• Sofern die Einrichtung, in der Sie Ihr Praktikum absolvieren, keine Einwände gegen eine Fortsetzung hat, kann das Praktikum fortgesetzt werden.

• Sofern Ihr Praktikum mit der ursprünglich vereinbarten Tätigkeit (z.B. wegen eines nicht mehr möglichen dichten Kontaktes) nicht so fortgesetzt werden kann: Bitte überlegen Sie gemeinsam mit ihren lokalen Betreuungen (ggf. auch der Leitung der Einrichtung), dass ein Praktikum nicht nur in unmittelbarem Kontakt mit Personen bestehen muss, sondern auch durch andere praktische Tätigkeiten realisiert werden kann (konzeptionelle und andere planerische Arbeiten, Dokumentations- oder Auswertungsarbeiten, etc.). Möglicherweise könnte dies die ggf. noch verbleibende Praktikumszeit kompensieren, mindestens teilweise.

• Sofern Sie ihr Praktikum zu mindestens 75% abgeleistet wurde und eine derartige Kompensation in ihrer Praktikumseinrichtung nicht möglich ist, sprechen Sie Ihre betreuende Person im Institut an (das ist die Person, die die Genehmigung Ihres Praktikums unterschrieben hat). In solchen Fällen könnte – je nach Konstellation – auch eine Kompensation durch andere Leistungen im Zusammenhang mit dem Praktikum erwogen werden. Da dies sehr von der konkreten Konstellation abhängt, kann es hierzu keine allgemeine Regelung geben, aber alle Dozierenden im Institut für Psychologie dürfen und werden hier maximale Flexibilität zeigen.

• Die Regelung, dass der Nachweis des abgeschlossenen Praktikums Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit ist, ist für das Sommersemester 2020 ausgesetzt.

• Praktika, die wegen der aktuellen Krise nicht (vollständig) absolviert werden konnten, können bis zum Ende des Studiums (ggf. als Teilpraktikum) nachgeholt werden.