Versuchspersonenstunden

In den Bachelor-Studiengängen Psychologie (Studienordnung aus 2021, Modul 2.2, TM 4; Studienordnung aus 2020, Modul 2.2, TM 4; Studienordnung aus 2019, Modul 2.3, TM 3) sind 30 Versuchspersonenstunden zu erbringen.

Versuchspersonenstunden müssen im Rahmen psychologischer Forschung an der Universität Hildesheim gesammelt werden, die Teilnahme an Versuchen oder Experimenten anderer Institute, anderer Universitäten, anderer Institute sowie von Anbietern außerhalb der Universität wird nicht anerkannt.

Hochschulwechsler:innen können sich die Studienleistung „Versuchspersonenstunden“ anerkennen lassen, sofern die Versuchspersonenstunden an der vorherigen Universität komplett erbracht wurden und in das Transcript of Records eigegangen sind. Nur anteilig an der vorherigen Universität erbrachte Versuchspersonenstunden (= nicht abgeschlossene Studienleistung) können in Hildesheim nicht berücksichtigt werden. Es ist zudem grundsätzlich nicht möglich, dass Sie alternative Leistungen erbringen. Da die Versuchsteilnahmen sehr flexibel möglich sind, sollten Sie diese in 6 Semestern ohne Probleme erbringen können.

Die Bestätigung für die Teilnahme an einem Versuch gegen Versuchspersonenstunden muss immer von einer einem Mitglied des Instituts für Psychologie, welches in Forschung und/oder Lehre tätig ist, gegengezeichnet sein. In der Regel erhalten Sie bei jedem Versuch eine Bestätigung auf Papier. Diese Zettel sammeln Sie, bis Sie 30 Stunden zusammenhaben. Die gesammelten Zettel geben Sie im zuständigen Prüfungsamt ab.

Die Höhe der zu vergebenden Versuchspersonenstunden richtet sich nach der Bearbeitungsdauer der Studie. Es können nur halbe (= 30 Minuten) oder ganze (= 60 Minuten) Versuchspersonenstunden vergeben werden, es wird jeweils auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. Für die Teilnahme an Experimenten und Studien gegen Versuchspersonenstunden darf zusätzlich zur Versuchspersonenstundenvergabe keine finanzielle Entschädigung erfolgen. Werden Versuchspersonen finanziell belohnt, dürfen keine Versuchspersonenstunden vergeben werden. Versuchspersonenstunden dürfen auch nicht als Bonus vergeben werden, es wird mit den Versuchspersonenstunden lediglich die abgeleistete Zeit bestätigt.

Versuchspersonenstunden funktionieren nach einem solidarischen Prinzip: Sie nehmen an Versuchen anderer Studierender teil, im Gegenzug nehmen andere Studierende auch an Ihren Versuchen im Rahmen des Studiums teil, zum Beispiel für Ihre Abschlussarbeit oder im Rahmen des Empirisch-experimentellen Praktikums.

Versuchspersonenstunden sind in erster Linie Studienleistungen, die Sie im Rahmen Ihres Bachelor-Studiums erbringen müssen. Dementsprechend sollten Sie nur von der Möglichkeit der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn Sie selbst durch die Teilnahme Schaden nehmen würden. Auch wenn Sie der späteren Verwendung Ihrer Daten widersprechen, erhalten Sie die Teilnahme an dem Versuch bestätigt. Da Ihre Kommiliton:innen jedoch auf die Verwendung Ihrer Daten im Rahmen ihres Studiums angewiesen sind, wägen Sie bitte gut ab, ob Sie der Verwendung Ihrer Daten widersprechen. 

Aktuell gibt es keine Vorgaben dazu, wie viele Stunden Sie in Online- vs. Präsenzstudien, in welchen Abteilungen, für welche Versuche o.ä. ableisten müssen. Wir laden Sie ausdrücklich ein, dass Sie sich einen möglichst breiten Überblick über die verschiedenen möglichen Forschungsansätze, Fragestellungen, Geräte und Methoden an unserem Institut verschaffen – nehmen Sie deshalb am besten an ganz unterschiedlichen Studien teil!

Wo finden Sie Angebote für Studien, für die es Versuchspersonenstunden gibt? Angebote zu Studien finden Sie via Aushang an den schwarzen Brettern oder durch direkte Ansprache seitens der Versuchsleitungen, aber insbesondere hier.