Promotionsanschubstipendium

Konzept und Zielsetzung

Die Universität Hildesheim ist im Rahmen ihres Gleichstellungsplans bestrebt, den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Die Promotion ist der erste Schritt für Master-Absolventinnen in Richtung einer Tätigkeit in der Wissenschaft. Der Übergang vom Studium in die Promotionsphase kann sich jedoch schwierig gestalten. Häufig ist die Finanzierung der Anfangsphase, in der es gilt zu recherchieren, die Forschungsidee zu konkretisieren und ein Exposé zu verfassen, unsicher. Dies und der Nachweis einer Betreuungsperson sind in der Regel die Voraussetzung, um sich um Finanzierung bemühen zu können, sei es in Form eines Stipendiums eines der Begabtenförderwerke oder auch einer Promotionsstelle.

Die Universität Hildesheim möchte es potentiellen Nachwuchswissenschaftlerinnen ermöglichen, sich auf das Verfassen eines Exposés für ihre Dissertation zu konzentrieren. Mit einem Exposé haben sie sowohl bessere Aussichten auf eine Promotionsstelle als auch die Möglichkeit, sich bei einem der Begabtenförderwerke auf ein Promotionsstipendium zu bewerben.

Potenzielle Bewerberinnen sind aufgefordert sich über eine weiterführende Perspektive über die sechs Monate Förderung hinaus eine Perspektive zu entwickeln und sich parallel zum Verfassen des Exposés um eine Anschlussfinanzierung bemühen. Es sollte eine realistische Chance bestehen, dass Ihnen dies gelingt. Das Gutachten eines/einer Professor*in sollte diesbezüglich aussagekräftig sein.

Begleitet und unterstützt werden sie in dieser Phase durch die Beratungsangebote des Graduiertenzentrums, des Lese- und Schreibzentrums, des Gleichstellungsbüros sowie idealerweise durch den bzw. die Professor*in, bei der sie zu promovieren beabsichtigen.

Richtlinien.

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind Master-Absolventinnen der Universität Hildesheim, die an der Universität Hildesheim promovieren wollen sowie externe Masterabsolventinnen, die an der Universität Hildesheim zu promovieren beabsichtigen. Beide Gruppen benötigen eine Betreuungszusage.

Förderdauer und –beginn

Die Förderdauer beträgt maximal sechs Monate, wobei der Masterabschluss bei der Bewerbung maximal zwei Jahre zurück liegen darf. Das Stipendium kann jeder Zeit angetreten werden.

Antragsverfahren

Der Antrag ist digital an gleichstellungsbuero(at)uni-hildesheim.de und schriftlich in einfacher Ausfertigung über das Gleichstellungsbüro an die Unterkommission der Kommission für Gleichstellung (UKfG) zu richten. (Antragsformular)

Bitte beachten Sie: Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden!

Bewerbungsunterlagen

  • Antragsformular
  • Motivationsschreiben, aus dem deutlich wird, welche Berufsperspektiven die Bewerberin mit der Promotion verbindet.
  • Detaillierter Zeit- und Arbeitsplan, aus dem hervorgeht, wie die Bewerberin den Promotionsprozess finanziell absichern will (Stipendium oder Stelle)
  • Lebenslauf und akademischer Werdegang
  • Gutachten der eines/r Professor_in der SUH, die oder der sie bei Ihrer Promotionsabsicht unterstützt (muss nicht die spätere Betreuer_in sein).  Sie oder er sollte darauf eingehen, ob das Vorhaben der Bewerberin realistisch ist.
  • Betreuungszusage des/der Professor_in.

 Verpflichtung

Die Bezieherin des Promotionsanschubstipendiums reicht spätestens drei Monate nach Auslaufen des Stipendiums einen schriftlichen Bericht ein, indem sie den Beitrag des Stipendiums zu ihrer Karriere darlegt.

 

Antragsfristen

  • 31.01.
  • 15.06.

 

Fördersummen

Ein Promotionsanschubstipendium wird mit 1365 € monatlich gefördert (zzgl. eines Kinderzuschlages von 250 € für das erste und 100 € für jedes weitere Kind unter 14 Jahren).

 

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Professorinnenprogramm III (Laufzeit bis 09/2025).