Der Promotionsausschuss ist gemäß § 2 der Promotionsordnung des Fachbereichs 2 zuständig für die Durchführung des Promotionsverfahrens. Er bildet für jedes Promotionsverfahren eine Promotionskommission und ein Promotionskomitee. Zudem entscheidet er über die Annahme als Doktorand_in und die Zulassung zur Promotion. Der Promitionsausschuss ist besetzt mit drei Professor_innen oder Habilitierten sowie einem / einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter_in. Der Vorsitz liegt bei dem / der amtierenden Dekan_in. Alle Mitglieder werden vom Fachbereichsrat gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre.
Die Sitzungen des Promotionsausschusses sind nicht öffentlich.
Nächste Sitzung des Promotionsausschusses:
17. April 2024
Frist für die Einreichung von Anträgen im Dekanat:
- Annahme als Doktorand*in:
17. März 2024
- Zulassung zur Promotion:
31. März 2024