Beachten Sie auch die Regularien für die Abschlußprojekte.
- Für das Abschlussprojekt ist eine Spezifikation einzureichen, diese wird abgesegnet/ korrigiert. Danach ist das Projekt zu programmieren. In einem abschließenden Testat ist das Projekt vorzustellen und Fragen dazu zu beantworten. Den Schein gibt es auf den abgegebenen Code + Leistung im Testat.
- Zur Abgabe einer Spezifikation zum Abschlussprojekt ist eine Zulassung erforderlich.
- Die Zulassung wird erworben, wenn mindestens 40% der Punkte aus den Übungen 1 und 2 sowie noch einmal mindestens 40% der Punkte aus den Übungen 3 und 4 sowie insgesamt 50 % (200 von 400) aller erreichbaren Punkte aus den Übungen erreicht wurden
- Einen in einem früheren Semester erworbenen Zulassung zum Abschlussprojekt bleibt erhalten.
- Die Projekte sind in 3er Teams zu bearbeiten. Wer noch einen Partner sucht, kann sich ja mal im Learnweb-Forum umsehen oder selbst reinposten.
- Als Projekte kommen Gruppenarbeiten in Frage, die aufzeigen sollen, dass Sie die grundlegenden Eigenschaften der Sprache C++ anwenden und zielorientiert umsetzen können.
- Richard Kaiser: "C++ mit Microsoft Visual C++ 2008", Springer 2009
- André Willms: "Einstieg in Visual C++ 2008", Galileo Computing, 2. Auflage 2008, alternativ 1. Auflage zu VC++ 2005
- Bjarne Stroustrup: "Einführung in die Programmierung mit C++", Pearson Studium, 1224 Seiten. 1. Auflage 2010
- Bjarne Stroustrup: "Die C++ Programmiersprache" bzw. "The C++ Programming Language", Addison-Wesley 2000
- Stanley Lippmann: "C++ Primer", mitp 2003
- Dirk Louis: "Visual C++ 2008", MuT 2008
Im Kurs wird MS Visual Studio 2008 eingesetzt, welches im C147, A119/120 installiert ist. Das Visual Studio kann im Rahmen des MSDNAA von jedem Studierenden des Fachbereichs IV kostenlos bezogen werden (näheres im Foliensatz 00 Organisation).
Weitere Literaturangaben und Internet-Quellen zum Nachlesen und Vertiefen des Vorlesungsstoffes befinden sich am Ende des jeweiligen Foliensatzes.
Eine detailierte Kursbeschreibung finden Sie im Modulhandbuch S.13.