Mittel für stud. Hilfskräfte zur Unterstützung v. weibl. Nachw.WiMi

Mittel für eine studentische Hilfskraft zur Unterstüzung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/einer weiblichen Lehrkraft für besondere Aufgaben während der Promotion / in der Post-Doc-Phase

 

Konzept und Zielsetzung

Die Onlinebefragung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses aus dem Jahr 2014 hat gezeigt, dass sich viele wissenschaftliche Mitarbeiterinnen Entlastung durch eine studentische Hilfskraft wünschen,  um ihre Qualifikationsarbeit abzuschließen.  Das Gleichstellungsbüro der Universität Hildesheim ist bestrebt, Frauen in ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung gezielt zu unterstützen und stellt deshalb aus dem Professorinnenprogramm III  Mittel zur Entlastung bereit.
Die Arbeitsleistungen der Hilfskraft müssen nachweislich zur Unterstützung der eigenen Forschung genutzt werden. Vor- und Nachbereitungen von Lehrveranstaltungen werden nicht gefördert.

 

Zielgruppe

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und weibliche Lehrkräfte für besondere Aufgaben vor und nach der Promotion sind die Zielgruppe der Förderung. Sie können bis zu 1.000 Euro pro Semester für eine studentische Hilfskraft erhalten. Eine erneute Beantragung nach einem Semester ist möglich.  

 

Antragsverfahren

Der Antrag ist in einfacher Ausführung digital an gleichstellungsbuero@uni-hildesheim.de und schriftlich in Papierform in 1-facher Ausfertigung über das Gleichstellungsbüro an die Unterkommission der Kommission für Gleichstellung (UKfG) zu richten.

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingegangene und vollständige Anträge bearbeitet werden können und nur maximal drei Folgeanträge bewilligt werden!

 

Bewerbungsunterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • detaillierte Aufstellung der Tätigkeit sowie der benötigte Stunden für die studentischen Hilfskraft inkl. Nennung der Antragssumme (benötigte Stunden x Arbeitgeberbrutto für eine studentische Hilfskraft *)
  • ca. 1-seitiges Empfehlungsschreiben der Betreuerin / des Betreuers
  • als Voraussetzung für die Bewilligung eines Folgeantrages muss der Kommission ein Bericht über den Nutzen der vorherigen Bewilligung vorliegen

* Bitte beachten Sie: Bei einer Anstellung über den 01.12. hinaus fällt zusätzlich eine Jahressonderzahlung an. Informationen dazu erhalten Sie im Personaldezernat

 

 

Neue Antragsfristen

  • 30.04
  • 31.10

Übersicht Antragsfristen

 

 

Verpflichtungen

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und LfbA, die eine Förderung erhalten haben, verpflichten sich innerhalb von 2 Monaten nach Ende der Förderung einen kurzen Bericht (1 Seite) über die Wirksamkeit der Maßnahme an die Gleichstellungsbeauftragte zu schicken.

 

Ansprechpartner im Gleichstellungsbüro

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Martina Melke-Harmgardt: Durchwahl: 92 150 oder per Mail an melkeharmgardt@uni-hildesheim.de oder Dr. Silvia Lange Durchwahl 883-92 152