Frequently Asked Questions (FAQ) - Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik

Was ist eine (amtlich) beglaubigte Kopie und was muss ich dabei beachten?

Eine amtlich beglaubigte Kopie ist ein Fotokopie bzw. eine Abschrift eines Schriftstückes, deren Übereinstimmung mit dem Originalschriftstück durch eine Behörde bzw. öffentliche Stelle beglaubigt wurde. Dafür müssen der Behörde bzw. der öffentlichen Stelle sowohl das Originalschriftstück als auch die Kopie bzw. die Abschrift vorgelegt werden.

Die amtliche Beglaubigung muss dabei mindestens enthalten:

  1. Beglaubigungsvermerk (Vermerk, der bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt)
  2. Unterschrift des Beglaubigenden
  3. Abdruck des Dienstsiegels mit Emblem (ein einfacher Schriftstempel genügt nicht!)

Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Entweder muss jede einzelne Seite beglaubigt werden oder die Heftung so vorgenommen werden, dass auf jeder Seite ein Abdruck des Dienstsiegels erscheint (siehe Muster).

Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, d.h. z. B.:

  • Schulen
  • Behörden (Gemeinde-, Stadtverwaltungen, Landkreise)
  • Gerichte
  • Ämter (Finanzamt, Agentur für Arbeit, ...)
  • Notare

Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen):

  • Öffentlich-rechtlich organisierte Kirchen (da im niedersächsischen Kirchenrecht nicht vorgesehen)
  • Rechtsanwälte
  • Vereine
  • Wirtschafts-, Buchprüfer
  • Krankenkassen
  • Banken
  • Wohlfahrtsverbände, Dolmetscher
  • Übersetzer dürfen die Originaldokumente nicht beglaubigen, sondern allenfalls die Übersetzungen
  • Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Von folgenden ausländischen Behörden werden Beglaubigungen bedingt anerkannt:

  • Ausstellende Schulen und Hochschulen bzw. Ministerien im Heimatland
  • Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland
  • Im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugte Behörden und Notare.

Unterlagen aus dem Ausland werden nur akzeptiert wenn sämtliche Kopien – auch die Kopien der Übersetzungen – beglaubigt sind.

Schicken Sie niemals die Originale von Ihren Zeugnissen und Dokumenten, sondern immer nur beglaubigte Kopien der Originalzeugnisse.

Was muss ich in Bezug auf Übersetzungen beachten?

Grundsätzlich muss die Übersetzung von Zeugnissen von einer offiziellen Stelle erfolgen, zum Beispiel durch die hierzu befugte Abteilung der ausstellenden Institution oder durch einen vereidigten Übersetzer. Übersetzungen durch deutsche Übersetzungsbüros, die diesen Status nicht erfüllen, werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Im Ausland gefertigte Übersetzungen müssen von einer Institution stammen, die in diesem Land zu einer vereidigten Übersetzung (oder einem Äquivalent dazu) befugt ist. Eine Übersicht vereidigter Übersetzer in Deutschland finden Sie hier: Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Zeugnisse müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in englischer oder deutscher Übersetzung eingereicht werden. Werden Zeugnisse in einem nicht-englischsprachigen Herkunftsland neben der Originalsprache auch in englischsprachiger Version ausgestellt, gilt diese englischsprachige Ausfertigung als originalsprachiges Zeugnis. Gleiches gilt für Zeugnisversionen in deutscher Sprache.

Bitte beachten Sie, dass neben den Originaldokumenten auch die Übersetzungen beglaubigt sein müssen.

Was ist der Unterschied zwischen Zulassung und Einschreibung?

Zulassung bedeutet, dass Sie einen Platz im Programm bekommen haben. Einschreibung bedeutet, dass Sie den Platz annehmen und tatsächlich am Programm teilnehmen.

Für die Zulassung wird Ihre Bewerbung durch unsere Professoren geprüft und entschieden, ob Sie die Voraussetzungen (z. B. einen erfolgreichen Bachelorabschluss in Wirtschaftsinformatik oder einem verwandten Fach) erfüllen.

Für die Einschreibung wird dann geprüft, ob die Zeugnisse in beglaubigter Kopie vorliegen und die Semestergebühr bezahlt wurde. Sobald Sie zugelassen wurden, liegt die erfolgreiche Einschreibung daher in Ihrer Verantwortung.

Klasse, ich bin zugelassen! Jetzt wurde ich um weitere Dokumente für die Einschreibung/ Immatrikulation gebeten. Wird meine Zulassung nochmals geprüft oder ist mir der Platz im Programm fest zugesichert?

Herzlichen Glückwunsch, wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben, ist die Prüfung Ihrer Bewerbung abgeschlossen und der Platz im Program ist für Sie bis zum Ende der Einschreibefrist reserviert.

Um Ihr Studium tatsächlich zu beginnen, müssen Sie sich einschreiben. Hierfür benötigen wir einige der Dokumente, die Sie als PDFs eingereicht haben jetzt als beglaubigte Kopien. Wenn die Originale mit den PDFs übereinstimmen, werden Sie eingeschrieben. Wenn Sie die Originale nicht vorlegen können, wird die Zulassung widerrufen und Sie werden nicht eingeschrieben. Achten Sie darauf uns die Dokumente rechtzeitig zuzusenden, damit Sie vor Ende der Einschreibefrist bei uns eintreffen. Alternativ können Sie die Dokumente auch persönlich vorbei bringen.

Ist ein Stipendium verfügbar, um die Kosten für meinen Lebensunterhalt zu decken?

Die Stiftung Universität Hildesheim informiert hier über mögiche Stipendien.

Wie teuer ist es an der Universität Hildesheim zu studieren?

An Universitäten in Deutschland gibt es keine Studiengebühren. Die einzigen Gebühren die Sie an die Universität zahlen müssen sind, so genannte Sozialgebühren. Die Höhe dieser Gebühren entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid. Die Sozialgebühren berechtigen alle Studierenden dazu:

• kostengünstige Mahlzeiten in der Mensa unserer Universität einzunehmen,

• öffentliche Verkehrsmittel in der Region Hildesheim/ Hannover kostenlos zu nutzen,

Sozialgebühren sind verpflichtend und diese können nicht erlassen werden.

Weitere Informationen zu der Höhe und der Zusammensetzung der Sozialgebühren finden Sie hier.

Wie viel Geld brauche ich um mein Leben und Studium in Deutschland zu finanzieren?

Derzeit gehen die Behörden in Deutschland davon aus, dass Studierende in Hildesheim mindestens 600,00 € pro Monat benötigen (für ein Visum das auf Sie ausgestellt werden soll, müssen Sie einen Nachweis über ihre finanzielle Sicherheit erbringen, das heißt, Sie müssen beweisen können, dass Sie in der Lage sind, ihr Studium selbst zu finanzieren). Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie für jedes Semester auch zusätzlich noch die Sozialgebühren finanzieren müssen.

Wie kann ich eine Unterkunft in Hildesheim finden?

Es gibt mehrere Wohnheime in Hildesheim. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Viele Studierende leben in Wohngemeinschaften. Angebote von freien Zimmern finden Sie auf den schwarzen Brettern in der Universität oder online in WG-Börsen (Wohngemeinschafts-Marktplätze).

Die Studentenorganisation für Ost-Niedersachsen (Studentenwerk Ostniedersachsen) hat auch einen Marktplatz für Zimmer online.

Ich komme aus dem Ausland und habe Fragen zum Studieren in Hildesheim oder zu meinem Visum, an wen kann ich mich wenden?

Zentraler Ansprechpartner für Sie sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des International Office.

Wann sollte ich nach Hildesheim kommen, um mein Studium zu beginnen?

Sie müssen sich vor Ablauf der Anmeldefrist bzw. Einschreibefrist einschreiben. Hierfür müssen Sie die beglaubigten Kopien der in Ihrem Zulassungsbescheid aufgeführten Dokumente vollständig entweder per Post an unsere Zulassungsstelle schicken oder dort vorlegen. Sollten Sie die Dokumente persönlich vorlegen wollen, empfehlen wir, dass Sie spätestens eine Woche vor Ablauf der Anmeldefrist bzw. Einschreibefrist nach Hildesheim kommen. Wenn Sie sich erfolgreich eingeschrieben haben, empfehlen wir Ihnen, dass Sie mindestens eine Woche vor Vorlesungsbeginn, typischer Weise ca. ein bis zwei Wochen nach Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober), hier nach Hildesheim kommen, um sich mit dem Campus und mit lokalen Einrichtungen wie dem Rechenzentrum und der Bibliothek vertraut zu machen und die Stadt zu erkunden. Beachten Sie bitte außerdem, dass meist in der ersten oder zweiten Woche des Semesters Orientierungsveranstaltungen und Veranstaltungen zur Planung des Studienverlaufs stattfinden.