Kinder können in Anwendung der Landesverordnung die Universität auch ohne 3G-Nachweis betreten

jeudi, 04. novembre 2021 um 12:37 Uhr

Die ganz dringende Empfehlung des Präsidiums an die Eltern, Erziehungsberechtigten oder anderen Fürsorgenden lautet aber, nicht geimpfte oder genesene Kinder nach Möglichkeit vorab zu testen.
Achtung: Für selbst Studierende, die unter 18 Jahre alt sind, gilt die 3G-Regel in vollem Umfang!