Gute wissenschaftliche Praxis

mercredi, 23. janvier 2013 um 09:10 Uhr

Er ist Ansprechpartner für Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis: Prof. Dr. Tilman Borsche. Eine „Visitenkarte" mit einer Einladung an alle Mitglieder der Universität, sich an den Ombudsman zu wenden, wenn es etwas zu sagen gibt.

Die Person ist bekannt, aber nicht in dieser Funktion. Keiner spricht ihn an. Der Ombudsman langweilt sich. Für ihn ist das ein Grund stolz zu sein, stolz auf seine Universität. Aber trotzdem ist er unzufrieden und möchte die Situation ändern. Deshalb schreibt er diese Visitenkarte mit einer Einladung an die Mitglieder der Universität, ihr Schweigen zu brechen, wenn es etwas zu sagen gibt.

1999 hat die Deutschen Forschungsgemeinschaft den „Ombudsman für die Wissenschaft“ eingerichtet. Er ist Ansprechpartner für Fragen der guten wissenschaftlichen Praxis und des wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Kürzlich trafen sich Ombudsfrauen und Ombudsmänner aus der ganzen Republik zu einem Erfahrungsaustausch in Bonn. Tenor der Erfahrungsberichte: „Man wundert sich über gar nichts mehr.“ Dabei geht es keineswegs nur um Plagiatsvorwürfe. Diese sind eher in der Minderzahl, sie sind  nur pressewirksamer als andere. Die größte Zahl der Fälle trifft man in den Humanwissenschaften (klinische Studien an Menschen, Tierversuche) und in den Naturwissenschaften (Manipulation von Daten, Quellen , Bildern und Versuchsprotokollen sowie Rangordnungskonflikte bei Vielfachautorschaften). In den Geistes-, Kultur- und anderen Textwissenschaften geht es in der Hauptsache um die Eigenständigkeit von Publikationen. Hier entfaltet sich zwischen Ideenklau und wörtlichem Plagiat eine breite Palette von Fehlverhaltensformen, die vor dem Hintergrund der hermeneutischen Einsicht, dass alles irgendwie schon einmal gesagt wurde, nicht immer leicht zu beurteilen sind. Plagiatsprüfungssoftware hilft nur sehr bedingt weiter.

Der Ombudsman ist kein compliance officer, der nach Fehlverhalten forscht, sondern ein Mediator, der nur auf Bitten von Betroffenen oder eines Mitwissers (whistleblower) aktiv wird. Er hat keine Sanktionsbefugnis. Seine Aufgabe ist es, Streitfälle durch Gespräche zu klären und wenn möglich zu schlichten, so dass sie den zuständigen inneruniversitären Entscheidungsorganen, die allein Sanktionen verhängen könnten, nicht vorgelegt werden müssen. Sein Hauptproblemfeld dürften institutionelle Abhängigkeitsverhältnisse sein, die offene Gespräche schwer machen. Vertraulichkeit und ggf. Anonymität der Klageführer sind dabei oberstes Gebot. Ein Vertrauensbruch würde die Institution zerstören.

Wissenschaftliches Fehlverhalten fängt früh an. Die Häufung von Fällen ohne das Bewusstsein eines Fehlverhaltens sowie eine Häufung von plagiatsähnlichen Textproduktionen durch Studierende zeigen, dass eine frühe Aufklärung über die Regeln einer guten wissenschaftlichen  Praxis notwendig ist. Sie sollte in zwei Stufen erfolgen: Zu Beginn des Studiums muss der wissenschaftliche Umgang mit Texten und Quellen aller Art von Grund auf gelehrt und eingeübt werden. Zu Beginn der Promotionsphase ist Entsprechendes in Bezug auf die Regeln des innerwissenschaftlichen Betriebs zu vermitteln. Eine nachgewiesene Kenntnis solcher Regeln sollte künftig zu den Promotionsstudienleistungen zählen, wie sie in neueren Promotionsordnungen an der Universität Hildesheim schon verankert sind. Die Regeln sind disziplin- und kulturspezifisch zu diskutieren und zu praktizieren. Ein geübter Sinn für Gerechtigkeit und Fairness wird dabei ein guter Kompass sein.

 

Kontakt

Bitte wenden Sie sich an Prof. Dr. Tilman Borsche, Ombudsman der Universität Hildesheim (Tel. 05121.883-462, E-Mail borsche@uni-hildesheim.de).

Lesen Sie diesen Artikel, erschienen als Editorial, im aktuellen Uni-Journal (PDF)


Gute wissenschaftliche Praxis und des wissenschaftliches Fehlverhalten: Prof. Dr. Tilman Borsche ist Ombudsman an der Universität Hildesheim.

Gute wissenschaftliche Praxis und wissenschaftliches Fehlverhalten: Prof. Dr. Tilman Borsche ist Ombudsman an der Universität Hildesheim.