Promotion am FB 4

Die Präsentation zur Informationsveranstaltung "Promotion am FB 4" finden Sie ab sofort online. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Dekanat.

Information in English on pursuing and obtaining a doctoral degree ("PhD studies"; "Promotion" in German), including the guidelines and documents below, is available here.


Promotion Dr. rer. nat.

Am 08.02.2016 ist eine neue Promotionsordnung Dr. rer. nat. im Fachbereich 4 in Kraft getreten. Für alle Doktorand_innen, die nach diesem Tag Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand_in gestellt haben, gilt diese Promotionsordnung. Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung ist für Verfahren nach dieser Promotionsordnung verpflichtend.

Die zuvor geltende Promotionsordnung stammt vom 11.06.2013. Sie galt nur noch für Doktorand_innen, die vor dem 09.02.2016 Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand_in gestellt haben. Für diese Promotionsverfahren ist ab dem 01.01.2017 spätestens mit Beantragung der Zulassung zur Promotion eine zwischen Hauptbetreuer_in und Doktorand_in geschlossene Betreuungsvereinbarung nach Vorgabe des Fachbereichs vorzulegen.

Betreuungsvereinbarung und Checklisten, Informationen und Vorlagen für die abzugebenden eidestattlichen Erklärungen

Zu Beginn der Promotion ist eine Betreuungsvereinbaung nach Muster des Fachbereichs zwischen Doktorand_in, Hauptbetreuer_in und Promotionskomitee zu schliessen und dann ein Antrag auf Annahme als Doktorand_in an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen. Die folgende Annahmeerklärung ist fünf Jahre gültig.

Mit Einreichen der Promotionsschrift (Dissertation) ist dann ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen.

Bitte beachten Sie zu diesen Punkten die folgenden Checklisten/Hinweisblätter:

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte gerne an das Dekanat.


Promotion Dr. phil.

Am 08.02.2016 ist eine neue Promotionsordnung Dr. phil. im Fachbereich 4 in Kraft getreten. Für alle Doktorand_innen, die nach diesem Tag Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand_in gestellt haben, gilt diese Promotionsordnung. Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung ist für Verfahren nach dieser Promotionsordnung verpflichtend.

Die zuvor geltende Promotionsordnung stammt vom 11.06.2013. Sie galt nur noch für Doktorand_innen, die vor dem 09.02.2016 Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand_in gestellt haben. Für diese Promotionsverfahren ist ab dem 01.01.2017 spätestens mit Beantragung der Zulassung zur Promotion eine zwischen Hauptbetreuer_in und Doktorand_in geschlossene Betreuungsvereinbarung nach Vorgabe des Fachbereichs vorzulegen.

Checklisten, Informationen und Vorlagen für die abzugebenden eidestattlichen Erklärungen

Zu Beginn der Promotion ist eine Betreuungsvereinbaung nach Muster des Fachbereichs zwischen Doktorand_in, Hauptbetreuer_in und Promotionskomitee zu schliessen und dann ein Antrag auf Annahme als Doktorand_in an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen. Die folgende Annahmeerklärung ist fünf Jahre gültig.

Mit Einreichen der Promotionsschrift (Dissertation) ist dann ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen.

Bitte beachten Sie zu beiden Punkten die folgenden Checklisten/Hinweisblätter:

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte gerne an das Dekanat.


Promotion Dr. rer. pol.

Am 08.02.2016 ist eine neue Promotionsordnung Dr. rer. pol. im Fachbereich 4 in Kraft getreten. Die zuvor geltende Promotionsordnung stammt vom 27.05.2015. Sie galt nur noch für Doktorand_innen, die vor dem 09.02.2016 Ihren Antrag auf Annahme als Doktorand_in gestellt haben.

Betreuungsvereinbarung und Checklisten, Informationen und Vorlagen für die abzugebenden eidestattlichen Erklärungen

Zu Beginn der Promotion ist eine Betreuungsvereinbaung nach Muster des Fachbereichs zwischen Doktorand_in, Hauptbetreuer_in und Promotionskomitee zu schliessen und dann ein Antrag auf Annahme als Doktorand_in an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen. Die folgende Annahmeerklärung ist fünf Jahre gültig.

Mit Einreichen der Promotionsschrift (Dissertation) ist dann ein Antrag auf Zulassung zur Promotion an die/den Dekan_in des Fachbereichs 4 zu stellen.

Bitte beachten Sie zu beiden Punkten die folgenden Checklisten/Hinweisblätter:

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte gerne an das Dekanat.


Weitere hilfreiche Informationen und Angebote

Informations- und Qualifizierungsangebote:

Bei Konfliktfällen während der Promotionsphase steht Ihnen die Schlichtungsstelle der Universität Hildesheim zur Verfügung. Bei Problemfällen die gute wissenschaftliche Praxis betreffend, wenden Sie sich bitte an die Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis der Universität Hildesheim:

Bei Promotionsvorhaben mit Beteiligung von Wissenschaftler_innen aus dem Ausland kommt es gelegentlich zu Unklarheiten in Bezug auf die Vergleichbarkeit von Personalkategorien, gerade im Post-Doc-Bereich. Dazu können die Personalkategorien aus dem Projekt "She Figures" der EU-Kommission erste Hinweise geben. Detailliertere Vergleiche, jedoch ggf. für andere Ländergruppen, können der Publikation "Zwischen Promotion und Professur" des Instituts für Hochschulforschung der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg entnommen werden:


Promotionsordnungen (frühere Fassungen)

Die nachfolgenden Promotionsordnungen sind außer Kraft getreten.

Bitte beachten Sie: In der angegebenen Lesefassung der Promotionsordnung Dr. rer. pol. vom 11.07.1991 fehlt Punkt c) zu §6 Abs. 2. Dieser lautet:

c) zwei Teilprüfungen über verschiedene Gebiete der Wirtschaftswissenschaften oder ihrer Grenzgebiete; diese Teilprüfungen können jeweils entfallen, wenn der Bewerber in einer Diplomhauptprüfung das entsprechende Fach mit einem Prädikat, das auf gut oder besser lautete, bestanden hat.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Dekanat des Fachbereichs 4:

Dekanat Fachbereich 4

Universität Hildesheim
Dekanat Fachbereich 4
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Telephone: +49 5121 883-40000
Fax: +49 5121 883-40001
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Samelsonplatz 1
31141 Hildesheim