Wissenswertes zu Prüfungen

Wann muss ich mich zu einer Prüfung anmelden?

Prüfungsanmeldungen sind zwingend erforderlich, um Prüfungsleistungen ablegen zu können. Bei schriftlichen Prüfungen (Klausuren) hat dies bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungszeitraum über das POS zu erfolgen (z.B. Prüfungszeitraum 27.07.2023 - 03.08.2023, letzte Anmeldemöglichkeit: 13.07.2023) Verspätete Anmeldungen sind nicht möglich. Abmeldungen sind innerhalb der dafür zulässigen Fristen (s.u.) jederzeit möglich.

Wie kann ich mich zu einer Prüfung anmelden?

Über das POS ist die Prüfungsanmeldung möglich. Diese finden Sie im LSF unter POS. Beachten Sie, dass Sie nach jeder getätigten Prüfungsanmeldung auch kontrollieren, ob die Anmeldung tatsächlich vollzogen wurde. Wenn Sie eine Prüfungsleistung ablegen möchten in einem Fach, das Ihnen im Zulassungsverfahren genannt wurde (außerhalb der PO und damit außerhalb des POS), so wenden Sie sich bitte innerhalb des Anmeldezeitraums rechtzeitig schriftlich (E-Mail) und unmissverständlich an das Institut für Technik.

Wann finden die Prüfungen statt?

In Seminaren und Praktika sowie im Projektband Technik ist die Erstellung definierter Portfolien Gegenstand der Prüfung. Bei Vorlesungen ist die schriftliche Klausur der Regelfall, dafür gibt es zweimal pro Jahr Fixtermine. In einigen Veranstaltungen werden mündliche Prüfungen abgehalten.

Grundsätzlich werden zu Semesterbeginn alle Prüfungsmodalitäten des vorliegenden Semesters vorab veröffentlicht (LSF).

Der Zeitraum für schriftliche Prüfungen liegt in der Regel zwei Wochen nach dem Ende der Vorlesungszeit. Es handelt sich um Präsenzprüfungen. Die aktuellen Termine der Prüfungen finden Sie hier: Prüfungsplan

Wie kann ich mich im POS zu Nachprüfungen anmelden?

Die Termine der Nachprüfungen entsprechen den terminen der zweimal jährlich wiederkehrenden Prüfungen. Im POS müssen sie sich unter dem Semester anmelden, in dem Sie Ihre Vorlesung / Ihren ersten Prüfungsversuch hatten.

Wie kann ich mich von einer Prüfung wieder abmelden?

Der Rücktritt von einer Prüfung ohne Nennung von Gründen ist online über das POS bis zum 24.07.2023 möglich, sofern es sich um Prüfungen des dnach liegenden Prüfungszeitraums handelt.

Spätere Rücktritte bedürfen eines bestätigten Sachgrundes gem. PO, z.B. eines ärztlichen Attestes, welches zeitnah und im Original am Institut vorzulegen ist, z.B. via Briefpost.

Was passiert, wenn ich zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheine?

Wenn Sie zu einer Prüfung, zu welcher Sie sich angemeldet und nicht wirksam abgemeldet haben, nicht erscheinen, wird die Prüfung zunächst mit „nicht erschienen“ bewertet. Dies entspricht faktisch einem "nicht bestanden (5,0)". Atteste bzw. vergleichbare Rücktrittsgründe gem. PO können später noch eingetragen werden.

Rücktritt mit Attest

Sollten Sie aus geundheitlichen Gründen nicht an einer angemeldeten Klausur teilnehmen können, müssen Sie ein Attest vorlegen.

Das Attest muss im Orignial an das Sekretariat für Technik gesendet werden. Dabei geben Sie bitte folgenden Informationen an:

- Name und Matrikelnummer

- Tag der Prüfung

- Name der Prüfung

Ein Attest entfaltet grundsätzlich Wirkung für alle Prüfungen desselben Tages.

Wann erhalte ich meine Prüfungsnote?

Die Prüfungsnoten werden unmittelbar nach der Notenfeststellung im POS eingetragen.

Gibt es einen Termin zur Klausureinsichtnahme?

Im Regelbetrieb finden Klausureinsichten in der ersten oder zweiten Vorlesungswoche des Folgesemesters statt. Hierzu wird schriftlich eingeladen. Die aktuelle Pandemielage macht es indes derzeit unmöglich, neben dem Lehrbetrieb Präsenztermine zur Klausureinsicht anzubieten.