FAQs

1. Wie alt darf eine eingereichte Leistung maximal sein?

Die eingereichte Leistung sollte nicht länger als 1 Jahr alt sein ausgehend von der Deadline (bei einer Einreichung zum 31.05.2022 sollte die Leistung also nicht vor dem 31.05.2021 erbracht worden sein).

2. Muss die Leistung an der Uni Hildesheim erbracht worden sein?

Voraussetzung ist, dass Antragstellerin oder Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung a) über einen gültigen Arbeitsvertrag mit der Uni Hildesheim verfügen und b) die Affiliation der Leistung mit der Universität Hildesheim sowohl gegeben als auch klar sichtbar ist.

3. Kann ich mehrere Leistungen einreichen oder muss ich mich auf eine beschränken?

Insofern alle Leistungen die Kriterien oder Voraussetzungen erfüllen, können pro Antrag auch mehrere Leistungen gesammelt eingereicht werden. 

4. Ich bin mir nicht sicher, ob meine Leistungen alle Kriterien oder Voraussetzungen (ausreichend) erfüllen. Soll ich trotzdem einen Antrag einreichen?

Ja. Die Komission prüft jeden Antrag einzeln und wägt nötigenfalls auch ab. Im schlimmsten Fall wird der Antrag abgelehnt, im besten Fall kommt er durch. Damit stehen die Chancen immer noch besser als bei einer Nichteinreichung. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, darf sich aber gerne auch jederzeit bei dem/den Komissionsmitglied/ern des Vertrauens melden und nachhaken. Wir stehen für Rückfragen immer gerne zur Verfügung.

5. Ich habe keine Ahnung, wie ich PDFs zusammenfüge - wo kriege ich Hilfe?

PDFs zusammenfügen ist mit Adobe eine Angelegenheit von Sekunden. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Zusammenfügen von PDFs findet sich hier: https://acrobat.adobe.com/de/de/acrobat/how-to/merge-combine-pdf-files-online.html Alternativ werden im Netz auch viele Freeware- und Online-Dienste angeboten, mit denen sich unterschiedlichste Formate als PDF zusammenführen lassen - Nutzung auf eigenes Risiko.