Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Promotion an unserem Fachbereich.
Die Stiftung Universität Hildesheim verleiht durch den Fachbereich 2 – Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation den Grad eines / einer Doktor_in der Philosophie (Dr. phil.).
Das Promotionsverfahren gliedert sich organisatorisch in zwei Schritte: die Annahme als Doktorand_in und die Zulassung zur Promotion. Zu Beginn der Promotion müssen Sie zunächst eine Betreuungsvereinbarung zwischen Doktorand_in, Erstbetreuer_in und Promotionskomitee schließen. Dann können Sie einen Antrag auf Annahme als Doktorand_in an den / die Vorsitzende_n des Promotionsausschusses des Fachbereichs 2 stellen. Die Entscheidung über die Annahme als Doktorand_in trifft der Promotionsausschuss des Fachbereichs 2. Sofern Ihr Antrag angenommen wird, ist der Annahmebescheid für fünf Jahre gültig.
Mit Einreichen der Promotionsschrift (Dissertation) müssen Sie dann einen Antrag auf Zulassung zur Promotion an den / die Vorsitzende_n des Promotionsausschusses des Fachbereichs 2 stellen. Die Entscheidung über die Zulassung zur Promotion trifft der Promotionsausschuss des Fachbereichs 2.
Der Ablauf des Promotionsverfahrens am Fachbereich 2 ist in der Promotionsordnung geregelt.
Für den Antrag auf Annahme als Doktorand/-in müssen Sie gemäß § 4 Abs.2 der Promotionsordnung des Fachbereichs 2 die folgenden Unterlagen einreichen. Vorhandene Formulare können Sie hier herunterladen:
Für den Antrag auf Zulassung zur Promotion müssen Sie gemäß § 6 Abs. 2 der Promotionsordnung des Fachbereichs 2 die folgenden Unterlagen einreichen. Vorhandene Formulare können Sie hier herunterladen:
Hier finden Sie Empfehlungen zur Erstellung eines Exposés für Ihr Promotionsvorhaben:
Empfehlungen für die Gestaltung des Exposés zu Ihrem Promotionsvorhaben
Nächste Sitzung des Promotionsausschusses:
Ende April 2021
Frist für das Einreichen von Unterlagen im Dekanat: 1. April 2021