Promotionsabschlussstipendien


Konzept und Zielsetzung

Die Universität Hildesheim ist im Rahmen ihres Gleichstellungsplans bestrebt, den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern. Viele Doktorandinnen sind durch Lehr- und Gremien-tätigkeiten so stark ausgelastet, dass sich der Abschluss ihrer Dissertation verzögert oder gar gefährdet ist. Das Promotionsabschluss-Stipendium soll hier Abhilfe schaffen. Es ist für Promovendinnen gedacht, die sich in der Endphase ihres Qualifikationsprojekts befinden und dessen Abschluss ohne die entsprechende Förderung gefährdet wäre. Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind(ern) oder anderen Familienaufgaben werden bei
gleicher Ausgangslage bevorzugt berücksichtigt.

Richtlinie.

 

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, wissenschaftliche Hilfskräfte sowie weibliche Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die kurz vor Abschluss ihrer Promotion an der Universität Hildesheim stehen und deren Erstbetreuung an der Universität Hildesheim liegt.

 

Förderdauer und -beginn

Die Förderung kann bis zu sechs Monaten nach Auslaufen des Arbeitsvertrags erfolgen oder bei einem laufenden Arbeitsvertrag in Form einer Beurlaubung   Im Falle einer Beurlaubung ist vorab zu klären, ob der Vertrag um die Laufzeit des Stipendiums verlängert werden kann. Das Stipendium kann jederzeit angetreten werden und hat eine Höchstdauer von 6 Monaten.

 

Antragsverfahren

Der Antrag ist in einfacher Ausführung digital an gleichstellungsbuero@uni-hildesheim.de und schriftlich in Papierform in 1-facher Ausfertigung über das Gleichstellungsbüro an die Unterkommission der Kommission für Gleichstellung (UKfG) zu richten. (Antragsformular)

Bitte beachten Sie: Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden!

 

Bewerbungsunterlagen

  • Antragsformular
  • Motivationsschreiben aus dem deutlich wird warum sich der Abschluss der Promotion verzögert hat (hohe Lehrbelastung / Carework)
  • Projektskizze / Exposé aus dem der aktuelle Stand der Arbeit hervorgeht
  • Detaillierter Zeit- und Arbeitsplan bis zur Abgabe der Dissertationsschrift
  • Lebenslauf und akademischer Werdegang (ggf. mit Publikationsliste)
  • Nachweis über die Annahme als Doktorandin durch die Promotionskommission
  • Gutachten der Betreuerin / der Betreuers mit einer Einschätzung des Effekts, den das Stipendium auf den Erfolg der Qualifikationsarbeit hat. (Dieses wird separat von der Betreuerin / dem Betreuer digital und 1-fach in Papierform zugeschickt)
  • Zustimmung des/der Dienstvorgesetzten, wenn nicht mit der Betreuungsperson identisch

 

Verpflichtung

Von der Promovierenden wird erwartet, dass sie am Ende des Förderzeitraums ihre Dissertation am Institut / Fachbereich eingereicht hat. Dies ist beim Gleichstellungsbüro nachzuweisen. Die Geförderte ist verpflichtet 6 Wochen nach Förderung über den Stand der Dissertation zu informieren und nach Abschluss des Promotionsverfahrens die Urkunde in Kopie sowie einen Erfolgsbericht über die Fertigstellung der Arbeit beim Gleichstellungsbüro einzureichen.

 

 

Neue Antragsfristen

  • 31.01
  • 15.06

Übersicht der Antragsfristen

 

Fördersumme

Ein Promotionsstipendium wird mit 1365 Euro Grundförderung € monatlich gefördert (zzgl. eines Kinderzuschlages von 250 € für das erste und 100 € für jedes weitere Kind unter 14 Jahren).

 

Ansprechpartner im Gleichstellungsbüro

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Martina Melke-Harmgardt: Durchwahl: 92 150 oder per Mail an melkeharmgardt@uni-hildesheim.de oder Dr. Silvia Lange Durchwahl 883-92 152