeitnehmer weniger Steuern bzw. Sozialabgaben an. Für die private Nutzung des Dienstrades durch den Arbeitnehmenden muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Dieser berechnet sich seit dem 01.01.2020 anhand eines Anteils von einem Viertel des Bruttolistenpreises des Dienstrades, auf den eine Besteuerung von 0,25 % fällig wird. Die Pauschale für den Arbeitsweg von 0,30 Euro je Entfernungskilometer auf Seiten des Arbeitnehmers kann auch mit dem Dienstrad geltend gemacht werden.
Interessierte Arbeitnehmende sollten immer individuell prüfen, ob sich Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung für sie lohnt. Gewerkschaften kritisieren, dass das Konzept des Dienstrad-Leasings als Lohnumwandlung angelegt ist, wodurch sich aufgrund des geringeren sozialversicherungspflichtigen Einkommens die individuellen Rentenansprüche reduzieren können. Für Beamt*innen gilt dies hingegen nicht, da sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Darüber hinaus wird empfohlen auf steuerliche Regelungen bei der privaten Übernahme des Leasingrads nach Vertragsende zu achten. Im Einzelfall kann es sich auch lohnen, mit dem Fachhändler vor Ort einen privaten Leasingvertrag für die Anschaffung eines Rades zu schließen.
Jobrad-Leasing einfach erklärt (ZDF heute)
Beispiel für einen Leasing-Rechner (Jobrad)
Sobald sich die Kosten einer privaten Bahncard aufgrund von bereits getätigten Dienstreisen amortisiert haben, können Beschäftigte der Universität Hildesheim über das Formular Erstattung verauslagter Kosten eine Zurückerstattung beantragen. Eine Aufstellung zur Kostenersparnis ist beizulegen.
In der Regel können Sie CO2-Kompensationszahlungen nicht über die Reisekostenabrechnung geltend machen, da die Niedersächsische Reisekostenverordnung (NRKVO) dies nicht ermöglicht.
Bei drittmittelgeförderten Projekten, z.B. über die DFG, ist es oftmals möglich Emissionen zu kompensieren. Daher sollten Kompensationszahlungen bereits in der Projektkonzeption berücksichtigt werden. Weitere Informationen zu CO2-Kompensationen bei der DFG finden Sie hier. Weitere Informationen zu CO2-Kompensationen nach Bundesreisekostengesetz finden Sie hier.
Notwendigkeit einer Flugreise prüfen
Bitte prüfen Sie vor jeder dienstlichen Flugreise, ob diese wirklich nötig ist. Die Vermeidung oder Reduktion von CO2-Emissionen sollte immer an erster Stelle stehen. Wenn eine Flugreise nicht vermeidbar ist, können Sie die verursachten Emissionen privat kompensieren. In diesem Fall sind die Zahlungen als Spende steuerlich absetzbar. Bitte achten Sie bei Kompensationsanbietern auf Gütesiegel, z. B. „The Gold Standard“ oder vergleichbare.
Auf der Suche nach einem gebrauchten Fahrrad oder einer preiswerten Möglichkeit zur Reparatur? Hier unsere Tipps.
Die studentische Fahrradselbsthilfewerkstatt Fazze freut sich über die Spende von gebrauchten Fahrrädern und Fahrradteilen. Diese können zu den Öffnungszeiten vorbeigebracht werden.
Klimaschutzmanagerin für klimafreundliche Mobilität
Katalin Kuse
Contact:
Telephone: 05121 883 90190email contact form
Room: BA.2.20 - Bahnhofsallee - Außenstelle
Consultation time: Mo-Fr
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/greenoffice Homepage