- University of Hildesheim ›
- Gleichstellungsbüro ›
- Angebote ›
- WiMi's ›
- Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
FAQ - Maßnahmen zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses
FAQ - Forschungsanschubstipendium
1. Muss ich an der Universität Hildesheim beschäftigt sein, um mich auf das Stipendium bewerben zu können? Ja - Sie müssen an der Universität beschäftigt sein, um sich auf das Stipendium bewerben zu können. |
2. Muss ich mich auf ein konkretes Forschungsvorhaben (bspw. ausgeschriebenes DFG-Projekt) beworben haben, bzw. mich bei meiner Bewerbung auf das Stipendium beziehen? Nein - müssen Sie nicht. Es wäre wünschenswert, wenn Sie sich in Ihrer Bewerbung auf eine aktuelle Ausschreibung beziehen könnten, dies ist aber nicht zwangsläufig erforderlich. Wichtig ist, dass Sie in Ihrer Bewerbung ein konkretes Forschungsvorhaben benennen, dass Sie in den ggf. bewilligten Stipendiums-Zeitraum anstreben. |
3. Kann ich mich bei der Bewerbung auf das Forschungsanschubstipendium auch auf meine Habilitation beziehen? Sollte Ihre Habilitation ein konkretes Forschungsvorhaben beinhalten, könnten Sie diese in Ihrer Bewerbung schildern. Im Zweifelsfall bewerben Sie sich und lassen die Kommission über Ihren Antrag entscheiden (alles Einzelfallentscheide). |
FAQ - Promotionsabschlussstipendium
1. Muss ich an der Universität Hildesheim beschäftigt sein, um mich auf das Stipendium zu bewerben? Nein, nicht zwangsläufig. Sie müssen Angehörige der Universität Hildesheim sein. Also Promotionsstudentin/Promovendin an der Universität Hildesheim oder Beschäftigte und Promotionsstudentin/Promovendin an der Universität Hildesheim und Ihre Erstbetreuung muss an der Universität Hildesheim liegen. |
2. Wann kann ich nach Fristende und im Falle einer Bewilligung das Stipendium antreten? Der Bearbeitungszeitraum liegt in der Regel bei 10 - 12 Wochen, hängt aber immer von der Auslastung des Justiziariats und weiteren Einrichtungen ab.
|
FAQ - Mittel für studentische Hilfskräfte
1. Brauche ich unbedingt ein Gutachten meiner Erst- oder Zweitprüferin? Ein Gutachten, bzw. Empfehlungsschreiben wäre wünschenswert, ist aber nicht Voraussetzung. Sollten Sie bspw. nicht an der Universität Hildesheim promovieren oder bereits mit ihrer Promotion abgeschlossen haben, reicht ein Empfehlungsschreiben Ihrer_s Vorgesetzten. |
2. Muss ich an der Universität Hildesheim beschäftigt sein, um mich auf die Maßnahme bewerben zu können? Ja - das ist Voraussetzung. Es reicht nicht aus, wenn Sie nur Promotionsstudentin an der Universität Hildesheim sind. |
3. Stellt das Gleichstellungsbüro die studentische Hilfskraft ein? Nein, das Gleichstellungsbüro ist nur Mittelgeber, die Einstellung läuft über das Personaldezernat |
Allgemeiner Hinweis: Bitte achten sie darauf, dass Sie bei der Kalkulation der Kosten mitberücksichtigen, ob Sie eine studentische Hilfskraft mit oder ohne Abschluss (Bachelorabschluss) beschäftigen möchten und sollte eine Beschäftigung über den Monat November hinausgehen, dass Jahres-Sonderzahlungen miteinberechnet werden. |