Promovieren am Institut für Kulturpolitik

Seit über zwanzig Jahren beheimaten eine wachsende Zahl an Doktorand:innen ihr Promotionsprojekt an unserem Institut. Durch individuelle Betreuung und regelmäßigen Austausch bieten wir eine Rahmung für eine produktive und versierte Forschungstätigkeit. Zweimal pro Jahr, Anfang Februar und Anfang Juli finden sich alle Doktorand:innen zum Kolloquium auf unserem Kulturcampus ein. Ein große Zahl an Doktorand:innen konnte auch erfolgreich Stipendien- oder andere Förderungen einwerben.

An Promotionsvorhaben interessierte Forscher:innen werden gebeten ein erstes Kurz-Exposé (ca. 1 Seite mit Forschungsthema, Fragen und möglichen Methoden) zu erarbeiten und an die potentielle betreuende Professor*in zu senden (Prof. Dr. Julius Heinicke, Prof. Dr. Birgit Mandel, Prof. Dr. Vanessa Einwand-Weiss).

Mögliche Themen kommen aus dem breiten Feld von Kulturpolitik, Kulturmanagement, Kulturvermittlung und Kultureller Bildung und stehen häufig in Verbindung mit aktuellen Forschungsprojekten der Professor*innen des Instituts.

Hier finden Sie die Info-Seite Promovieren im Fachbereich 2

Hier finden Sie das Merkblatt Promotion am Fachbereich 2

Hier finden Sie Empfehlungen zur Erstellung eines Exposés zur Dissertation

 

Deutsch-französiches Promotionskolleg „Transkulturelle Dynamiken: Deutsch-französische Ansätze zur Kulturpolitik und zur Vermittlung von Kunstpraktiken. / Dynamiques transculturelles : approches franco-allemandes sur les politiques culturelles et la médiation des pratiques artistiques.“

Im Rahmen der Partnerschaft zwischen der Université Aix-Marseille und der Universität Hildesheim wurde zum 1. Dezember 2013 mit der Unterstützung und Förderung durch die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) das internationale Promotionskolleg „Kulturvermittlung / Médiation Culturelle de l’Art“ eingerichtet. Beide Universitäten bietet bereits seit 2001 den integrierten deutsch-französischen Doppelmaster Kulturvermittlung/Médiation Culturelle de l’Art an. Nach einer ersten fünfjährigen Förderphase wurde das Programm von der DFH positiv evaluiert und in eine dritte fünfjährige Förderphase (2023-2028) überführt.

Teilnahmevoraussetzungen

Das Promotionskolleg richtet sich an Absolvent:innen, die mit einem Universitätsabschluss die Berechtigung zur Promotion erworben haben. Voraussetzung ist eine überdurchschnittliche Note im Masterabschluss oder eines vergleichbaren universitären Abschlusses und die Einreichung eines Exposés in zwei Sprachen. Dieses muss neben einer passenden inhaltlichen Fragestellung auch den Bezug zum internationalen Promotionsverlauf darlegen. Nachweise der Sprachkenntnisse, ein themenbezogener Lebenslauf sowie eine Publikationsliste sind ergänzend vorzulegen. Vorzugsweise richtet sich das Programm an die Absolvent:innen des Hildesheimer oder anderer deutsch-französischer Masterprogramme. Darüber hinaus ist es jedoch für fachlich passende Projekte offen.

Inhaltliche Ausrichtung

Die Promotionsprojekte verbindet die Reflexion von Diskursen der Kulturvermittlung / Médiation Culturelle de l’Art und Kulturpolitik mit Fokus auf den deutsch-französischen Vergleich oder mit Bezug zu einer französischsprachigen Region.

Förderung

Die Förderung im Rahmen des Promotionskollegs durch die DFH umfasst ein Stipendium als Mobilitätsbeihilfe von maximal 18 Monaten in der Auslandsphase in Höhe von 700 Euro monatlich. Neben dieser finanziellen Förderung besteht andererseits die Möglichkeit zur Teilnahme an den zahlreichen Diskursveranstaltungen des UNESCO-Lehrstuhls „Cultural Policy for the Arts in Development“ am Institut für Kulturpolitik der Universität Hildesheim. Promovierende können sich zusätzlich für eine deutsch-französische Doppelbetreuung entscheiden. Im Rahmen einer Cotutelle-de-thèse bietet die DFH weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten an.

Bewerbung

Die Bewerber:innen werden gebeten, folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
a) Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
b) Kopie der Urkunde über den Universitätsabschluss
c) Lebenslauf einschließlich eines wissenschaftlichen Werdegangs
d) Ein Exposé im Umfang von ca. 10-15 Seiten, welches das Promotionsvorhaben prägnant darstellt, begleitet durch eine Übersetzung entweder in Deutsch oder Französisch.
e) Ein Motivationsschreiben, das aufzeigt, warum die Bewerberin/der Bewerber die Aufnahme in das Kolleg anstrebt und welche Erwartungen damit verbunden sind
f) Ein Arbeitsprogramm und einen Zeitplan für das Promotionsvorhaben
g) Ein Gutachten einer Professorin/eines Professors
h) Eine Betreuungszusage für das Promotionsverfahren, falls vorhanden

Die Sprachen des Promotionskollegs sind Deutsch und Französisch.

Die Satzung des Kollegs kann auf Anfrage eingesehen werden. 

Alle Unterlagen sind zu richten an:

Universität Hildesheim
Institut für Kulturpolitik
Prof. Dr. Julius Heinicke
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim

Detailfragen können an Dr. Daniel Gad (kupo-int@uni-hildesheim.de) gerichtet werden.