Familienparkplätze

Für Beschäftigte und Studierende mit kleineren Kindern oder Pflegeverantwortung stehen in der Nähe des Gebäudes W am Hauptcampus exklusive Parkmöglichkeiten mit einem kurzen Fußweg zu den Universitätsgebäuden zur Verfügung.

Warum sind Familienparkplätze dieser Zielgruppe vorbehalten?

Weil sie oft in besonderer zeitlicher Bedrängnis ist:

Für die Vereinbarkeit von Familienaufgaben (Kinderverantwortung und Pflegeverantwortung) und Beruf bzw. Studium ist die zeitliche Koordination der beiden Aufgabenbereiche für Beschäftigte und Studierende eine belastende Herausforderung.

Z. B. müssen vor Arbeitsbeginn oder vor Beginn einer Lehrveranstaltung die Kinder die Wohnung verlassen haben bzw. zur Schule oder zur Betreuungseinrichtung gebracht worden sein. Ähnliches gilt für den Beginn einer Tagespflege oder das Eintreffen von Pflegediensten oder Betreuungspersonen. Dabei lässt sich dieser Zeitpunkt häufig nicht so weit vor den Beginn der terminlichen Notwendigkeiten auf der Arbeit bzw. vor den Beginn der Lehrveranstaltung legen, dass ein zeitlicher Puffer vorhanden wäre. Das hat zur Folge, dass Mitarbeitende oder Studierende mit Familienaufgaben überproportional oft auf ein Auto angewiesen sind und nicht selten erst kurz vor dem Startzeitpunkt ihrer Verpflichtungen an der Universität eintreffen können. Zu der sich ergebenden Uhrzeit sind die gebäudenahen Parkplätze oft belegt und das Problem der Pünktlichkeit verschärft sich durch größere Entfernungen zum nächsten noch freien Parkplatz.

Wie können die Familienparkplätze genutzt werden?

Voraussetzung ist die Verantwortung für Kinder bis zum 14. Lebensjahr im gleichen Haushalt oder Pflegeverantwortung für Angehörige mit mind. Pflegegrad 2.

- In Fällen einer plötzlich auftretenden Pflegenotwendigkeit (mit Versorgung im Bereich der Körperpflege oder Notwendigkeit der Essensanreichung oder zwingendes Angewiesensein auf die Anwesenheit einer anderen Person in der Wohnung) gibt es eine übergangsweise Regelung ohne Vorliegen des Pflegegrads 2. -

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, können Sie einen Antrag an das audit familiengerechte hochschule stellen. Dort wird er geprüft und ein Berechtigungsschein, der für ein oder zwei Kennzeichen gilt, ausgestellt. Er muss gut sichtbar und lesbar im Auto, das auf einem Familienparkplatz parkt, hinter der Windschutzscheibe platziert werden.

Studierende, die eine Berechtigung für die Nutzung des Familienparkplatzes erhalten möchten, müssen beim Immatrikulationsamt die Priorisierung wegen Familienverantwortung beantragt und erhalten haben. Dann können sie einen Antrag an das audit familiengerechte hochschule stellen. Für Fälle plötzlich auftretender Pflegenotwendigkeit gibt es ein entsprechendes Ankreuzfeld im Antrag, und in einem persönlichen Gespräch mit der für das audit zuständigen Person klären sie, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Berechtigungsschein, der für die Berechtigten ausgestellt wird, gilt für Studierende jeweils für ein Semester. Hier finden Sie den Antrag auf Nutzung der Familienparkplätze für Studierende.

 

Beschäftigte erhalten den Zugang zur Parkberechtigung entweder über einen formalen Nachweis (eine Geburtsurkunde des jüngsten Kindes sowie eine aktuelle Haushaltsbescheinigung oder einen Nachweis über den Pflegegrad 2 oder höher) oder ein persönliches Gespräch mit dem*der Referent*in des audits familiengerechte hochschule, in dem geklärt wird, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie senden bitte den Antrag auf Nutzung der Familienparkplätze für Beschäftigte und ggf. die Nachweisdokumente an das audit familiengerechte hochschule. Der Berechtigungsschein für Beschäftigte gilt jeweils für ein Jahr ab Ausstellung. Hier finden Sie den Antrag auf Nutzung der Familienparkplätze für Beschäftigte.
Hier finden Sie den Antrag auf Nutzung der Familienparkplätze für Beschäftigte.