Namensänderung

Änderung des Vornamens für trans*, inter* und nicht-binäre Personen vor/ohne Abschluss einer offiziellen Namensänderung

Mitglieder der Universität Hildesheim – Studierende wie Mitarbeitende -, bei denen die offiziellen Ausweisdokumente nicht mit der geschlechtlichen Identität übereinstimmen, haben die Möglichkeit, ihren Vornamen und die Angabe des Geschlechts im internen Universitätssystem anpassen zu lassen. Die Namensänderung erfolgt im Kontext der internen Datenerfassung (z. B. PWA, LSF, Mail-System, PLuS), allerdings nicht bei offiziellen Abschlussdokumenten für Studierende.

Hintergrund:

Eine offizielle Namensänderung erfolgt bislang über das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG). Solange eine solche Änderung nicht abgeschlossen ist, entsprechen bei trans*, inter* und nicht-binären Personen die Angaben zu Vornamen und Geschlecht in den offiziellen Ausweisdokumenten i.d.R. nicht der geschlechtlichen Identität. Da dieser Prozess für die betroffenen Personen ungewollt langwierig sein kann, können auch die unpassenden Ausweisdokumente Folgen haben.

Diese Nichtübereinstimmung kann in bestimmten Situationen zu Belastungen, Zwangsouting oder Diskriminierung führen. Innerhalb der Universität können die Auswirkungen für Hochschulangehörige negativ sein, sobald der zuvor im System abgelegte Name sichtbar wird, ohne, dass sie selbst darauf Einfluss haben.

Aktuelle Situation und Vorgehen an der Universität Hildesheim:

Für die beschriebene Situation kann bei der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti) unbürokratisch ein Ergänzungsausweis beantragt werden. Dieser bietet die Möglichkeit, selbstgewählte personenbezogene Daten anzugeben. Er wird von vielen offiziellen Stellen, so auch der Universität Hildesheim, akzeptiert.

Studierende der Universität Hildesheim wenden sich mit der Bitte um Namensänderung in den internen Universitätssystemen an das Sekretariat des Dezernats für Studienangelegenheiten (sekretariat-d3(at)uni-hildesheim.de). Dies kann per Mail erfolgen. Erforderlich ist neben dem Ergänzungsausweis die Matrikelnummer. Aus technischen Gründen wird zu jedem neuen Semester abgefragt, ob die Namensänderung beibehalten werden soll, bzw. ob in der Zwischenzeit eine offizielle Namensänderung über das TSG stattgefunden hat. Die Anpassung des Namens auf offiziellen Dokumenten wie Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records etc. nimmt das Immatrikulations- und Prüfungsamt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur bei Abschluss einer offiziellen Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) vor.

Mitarbeitende wenden sich an das Personaldezernat.

Nach erfolgter Namensänderung beim Sekretariat des Dezernats 3 (für Studierende) oder dem Personaldezernat (für Mitarbeitende) ist es sinnvoll, sich beim Rechenzentrum zu melden, damit auch im Globalen Uni-Adressbuch der Name angepasst und auf Wunsch eine neue UNI-Card ausgestellt wird. Pro Person ist nur eine UNI-Card gültig. Das bedeutet, dass bei Ausstellung einer neuen UNI-Card die alte UNI-Card ungültig wird. Eine UNI-Card mit einem Namen, der über den dgti-Ausweis belegt ist, stimmt darum meist nicht mit anderen (Ausweis-)Dokumenten überein. Dies sollte beachtet werden, da nicht alle öffentlichen und privaten Stellen den dgti-Ausweis akzeptieren.