Vor 77 Jahren tagte der Parlamentarische Rat in Bonn, um das Grundgesetz als Verfassung für Westdeutschland zu erarbeiten. Unter den 65 Abgeordneten waren nur vier Frauen. Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel brachten verschiedene Themen und Kompetenzen ein. Vor allem aber kämpften sie für die verfassungsrechtliche Verbürgung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Seit 1949 garantiert Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Damit gründet sich das politische System der Bundesrepublik auf Gleichberechtigung als individuelles Grundrecht, als staatliche Pflicht und als objektive Wertentscheidung.Das Engagement und den beispiellosen Einsatz der „Mütter des Grundgesetzes“ nimmt das Gleichstellungsbüro zum Anlass und widmet sich ihnen im Rahmen einer Ausstellung, die die Lebensbilder von Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frida Nadig und Helene Wessel nachzeichnet.
Prof. Dr. Ulrike Lembke ist Freie Rechtswissenschaftlerin und Expertin für rechtliche Geschlechterstudien in Berlin. Seit 2020 ist sie Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin. Ihre Arbeitsschwerpunkte umfassen Verfassungsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Menschenrechte, Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt, geschlechtsbezogene Gewalt, reproduktive Gerechtigkeit, Geschichte der Frauenbewegungen sowie Rassismus und Antisemitismus. Vor diesem Hintergrund wird sie beleuchten, dass bis heute die verfassungsrechtlich garantierte Gleichberechtigung nicht gesellschaftliche Realität ist. Vielmehr nehmen geschlechtsbezogene Gewalt, überkommene Geschlechterrollen und anti-emanzipatorische Politiken zu. Daher wird sich der Vortrag auch den Fragen widmen, was wir aus früheren Kämpfen um Gleichberechtigung lernen können, wo wir heute stehen und was noch zu tun ist.