Priorisierung im LSF

Die Universität Hildesheim ermöglicht es schwangeren Studentinnen und Studierenden mit Kind/ern oder Pflegeaufgaben, sich für die automatische Kursvergabe priorisiert im LSF vermerken zu lassen. Bei dem Angebot handelt es sich um ein Projekt des audit familiengerechte hochschule in Kooperation mit dem Immatrikulationsamt.

Mehr Informationen finden Sie in den FAQ des Immatrikulationsamtes. Genauere Angaben zu den Voraussetzungen für die Priorisierung sowie die einzureichenden Dokumente finden Sie hier. Ihre Ansprechperson finden Sie auf der Mitarbeitendenliste des Immatrikulationsamt bei dem Zuständigkeitseintrag "Priorisierungen".

 

 

Zur Antragstellung

 

► Studierende mit Kind/ern, die sich für die Priorisierung erfassen lassen möchten, senden bitte

  • eine Geburtsurkunde des jüngsten Kindes - erstmals
  • sowie eine aktuelle Haushaltsbescheinigung (bei manchen Einwohnermeldeämtern auch erweiterte Meldebescheinigung) - jedes Semester
  • oder einen Schwangerschaftsnachweis, aus dem der voraussichtliche Geburtstermin hervorgeht (Mutterpass oder andere ärztliche Bescheinigung)

als PDF per Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de. Sie können die Dokumente alternativ als einfache Kopie per Post an das Immatrikulationsamt senden oder in das Postfach 665 in Raum HC.N.0.20 einwerfen.

→ Eingang im Immatrikulationsamt spätestens 2 Wochen vor Ende der Anmeldefrist im LSF!

 

 

► Studierende mit Pflegeverantwortung für eine*n nahe*n Angehörige*n, senden bitte

  • einen Nachweis des Verwandtschaftsgrades nach § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes (z. B. durch Geburtsurkunde) - erstmals,
  • einen Nachweis über Pflegegrad 2 oder höher (Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung) - erstmals
  • sowie eine Bescheinigung über den Umfang der Pflegetätigkeit (durch die Pflegekasse) - jedes Semester

als PDF per Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de. Sie können die Dokumente alternativ als einfache Kopie per Post an das Immatrikulationsamt senden oder in das Postfach 665 in Raum HC.N.0.20 einwerfen.

→ Eingang im Immatrikulationsamt spätestens 2 Wochen vor Ende der Anmeldefrist im LSF!