Betriebspraktikum Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor Studiengang mit Lehramtsoption

Studierende im Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelor Studiengang mit Lehramtsoption (keine SGL-Studierenden!), Fach Wirtschaft, müssen verpflichtend ein Betriebspraktikum mit kaufmännischem Bezug absolvieren. Studierende anderer Fächer können auch ein Betriebspraktikum absolvieren, müssen dies aber nicht. Für diese Gruppe gibt es ggf. andere Praktikumsmöglichkeiten (siehe Rahmenstudienordnung), für die wir hier im Fach Wirtschaft allerdings nicht zuständig sind. 

Das Betriebspraktikum umfasst neben dem eigentlichen Betriebspraktikum (praktischer Teil) auch den Besuch der "Begleitveranstaltung zum Betriebspraktikum" (theoretischer Teil). Die Begleitveranstaltung soll vor dem Betriebspraktikum, im 1. Fachsemester, besucht werden. Bitte beachten Sie, dass die Begleitveranstaltung nur im Wintersemester angeboten wird.

Die PraktikantInnen sollen während des Betriebspraktikums Praxiserfahrungen und Kompetenzen, die sie auf ihre spätere Lehr- und Berufstätigkeit vorbereiten erwerben. Das Betriebspraktikum sollte daher in einem von der IHK oder HWK anerkannten Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden. Von einer Absolvierung im eigenen familiären Betrieb ist abzusehen.

Ansprechpartnerinnen:

Sollten Ihre Unternehmen einen Nachweis dafür fordern, dass es sich bei dem Praktikum um eine verpflichtende Leistung im Rahmen des Studiums handelt, verwenden Sie gerne das hier verlinkte Dokument. Wenn ein Stempel sowie eine Unterschrift gefordert werden, senden Sie eine kurze Mail mit dem Hinweis darauf an Frau Baucom.

Hier einige Informationen vorab:

Erfahrungsgemäß erreichen uns viele Fragen rund um die Anrechnung des Betriebspraktikums und der Begleitveranstaltung zum Betriebspraktikum. Aus diesem Grund haben wir für Sie die wichtigsten Informationen gesammelt:

Möglichkeit einer Anrechnung des Betriebspraktikums (2 Leistungspunkte) bei

Möglichkeit einer Anrechnung des Betriebspraktikums und der Begleitveranstaltung zum Betriebspraktikum (4 Leistungspunkte) bei

Hinweis: Anrechnungen für 4 Leistungspunkte können wir in der Regel nur vornehmen, wenn die Tätigkeit (Zeitraum / Gesamtstundenzahl) in dem Zeitraum zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und Immatrikulierung an einer Universität erfolgte und mit den Anforderungen an das Betriebspraktikum vergleichbar ist.

Ausgeschlossen von der Anrechnung sind

Kommt eine Anrechnung für Sie in Frage? Dann senden Sie eine Mail mit allen erforderlichen Unterlagen (z.B. Tätigkeitsbeschreibung, Stundenabrechnung, Zeugnisse usw.) an Frau Schulz. Bitte teilen Sie uns auch das Datum des Erwerbs Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) sowie Ihre Fächerkombination mit. Wenn möglich, senden Sie uns bitte den Antrag und die Anlagen in einem pdf-Dokument zu. Den Antrag zur Anerkennung des Betriebspraktikums finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Das bereits abgeleistete Praktikum muss mit den Anforderungen des Betriebspraktikums vergleichbar sein. Für eine Prüfung des Antrags ist daher ggf. die Anfertigung eines Berichts nötig. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen. Die Leistungspunkte für das Betriebspraktikum und die Begleitveranstaltung zum Betriebspraktikum werden nicht für das Fach Wirtschaft, sondern unter Erziehungs- und Sozialwissenschaften verbucht.

Ihr WiWiD-Team